Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Moderator: FDR-Team
Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Hallo Zusammen,
nehmen wir mal an, A besitzt eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). A möchte einem Bescheid widersprechen und das auf elektronische Art.
Doch wie funktioniert es? Denn es gibt wohl keine Möglichkeit eine E-Mail mit einer QES zu signieren. Der Weg wäre also eine PDF-Datei zu übermitteln und die PDF Datei mit der QES zu versehen.
Parallel dazu gibt es ja noch andere Systeme. EGVP, SAFE oder beBPo. Allerdings konnte ich weder auf der Website der Landesbehörde noch irgendwo anders eine Information oder eine Adresse finden.
Deshalb würde mich jetzt allgemein mal interessieren: Wie übermittelt man elektronisch einen Widerspruch?
nehmen wir mal an, A besitzt eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). A möchte einem Bescheid widersprechen und das auf elektronische Art.
Doch wie funktioniert es? Denn es gibt wohl keine Möglichkeit eine E-Mail mit einer QES zu signieren. Der Weg wäre also eine PDF-Datei zu übermitteln und die PDF Datei mit der QES zu versehen.
Parallel dazu gibt es ja noch andere Systeme. EGVP, SAFE oder beBPo. Allerdings konnte ich weder auf der Website der Landesbehörde noch irgendwo anders eine Information oder eine Adresse finden.
Deshalb würde mich jetzt allgemein mal interessieren: Wie übermittelt man elektronisch einen Widerspruch?
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Es geht ohnehin nur, wenn der Empfänger, also die Behörde, einen Zugang dafür eröffnet hat:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html
Dann wird sie wohl schon auch mitteilen, zumindest auf Anfrage, wo dieser Zugang ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3a.html
Dann wird sie wohl schon auch mitteilen, zumindest auf Anfrage, wo dieser Zugang ist.
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Ob ein PDF mit QES per normaler Mail überhaupt formal geht müssen andere beantworten. Wenn es gehen sollte, sollte man aber auch darauf vorbereitet sein das die Behörde gar nicht merkt was da bei ihr ankommt. Bafög kann man zwar inzwischen elektronisch beantragen, aber bearbeitet wird der von der zuständingen Stelle selbst ausgedruckte Antrag.
Mit dem EGVP/SAFE/beBPo/beA/beN-Universum braucht man als Privatperson nicht träumen, das ist aktuell nur berechtigen zugänglich und Privatpersonen gehören nicht dazu.
Mit dem EGVP/SAFE/beBPo/beA/beN-Universum braucht man als Privatperson nicht träumen, das ist aktuell nur berechtigen zugänglich und Privatpersonen gehören nicht dazu.
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Im verlinkten § 3a VwVfG stehen schon auch Wege, die auch Privatpersonen nutzen können. Aber es hilft eben nur weiter, wenn die jeweilige Behörde dafür einen Zugang hat.
Aber eine Briefmarke kostet auch nur 85 Cent, da lohnt sich der Zeitaufwand gar nicht, um für einen einzelnen Vorgang Alternativen zu suchen. Blöd ist es nur, wenn die Frist abläuft und gerade die Postbeschäftigten streiken.
Übrigens gehört die Frage nicht in das Forum "Computer- und Onlinerecht", sondern "Verwaltungsrecht".
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Blöd ist nur, wenn sich der Betroffene im Ausland befindet, in dem es nicht so etwas wie Briefpost gibt. Ebenso wenig gibt es Faxe. Und entweder funktioniert das Fax der Behörde nicht (richtig) oder die Behörde blockiert die Nummern von Online-Fax Diensten. Jedenfalls konnte auf dem elektronischem Weg ebenfalls kein Fax übermittelt werden.
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Ich vermute mal, für eine solche Signatur muss man sich auch erst einmal "real" legitimieren, z.B. durch Abholung des Personalausweises mit elektronischer Funktion persönlich beim Amt. Wenn man das nicht schon hat, wird es im Ausland auch kompliziert, evtl. geht es beim Konsulat. Zumindest im Sozialverwaltungsverfahren kann man dann aber den Widerspruch gleich dort abgeben.
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Die elektronische Funktion des Personalausweises alleine hat damit noch nichts zutun. Zusätzlich dazu muss man dann ein digitales Zertifikat bei einem privaten Anbieter buchen. Hier im Ausland ist es schon lange üblich, dass Anträge an ein Amt digital übermittelt werden (über eine Website) und am Ende des Vorgangs digital unterschrieben werden. Und das passiert eben mit einer solchen QES. Im Ausland kann man zu fast jeder Bank gehen. Die Banken haben eine Partnerschaft mit einem Trust Center. Dort legt man seinen Ausweis vor und bekommt am Ende ein Paket mit einer Karte und einem Lesegerät.FM hat geschrieben: ↑10.03.23, 22:29 Ich vermute mal, für eine solche Signatur muss man sich auch erst einmal "real" legitimieren, z.B. durch Abholung des Personalausweises mit elektronischer Funktion persönlich beim Amt. Wenn man das nicht schon hat, wird es im Ausland auch kompliziert, evtl. geht es beim Konsulat. Zumindest im Sozialverwaltungsverfahren kann man dann aber den Widerspruch gleich dort abgeben.
Nach der eIDAS Verordnung gilt diese QES ebenfalls auch in Deutschland.
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Die gilt aber nur in der EU. Bei einem Land "in dem es nicht so etwas wie Briefpost gibt" hätte ich jetzt eher an abgelegene Gebiete in Afrika oder Südamerika gedacht. Welcher EU-Staat hat denn keine Post?`
Re: Wie reicht man einen Widerspruch per E-Mail mit QES ein?
Nach der Verordnung muss ein Trust Center eIDAS zertifiziert sein. Es kann sich auch außerhalb der EU befinden. Bzw. innerhalb der EU Dienstleistungen für Länder außerhalb der EU anbieten.
Man muss garnicht so weit fahren, um in Länder zu geraten, in denen es keine Briefpost gibt. Im Osten am schwarzen Meer z.B. gibt es ein paar. Die vorhandenen "Postämter" sind zu Auszahlungsstellen von Renten, einem großen Bargeld-Transfersystem, einer Zahlungsstelle für Rechnungen etc. geworden. Behörden verschicken schon seit Jahren keine Briefe mehr, sondern E-Mails.
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