Domainname als beschreibender Begriff: Implikationen u. Konsequenzen in der Praxis

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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linlin
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Domainname als beschreibender Begriff: Implikationen u. Konsequenzen in der Praxis

Beitrag von linlin »

Hallo Community,


ab wann ist ein Kennzeichen generisch - ein glatt beschreibender Begriff und wie verhält es sich dann?

was ist mit einem Begriff - als Begriff glatt beschreibend, er scheint - so die verbreitete Ansicht, nicht eintragungsfähig, es sei denn, er besitzt eine nahezu einhelligen Verkehrsbekanntheit. Was aber, wenn er nicht eintetragen werden soll?Also - einer Eintragung stünde bei einem glatt beschreibenden Begiff sehr viel im Wege. Hier ein paar Randmerkmale zum Thema;
So die Terminologie aus dem Markenrecht.

Was aber - wenn das Zeichen überhaupt nicht als Marke aufgefasst wird?

Es ist ja so: Eine Marke hat im Grunde ja in der Hauptsache vor allem die Funktion, die Herkunft eines Produkts aus einem bestimmten Betrieb zu kennzeichnen. Demzufolge betont beispielsweise der EuGH auch immer wieder diese sogenannte „Herkunftsfunktion“ der Marke. Steht es aber so, dann muss eine Bezeichnung im Grunde auch als Marke aufgefasst werden, damit überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegen kann. Dieser Sachverhalt beschreibt die sog. "markenmäßige Benutzung". Demgegenüber gibt es aber noch einen größeren - umfangreicheren Praxisbereich: Wird nämlich ein Zeichen oder eine Bezeichnung (eben) nicht (!!!) als Marke, sondern beispielsweise nur als glatte Beschreibung aufgefasst, dann liegt im Grunde ja auch keine markenmäßige Benutzung und damit auch keine Markenrechtsverletzung vor.

Ein ganz fiktives Beispiel - verbunden mit einer Frage: kann man beanstanden, wenn als Domainnamen verwendet wird - also die Gattungsbezeichnungen - eingesetzt: Steht dem Vorgehen denn etwas im Wege? by the way: Es gibt keine Eintragung einer Marke. Darüber hinaus: man kann wohl behaupten, dass der Begriff als generisch - und als (glatt) beschreibend angesehen werden kann. Also etwa so generisch und beschreibend wie - etwa bei:

- escort-agentur.[TlD- irgendwas]
- job-agentur.com oder was auch immer
- Travel-Agency.

also - das waren im Grunde die am meisten generisch oder beschreibend, daherkommenden Begriffe die mir eingefallen sind. Ich hoffe, dass ich hier also sehr sehr allgemein (und fiktiv ohnehin) ein Thema umschreiben kann.

Nochmals: also diese drei Begriffe, die sind meines Erachtens im höchsten Grade beschreibend - wenngleich sie z.T. einfach aus dem englischen stammen. Das dürfte - nebenbei bemerkt - für deutsche Verkehrskreise kein nennenswerter Unterschied machen, denk ich mal.

worum es also geht - ist die Frage, ob man solch generische Worte denn einsetzen kann,

wie bereits oben angemerkt - geht es überhaupt nicht um dein "Eintrag" einer Marke - vielmehr geht es darum zu fragen

- was einen beschreibender Begriff kennzeichnet? (Kennzeichen u. Merkmale)?
- was ihn im wesentlichen ausmacht?
- wie äussern sich in diesem Zusammenhang die absolute Schutzrechte
- welchen "Nutzen" und "Nachteil" denn ein Benutzer eines solchen (glatt) beschreibenden Begriffs hat.
- welche Beispiele es (über die o.g. hinaus) noch gibt?
- welche Musterfälle /& Lösungen es hier gäbe?




Freue mich auf einen Tipp

Euch allen ein schönes Wochenende

Euer LinLin
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