Familienbesitz vererben
Moderator: FDR-Team
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Familienbesitz vererben
Hallo Gemeinde,
folgendes fiktives Thema wurde kontrovers diskutiert:
Ein Einzelkind wird irgendwann Erbe des Familienbesitzes, ein Grundstück mit einem lt. Plänen genehmigten und bestehenden 2-Famlienhauses, sowie einer Eigentumswohnung, welches das Einzelzind derzeit bewohnt - respektive "zur Verfügung gestellt bekommt".
Der Bodenrichtwert des Grundstücks beträgt derzeit ca. 1 Mio. Euro, die Eigentumswohnung müsste auf ca. 250.000 Euro geschätzt werden. Somit werden die Steuerfreibeträge von 400.000 Euro massiv überschritten.
Kontrovers diskutiert wird der Punkt, dass es angeblich großzügige Steuerersparnisse geben soll, wenn man das geerbte Haus/Grundstück kurzfristig bezieht und 10 Jahre lang dort bleibt. Auf der anderen Seite bewohnt man ja bereits einen Teil des Familienbesitzes, und es könnte durchaus sein, dass man dadurch bereits die Steuerermäßigungen für die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen muss.
Wie sieht ihr das?
folgendes fiktives Thema wurde kontrovers diskutiert:
Ein Einzelkind wird irgendwann Erbe des Familienbesitzes, ein Grundstück mit einem lt. Plänen genehmigten und bestehenden 2-Famlienhauses, sowie einer Eigentumswohnung, welches das Einzelzind derzeit bewohnt - respektive "zur Verfügung gestellt bekommt".
Der Bodenrichtwert des Grundstücks beträgt derzeit ca. 1 Mio. Euro, die Eigentumswohnung müsste auf ca. 250.000 Euro geschätzt werden. Somit werden die Steuerfreibeträge von 400.000 Euro massiv überschritten.
Kontrovers diskutiert wird der Punkt, dass es angeblich großzügige Steuerersparnisse geben soll, wenn man das geerbte Haus/Grundstück kurzfristig bezieht und 10 Jahre lang dort bleibt. Auf der anderen Seite bewohnt man ja bereits einen Teil des Familienbesitzes, und es könnte durchaus sein, dass man dadurch bereits die Steuerermäßigungen für die Eigentumswohnung in Anspruch nehmen muss.
Wie sieht ihr das?
IANAL - I Am Not A Lawyer
Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre ;)
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Re: Familienbesitz vererben
Die Steuerfreiheit für ein Familienheim gilt nur dann, wenn dieses zuvor vom Erblasser bewohnt wurde. Diese Steuerermäßigung gilt daher nicht für die Eigentumswohnung.Wie sieht ihr das?
Daher kann die Steuerbefreiung nur für das 2-Familienhaus gelten und auch nur anteilig für die vom Erblasser bewohnte Wohnung. Weitere Voraussetzung ist, dass der Erbe unverzüglich nach dem Erbfall selbst nutzt und diese Nutzung auch mindestens 10 Jahre andauert.
Re: Familienbesitz vererben
'Sinnvollerweise schenkt man dem Kind die Wohnung jetzt schon direkt, möglichst 10 Jahre vor dem Erfall.
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Re: Familienbesitz vererben
Der alleinstehende Erblasser bewohnt das Haus, welches von den Eltern des Erblassers von einem Einfamilienhaus auf ein Zweifamilienhaus umgeplant wurde ("Einwohnergleichwerte" der Kläranlage sollten gesichert werden).
Das würde dann den Schluß nahelegen, dass die Wohnung des Erblassers berücksichtigt wird, wie wäre dann das Grundstück zu bewerten? Zur Hälfte der Wohnung zugeschlagen? Nächster Schluß: Es müsste wieder ein Einfamilienhaus beantragt werden?
Das würde dann den Schluß nahelegen, dass die Wohnung des Erblassers berücksichtigt wird, wie wäre dann das Grundstück zu bewerten? Zur Hälfte der Wohnung zugeschlagen? Nächster Schluß: Es müsste wieder ein Einfamilienhaus beantragt werden?
