Backup-Pflichten eines Webhosters

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myLord
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Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von myLord »

Hallo Zusammen,

in Deutschland gibt es ja inzwischen ein paar Urteile, dass Webhoster verpflichtet sind Backups der Kunden-Daten anzufertigen, auch wenn dies nicht nach Vertrag vereinbart wurde. Leider gibt es in der Rechtsprechung keine Hinweise darauf, wie so ein Backup auszusehen hat, bzw. was der Webhoster damit machen können muss.

Nehmen wir mal als Beispiel folgende Situation an:

A ist Webhoster
B ist Kunde

B behauptet, dass in seinem E-Mail Postfach Nachrichten fehlen würden. Er hätte die aber nicht gelöscht. Betroffen sind Nachrichten in einem Zeitraum von ca. 2 Wochen vor 3 Wochen. Also die letzte Woche ist noch da, zwei Wochen davor fehlen.

Kann der Webhoster jetzt einfach sagen: Hier ist das Backup von vor einer Woche. Dort sind die Nachrichten noch drin. Mache damit, was du willst. Alternativ stelle ich das gesamte Postfach von vor einer Woche wieder her. Dann sind die Mails der letzten 7 Tage weg. Eine Zusammenführung der Mails, sodass alle Mails im Postfach drin sind, ist nicht möglich - was der Kunde fordert.

Jetzt wäre die Frage: Hat der Kunde ein Recht auf Zusammenführung des Postfachs durch den Hoster? Ist jetzt keine rein rechtliche Frage, sondern eher eine Frage nach eurer Meinung.
ExDevil67
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von ExDevil67 »

Was ist denn vertraglich vereinbart? Wenn man ein Backup wünscht aus dem sich jederzeit beliebige Datenstände bauen lassen, wird man das entsprechend vereinbaren müssen. Und ggf den Aufwand bezahlen.
Gammaflyer
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von Gammaflyer »

myLord hat geschrieben: 13.02.23, 07:41in Deutschland gibt es ja inzwischen ein paar Urteile, dass Webhoster verpflichtet sind Backups der Kunden-Daten anzufertigen, auch wenn dies nicht nach Vertrag vereinbart wurde.
Hätten Sie Beispiele?
webelch
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von webelch »

myLord hat geschrieben: 13.02.23, 07:41in Deutschland gibt es ja inzwischen ein paar Urteile, dass Webhoster verpflichtet sind Backups der Kunden-Daten anzufertigen, auch wenn dies nicht nach Vertrag vereinbart wurde.
Dies wäre mir neu. Bei meinen Webhostingverträgen seit 1997 war / bin immer ich selbst für Backups, auch von Mail, verantwortlich gewesen. Es sei denn, dass vertraglich etwas Abweichendes vereinbart war.
myLord
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von myLord »

Das ist das Urteil, auf das ich mich beziehe: LG Duisburg, Urteil vom 25.07.2014, Az. 22 O 102/12
bzw. wie ich grade sehe, ging das ganze sogar bis zum OLG: OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-22 U 130/14

Ah, ok, die Berufung beim OLG ging es nicht um die Haftung, sondern um den Schadensersatz.
Tastenspitz
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von Tastenspitz »

Sehe ich das richtig?
Der Kunde fordert etwas, was der Hoster als" nicht möglich" abgelehnt hat?
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myLord
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von myLord »

Tastenspitz hat geschrieben: 13.02.23, 12:05 Sehe ich das richtig?
Der Kunde fordert etwas, was der Hoster als" nicht möglich" abgelehnt hat?
Der Kunde fordert entweder dass die verlorenen Daten wieder eingespielt werden - was so nicht möglich ist oder Schadensersatz für Aufträge, die er nicht abarbeiten kann.

