Zitat:
Die Eltern möchten die Sache geregelt wissen.
Dann können sie z.B. ein Testament schreiben, in dem sie festlegen, dass die im Schenkungsvertrag vorgesehen Ausgleichsregelung nicht mehr greift, da zwischenzeitlich eine Gleichstellung von Sohn B erfolgt ist.
Das hätte man auch im Rahmen der Schenkung für Gleichstellung von Sohn B vereinbaren können.
Rein rechtlich ist jedoch keine Regelung erforderlich, wobei sich nach dem Erbfall dann natürlich Sohn A und B darüber streiten können, ob die Schenkungen, die Sohn B erhalten hat tatsächlich zu einer Gleichstellung geführt haben. Besser ist da schon, dass die Eltern irgendwie (z.B. testamentarisch) festlegen, dass sie die Söhne A und B als gleichgestellt betrachten.