IANAL - I Am Not A Lawyer
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Re: Familienbesitz vererben
Nein, anteilig im Verhältnis der Wohnflächen beider Wohnungen zueinander.wie wäre dann das Grundstück zu bewerten? Zur Hälfte der Wohnung zugeschlagen?
Es müsste vor allem baulich ein Einfamilienhaus sein, dürfte also nicht zwei getrennte Wohnungen haben.Nächster Schluß: Es müsste wieder ein Einfamilienhaus beantragt werden?
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Re: Familienbesitz vererben
Nehmen wir an, es gibt nur einen Eingang, der Zugang zum Keller ist nur durch Betreten der 2ten "Wohnung" im EG möglich ... beide Wohnungen hätten ca. 55 m2 Wohnfläche, wobei im 1OG 2 zusätzliche Räume vorhanden sind, die über eine massive Dachschräge verfügen, und somit nur in Bruchteilen als Wohnraum gewertet werden dürften, insbesondere, da ein Hobbyraum nur über eine geöffnete Balkontür erreicht werden kann. Bewoht wäre vom Erblasser das 1 OG, mit ein paar m2 mehr Wohnfläche als das EG, Kellerräume unberücksichtigt (Lager, Öltanks, Bad, Waschküche, Holzlege).
IANAL - I Am Not A Lawyer
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Re: Familienbesitz vererben
IANAA I'm not an architect
Das hört sich aber so an, als wäre das auch als Einfamilienhaus umsetzbar.
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Re: Familienbesitz vererben
Nein, wenn das gesamte Haus als "Wohnung" vom Erblasser bewohnt wird, fällt auch das gesamte Haus -da weniger als 200 qm Wohnfläche- unter die Befreiung des §13 Abs.1 Nr.4c ErbStG.
taxpert
Your friendly bavarian tax collector
Motto:
"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver)
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
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Re: Familienbesitz vererben
Definition "umgeplant"??
Einen Bauantrag eingereicht und genehmigt bekommen?
Die bauliche Trennung gemäß Plan umgesetzt?
Die Abgeschlossenheitserklärung beantragt?
Die Teilung im Grundbuch abgewickelt?
Die ersten beiden Schritte sind nur baurechtlicher Natur. Erst wenn die Teilung auch im Grundbuch vollzogen ist, ist die 2. Wohnung auch eine eigene Sache, die eigen vererbt werden kann. Wenn es nicht vollständig abgewickelt ist, kann es halt sein, das entweder die Bauaufsicht oder das Finanzamt wegen unstimmiger Angaben evtl "kritisch nachfrägt"...
Nach der Beschreibung hab ich so meine Zweifel, ob das so ganz sauber geteilt ist... Zugang zum Keller ist für ne Wohnung nicht zwingend erforderlich, auch der Hobbyraum darf separaten Zugang haben (wie z. B. ein Kellerabteil auch), ist dann halt evtl nicht als Teil der Wohnung anzusetzen sondern nur Teileigentum...
Einen Bauantrag eingereicht und genehmigt bekommen?
Die bauliche Trennung gemäß Plan umgesetzt?
Die Abgeschlossenheitserklärung beantragt?
Die Teilung im Grundbuch abgewickelt?
Die ersten beiden Schritte sind nur baurechtlicher Natur. Erst wenn die Teilung auch im Grundbuch vollzogen ist, ist die 2. Wohnung auch eine eigene Sache, die eigen vererbt werden kann. Wenn es nicht vollständig abgewickelt ist, kann es halt sein, das entweder die Bauaufsicht oder das Finanzamt wegen unstimmiger Angaben evtl "kritisch nachfrägt"...
Nach der Beschreibung hab ich so meine Zweifel, ob das so ganz sauber geteilt ist... Zugang zum Keller ist für ne Wohnung nicht zwingend erforderlich, auch der Hobbyraum darf separaten Zugang haben (wie z. B. ein Kellerabteil auch), ist dann halt evtl nicht als Teil der Wohnung anzusetzen sondern nur Teileigentum...