Ich möchte an der Stelle Themen wie "Wer ist eigentlich überhaupt Schuld am Verlust" oder "Wo sind denn die lokalen Datensicherungen des Kunden, zu denen er auch tatsächlich gesetzlich verpflichtet wäre?" oder dass der Kunde das E-Mail Postfach "missbraucht" hat und es quasi als Massen-Datenspeicher missbraucht hat mal außen vor lassen. Auch Themen wie "Schadenminderungspflicht" nach dem Motto: "Sag deinen Kunden einfach, die sollen die Mail noch ein Mal schicken" oder das Angebot des Hosters: "Ich stelle das Backup in einem anderen "Postfach" bereit und der Kunde kann dann wichtige Mails aus dem Postfach raussuchen und bei sich ins Haupt-Postfach rein kopieren" möchte ich mal außen vor lassen. Wobei auch das alles abgelehnt wurde.
Tastenspitz
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von Tastenspitz »

Tja.
Wenn man alles ablehnt und nur die eine, nicht durchführbare Option gelten lässt, wird man es bei einem Schadenersatz schwer haben. Zumal ja nocht nicht mal klar ist, wer das den Bock geschossen hat.
Viel Glück dabei.
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ExDevil67
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von ExDevil67 »

myLord hat geschrieben: 13.02.23, 12:29
Tastenspitz hat geschrieben: 13.02.23, 12:05 Sehe ich das richtig?
Der Kunde fordert etwas, was der Hoster als" nicht möglich" abgelehnt hat?
Der Kunde fordert entweder dass die verlorenen Daten wieder eingespielt werden - was so nicht möglich ist oder Schadensersatz für Aufträge, die er nicht abarbeiten kann.
Was uns wieder zu meiner Eingangsfrage bringt, was ist vertraglich vereinbart? Nur weil sich aus der Rechtsprechung die Nebenpflicht "Anbieter muss Backups erstellen" ergibt, ergibt sich nicht daraus das der Anbieter diese Pflicht so erfüllen muss das sich daraus der Datenstand eines beliebigen Zeitpunkt X rekonstruieren lässt.
myLord
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von myLord »

ExDevil67 hat geschrieben: 13.02.23, 13:33 Was uns wieder zu meiner Eingangsfrage bringt, was ist vertraglich vereinbart? Nur weil sich aus der Rechtsprechung die Nebenpflicht "Anbieter muss Backups erstellen" ergibt, ergibt sich nicht daraus das der Anbieter diese Pflicht so erfüllen muss das sich daraus der Datenstand eines beliebigen Zeitpunkt X rekonstruieren lässt.
Das Problem ist, es gibt mit dem "Kunden" keinen regulären Vertrag. Es gab einen Vertrag mit einer Werbeagentur, die auch für das Hosting bezahlt hat. Dieser Werbeagentur wurde zig mal vom Hoster eingetrichtert: WIR MACHEN KEINE BACKUPS. Und wenn wir Backups machen, dann nur für unsere Zwecke. Verlasse dich nicht auf unsere Backups! Mache deine eigenen.

Irgendwann hat die Werbeagentur den Betrieb eingestellt. Mit der Werbeagentur wurde ausgehandelt, dass die Projekte beim Hoster liegen bleiben, bis eine neue Agentur die Projekte übernimmt und die Websites umzieht. Und so hielt das Provisorium. Der Kunde zahlt, die Website bleibt online. Solange der Kunde bezahlt hat, gab es auch irgendwie keinen Grund zu drängeln. Soweit zum Background.

Die Sache ist ja: Der Hoster kann eben den Datenstand eines beliebigen Zeitpunkts rekonstruieren. Aber auch nur das. Der Kunde möchte allerdings teile des Datenstandes in den aktuellen Datenstand übernommen haben. Er beschuldigt aktuell den Hoster, die Mails gelöscht zu haben. Denn er habe die Mails ja nicht gelöscht. Also fordert er die Konstruktion zum vorherigen Stand.
Pünktchen
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Re: Backup-Pflichten eines Webhosters

Beitrag von Pünktchen »

ExDevil67 hat geschrieben: 13.02.23, 13:33 das sich daraus der Datenstand eines beliebigen Zeitpunkt X rekonstruieren lässt.
Das ist zumindest teilweise auch nicht zulässig. Es gibt auch Daten, die aus Gründen des Datenschutzes komplett gelöscht werden müssen.

Gerade wenn Hacker die Datenträger verschlüsseln, kann sich das auch auf alle Daten und Backups auswirken.

Eine Backup-Strategie, die alle möglichen Datenverluste und Datenschutzgesetze zu 100 % berücksichtigt, ist mir nicht bekannt.
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