Nachlass
Moderator: FDR-Team
Nachlass
Hallo zusammen!
Unser Vater ist vor 6 Monaten gestorben. Die Bestattungskosten haben meine Schwester und ich je zur Hälfte getragen. Meine Schwester musste ihren Anteil vom Sozialamt übernehmen lassen.
Jetzt hat meine Schwester vom Sozialamt erfahren, dass ein Nachlass vorhanden war. (Guthaben Girokonto + Rentenzahlung)
Wir sind jedoch vom Nachlassgericht nie darüber informiert worden.
Ist es richtig, dass das Nachlassgericht uns über den Nachlass hätte informieren müssen?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Patrycja
Unser Vater ist vor 6 Monaten gestorben. Die Bestattungskosten haben meine Schwester und ich je zur Hälfte getragen. Meine Schwester musste ihren Anteil vom Sozialamt übernehmen lassen.
Jetzt hat meine Schwester vom Sozialamt erfahren, dass ein Nachlass vorhanden war. (Guthaben Girokonto + Rentenzahlung)
Wir sind jedoch vom Nachlassgericht nie darüber informiert worden.
Ist es richtig, dass das Nachlassgericht uns über den Nachlass hätte informieren müssen?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Patrycja
Re: Nachlass
NeinIst es richtig, dass das Nachlassgericht uns über den Nachlass hätte informieren müssen?
Die Erben müssen sich selbst kundig machen und umgekehrt z.B. bei der Beantragung eines Erbscheins das Nachlassgericht über den Wert des Nachlasses informieren.Wie ist die Rechtslage?
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Re: Nachlass
Hallo,
woher weiss denn das Sozialamt vom Nachlass?
woher weiss denn das Sozialamt vom Nachlass?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Nachlass
Vorher das Sozialamt das weiss, weiss ich leider nicht.
Re: Nachlass
Dass ein Konto existiert, weiß das Sozialamt vermutlich über § 118, das Guthaben über § 117 SGB XII.
Re: Nachlass
Die Situation verstehe ich jetzt aber auch nicht. Die Kinder sind nicht auf die Idee gekommen, dass der Vater ein Konto haben könnte? Dass die Rente irgendwo eingehen muss, vielleicht Wohngeld, vielleicht was anderes? Gab es in der Wohnung keinerlei Unterlagen dazu? Oder haben die Kinder das Erbe ausgeschlagen und haben daher gar nicht die persönlichen Sachen des Vaters geprüft? Außerdem: Wenn es ein Konto gibt heißt es ja noch lange nicht, dass da groß was drauf ist...
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Nachlass
Haben die Kinder eigentlich das Erbe angenommen oder ausgeschlagen?
(Die Bestattungspflicht berührt das nicht)
(Die Bestattungspflicht berührt das nicht)
Re: Nachlass
Wenn kein Testament vorhanden ist, wird man nicht informiert.
Nein. Woher soll das Nachlassgericht denn wissen, welcher Nachlass vorhanden ist?Ist es richtig, dass das Nachlassgericht uns über den Nachlass hätte informieren müssen?
Re: Nachlass
Was heißt das denn konkret?
Ist das Geld noch da? Oder hatte das Sozialamt Zugriff auf das Konto und mit der Zahlung an deine Schwester verrechnet?
Oder verlangt das Sozialamt das Geld von dir und deiner Schwester?
Aber wenn ein Nachlass vorhanden ist, dann muss damit natürlich zuerst mal die Beerdigung bezahlt werden. Ist dann noch was übrig wird das zwischen euch aufgeteilt, bzw. seid ihr wahrscheinlich die Erben.
Aber wie gesagt, das Sozialamt will dann wahrscheinlich die Zahlungen für die Beerdigung, an deine Schwester, zurück.
Re: Nachlass
Die Frage, ob die 2 Kinder das Erbe angenommen haben, oder nicht, ist noch nicht beantwortet worden.
Das Problem ist wohl, dass die Banken keine Auskunft geben ohne Erbschein oder Testament.
Wenn nun das Sozialamt Kosten getragen hat, wird es prüfen, ob es die Kosten wieder eintreiben kann.
Dazu gibt es :
- Die Erben oder
- Verwandte, die die Bestattungspflicht zu tragen haben.
Meist fallen diese 2 Kategorien zusammen!
Nun scheint es mir so zu sein, dass das Sozialamt die Erben nicht kennt. Es müssen ja nicht zwangsläufig die Kinder sein.
Darum würde ich ja gerne wissen, ob das Erbe angenommen wurde.
Die Verwandten, die die Bestattungspflicht haben (hier: die Kinder des Verstorbenen) sind leichter zu
ermitteln. Also hält sich das Sozialamt an diese.
Sollte ein Nachlass vorhanden sein, so können sich diejenigen, die die Bestattung bezahlt haben, an den/die Erben halten.
Es ist dann halt die Frage, wer das ist!
Das Problem ist wohl, dass die Banken keine Auskunft geben ohne Erbschein oder Testament.
Wenn nun das Sozialamt Kosten getragen hat, wird es prüfen, ob es die Kosten wieder eintreiben kann.
Dazu gibt es :
- Die Erben oder
- Verwandte, die die Bestattungspflicht zu tragen haben.
Meist fallen diese 2 Kategorien zusammen!
Nun scheint es mir so zu sein, dass das Sozialamt die Erben nicht kennt. Es müssen ja nicht zwangsläufig die Kinder sein.
Darum würde ich ja gerne wissen, ob das Erbe angenommen wurde.
Die Verwandten, die die Bestattungspflicht haben (hier: die Kinder des Verstorbenen) sind leichter zu
ermitteln. Also hält sich das Sozialamt an diese.
Sollte ein Nachlass vorhanden sein, so können sich diejenigen, die die Bestattung bezahlt haben, an den/die Erben halten.
Es ist dann halt die Frage, wer das ist!
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