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Re: Familienbesitz vererben
Umgeplant dahingehend, dass die Zimmer einfach umbenannt wurden. Genehmigung liegt vor. Keine baulichen Maßnahmen, keine Erklärungen, keine Teilung.
Im Prinzip dürfte man "ein" Grundstück unterstellen, auf dem "ein" Haus steht, in dem sich 2 genehmigte Wohnungen befinden.
Im Prinzip dürfte man "ein" Grundstück unterstellen, auf dem "ein" Haus steht, in dem sich 2 genehmigte Wohnungen befinden.
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Re: Familienbesitz vererben
Nach meiner Auffassung kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG nur eine Wohnung steuerfrei vererbt werden. Wenn der Erblasser in einem Zweifamilienhaus beide Wohnungen bewohnt hat, dann ist lediglich eine Wohnung steuerfrei vererbbar.taxpert hat geschrieben:Nein, wenn das gesamte Haus als "Wohnung" vom Erblasser bewohnt wird, fällt auch das gesamte Haus -da weniger als 200 qm Wohnfläche- unter die Befreiung des §13 Abs.1 Nr.4c ErbStG.
Daher sollte das Haus baulich nur aus einer Wohnung bestehen. Genau heißt das, dass ein neutraler Dritter, der das Haus besichtigen würde zu dem Ergebnis kommt, dass sich in dem Haus nur eine Wohnung befindet.
Re: Familienbesitz vererben
Gilt für das Finanzamt das Grundbuch, die mögliche Nutzung oder die tatsächliche Nutzung? Wenn es keine Abgeschlossenheit und keine Teilungserklärung gibt haben wie eine Wohnung im Grundbuch stehen.. Müsste das nicht entscheidend sein?
Re: Familienbesitz vererben
Das Finanzamt stellt auf die tatsächlichen Verhältnisse ab.Gilt für das Finanzamt das Grundbuch, die mögliche Nutzung oder die tatsächliche Nutzung?
Im Grundbuch steht nichts zur Zahl der Wohnungen, es sei denn es handelt sich um eine WEG. Bei einer WEG ist die Sache ohnehin klar, jedoch sind die meisten Zweifamilienhäuser nicht nach WEG aufgeteilt.Wenn es keine Abgeschlossenheit und keine Teilungserklärung gibt haben wie eine Wohnung im Grundbuch stehen.. Müsste das nicht entscheidend sein?
Eine fehlende Abgeschlossenheit deutet natürlich darauf hin, dass es sich nur um eine Wohnung handelt. Darum schrieb ich ja, dass es auf die Verkehrsanschauung ankommt.
Re: Familienbesitz vererben
merines Wissens nach findet kein automatischer Datenaustausch zwischen Bauaufsicht und Finanzamt statt. Wenn weder im Testament, noch im Grundbuch von einem 2-Familienhaus geschrieben wird und auch die tatsächliche Nutzung eine Wohnung war, wird das Finanzamt evtl gar nicht auf die Idee kommen, mehrere Wohnungen zu unterstellen. Je nach Bundesland ist auch die Nutzungsänderung von 2-Familienhaus zu Einfamilienhaus genehmigungsfrei.. oder war es mal.
Wenn dann auch übers Einwohnermeldeamt und weitere Quellen keine anderen Anhaltspunkte / Beweise zu finden sind...
Wenn dann auch übers Einwohnermeldeamt und weitere Quellen keine anderen Anhaltspunkte / Beweise zu finden sind...
Re: Familienbesitz vererben
...gehen wir dennoch davon aus, dass es sich beim Erben um einen ehrlichen Steuerzahler handelt, der in seiner Erbschaftssteuererklärung wahrheitsgemäße Angaben macht. Alles andere wäre nämlich Steuerhinterziehung.MGH hat geschrieben:Wenn dann auch übers Einwohnermeldeamt und weitere Quellen keine anderen Anhaltspunkte / Beweise zu finden sind...
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