Nehmen wir an, jemand schreibt auf XX, XY & Co.: "Ich veröffentliche regelmäßig digitale Kunst" und erhält dafür monatliche Zahlungen.
Ist er dann nach deutschem Recht verpflichtet, auch zu liefern? Falls ja, gibt es eine gesetzliche Definition von "regelmäßig"?
Pflicht zur Lieferung bei Abo-Modellen auf XX/XY?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 58
- Registriert: 19.04.18, 14:22
Pflicht zur Lieferung bei Abo-Modellen auf XX/XY?
Zuletzt geändert von ktown am 22.12.21, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Grund: Klarnamen entfernt
Re: Pflicht zur Lieferung bei Abo-Modellen auf XX/XY?
Ist überhaupt deutsches Recht anwendbar?
-
- Letzte Themen