Hallo,
a) Was wäre, wenn sich die Beziehung zu einem Internet-Provider (Webseiten, Space, Speicher, Domaines) an einem Domaine-Umzug entzünden würde. Der Kunde würde behaupten, er hätte in Bezug auf den Umzug (intern, von einer Einzeldomaine ins Paket) ein 14-tätiges Widerrufsrecht. Er hätte dies schon geltend machen wollen. Der Provider indes bestreitet dies und würde behaupten, dieses Widerrufsrecht stünde dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
b) Abgesehen davon haben die Domaines (die sechs Stück innerhalb des Paketes) unterschiedliche Kündigungsfristen. Von einem bis neun Monate. Drei sollen gekündigt (im Rahmen - also vor - eines Downgrades) werden. Der Kunde behauptet das neue Kündigungsgesetz (vom 01.12.21) von einem Monat zum Monatsende könne angewandt werden. Der Provider behauptet, dies träfe nur auf Verträge mit Abschluss nach dem 01.03.22 zu. Der Kunde aber meint, sich zu erinnern, dass dies auch auf schon abgeschlossene Altverträge zuträfe. Wie ist die Rechtslage? Was wäre eine mögliche weitere Vorgehensweise?
Vielen Dank für relevante Prognosen/Antworten.
Widerruf eines Domaine-Umzuges
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Re: Widerruf eines Domaine-Umzuges
Geht es hier um einen Verbraucher oder ist es ein B2B Vertrag?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Widerruf eines Domaine-Umzuges
Ich denke es geht um einen Verbraucher. Der andere Ausdruck sagt mir nichts.
Re: Widerruf eines Domaine-Umzuges
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Heißt, sind beide Vertragsparteien Gewerbetreibende?
Heißt, sind beide Vertragsparteien Gewerbetreibende?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Widerruf eines Domaine-Umzuges
Nein, einer der beiden Vertragspartner ist sicherlich kein Gewerbetreibender.
Der Web-Space-Anbieter ist Gewerbetreibender. Der Kunde ist eine Privatperson.
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