Eigene Seite mit News aus fremden Quellen

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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K32
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Eigene Seite mit News aus fremden Quellen

Beitrag von K32 »

Hallo zusammen,
die Idee ist: Ein "eigenes Google (News)" aufzubauen. Klar, deutlich kleiner, dafür mit Themenbezug. Also z.B. eine eigene Internetseite mit allem rund um e-Bikes. Da gibt es ja mehrere Quellen die immer mal wieder was veröffentlichen, sowohl Profis als auch Freizeitschreiber, oder Hersteller etc. Ziel ist also eine allgemeine Sammelstelle / Internetseite wo alle diese Nachrichten gesammelt werden.
Natürlich ist klar, das nicht die kompletten Artikel auf dieser Seite erscheinen sollen, sondern stattdessen nur ein Teaser. Also 2-3 Sätze die den Artikel beschreiben und dann auf die externe Seite verlinken so dass der Nutzer dort den kompletten Artikel lesen kann. Wird vermutlich die meisten Texteschreiber nicht stören weil es ja zusätzlichen Traffic bedeuten kann, aber sicher ist sicher, deshalb mal diese beiden Fragen:
  • Ist sowas erlaubt?
  • Darf man dafür den ersten Abschnitt des fremden Artikels so 1:1 übernehmen?
Ich hab mal nach dem Zitatrecht geschaut, aber ein Zitat soll ja auf den eigenen Text passen, und eigenen Text hätte ich zumindest im zweiten Fall ja nicht. Wäre das trotzdem rechtlich unbedenklich?
Besten dank!
ExDevil67
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Re: Eigene Seite mit News aus fremden Quellen

Beitrag von ExDevil67 »

Zitatrecht dürfte nicht ganz passen, ich würde eher mal Richtung Leistungsschutzrecht für Presseverleger gucken. §87f ff UrhG. Zumindest was die Artikel Dritter angeht dürfte das einschlägig sein.
Pressemeldungen der Hersteller dürfte davon zwar nicht erfasst sein, aber wenn es nach denen ginge würden Diesel ja unter allen Umständen immer die Normen einhalten. ;)
K32
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Re: Eigene Seite mit News aus fremden Quellen

Beitrag von K32 »

Vielen Dank ExDevil67, das war ein sehr hilfreicher Tipp! :thanksalot
Über dejure.org bin ich bei einem Urteil des LG München gelandet wo es genau um diese "Snippets" ging. Auch wenn ich als Laie nicht alles verstanden habe, Zusammenfassung ist: Wenn der als Snippet verwendete Text schutzfähig ist (was das Gericht bei den aus jeweils 30-40 Wörtern bestehenden Beispielen bejaht hat), dann darf man das nicht übernehmen. Man müsste stattdessen den Snippet-Text selbst verfassen. Na dann lassen wir das mal lieber.
Besten Dank für die schnelle Antwort!
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