Hallo,
Der Seminarleiter einer Website voller Onlineseminare ist bereits vor einigen Jahren gestorben. Das Unternehmen wird von einer anderen Person weiter geführt. Auf der Website wird immer noch mit der Expertise des Verstorbenen geworben, als würde er immer noch für Fragen etc. zur Verfügung stehen. Er ist dort als Ausbilder vorgestellt. Nirgendwo ist kenntlich gemacht, dass dieser nicht mehr lebt. Auch im Internet ist diese Information nicht zu finden.
Wie ist die Rechtslage?
Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
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Re: Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
Dass jemand gestorben ist, darf man schon wegen Datenschutz nicht ohne weiteres öffentlich mitteilen.
Es könnte aber irreführende Werbung sein, wenn vorgetäuscht wird, er wäre da noch tätig.
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Re: Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
Ist vermutlich ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß wenn hier mit der Rückmeldung des betreffenden geworben wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
Danke! Irreführende Werbung klingt zutreffend.
Betrifft der Datenschutz die Rechte des Verstorbenen? Oder warum darf das nicht öffentlich mitgeteilt werden?
Mit der Rückmeldung wird nicht konkret geworben, es wird jedoch so dargestellt als fließe die langjährige Erfahrung der Person in die Ausbildung ein, und als würde man bei Zubuchung von Praxismodulen mit der Person Kontakt haben (dies ist sehr schwammig in der Formulierung).Tastenspitz hat geschrieben: ↑13.04.23, 18:39 Ist vermutlich ein eindeutiger Wettbewerbsverstoß wenn hier mit der Rückmeldung des betreffenden geworben wird.
Aber auch wenn die Seminare rein online durchgeführt werden, und dafür mehrere tausend Euro verlangt werden geht man ja davon aus, dass bei Rückfragen die angeworbene Person mit der Erfahrung zur Verfügung steht.
Re: Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
Wenn die betreffende Person ihr besonderes Fachwissen usw. in die Vorträge und Seminarinhalte gesteckt hat und dieser Beitrag immer noch "maßgeblich" vorhanden ist (selbst wenn es jemand anderes ist, der dieses Wissen dann "vorliest") kann man schon noch darauf hinweisen. Selbst wenn er noch Leiter wäre, würden im Regelfall ja Mitarbeiter Fragen beantworten... sie wären aber noch unter dessen Aufsicht / Anleitung. Oft kommt von der Seminarleitung tatsächlich nur ein "Grußwort"...
Auch früher gab es "aus der Schule von" usw.... manchmal geht es ja auch um spezielle Ansichten oder Richtungen.
Als Seminarleiter kann jemand, der nicht mehr lebt, aber m.E. nicht mehr auftreten.
Es ist halt, wie so oft, eine Frage der konkreten Formulierung... der Werbeseiten und auch das tatsächlich abgeschlossenen Vertrags.
Auch früher gab es "aus der Schule von" usw.... manchmal geht es ja auch um spezielle Ansichten oder Richtungen.
Als Seminarleiter kann jemand, der nicht mehr lebt, aber m.E. nicht mehr auftreten.
Es ist halt, wie so oft, eine Frage der konkreten Formulierung... der Werbeseiten und auch das tatsächlich abgeschlossenen Vertrags.
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Re: Seminarleiter der Online-Seminare gestorben, dies wird nicht kenntlich gemacht
....und. Es ist Wettbewerbsrecht. Wenn man als Teilnehmer hier was erreichen will, wird man konkrete Nachteile oder Mängel zu belegen haben.
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