Außerhalb oder innerhalb des Erbes
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Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Eltern MAMA + PAPA haben zwei Töchter. Tochter A und Tochter B. Mit A haben MAMA + PAPA ein inniges Verhältnis und mit B ein konfliktreiches. Denn sie fühlen sich von B über's Ohr gehauen, weshalb sie auch siegreich vor Gericht gegen das Töchterchen klagen. Urteil: B schuldet den Eltern seit 15 Jahren laut Gerichtstitel 100.000 EUR zzgl. Zinsen und Kosten. Nach Vollstreckung gegen die zahlunsunfähige Tochter akzeptiert man schließlich eine ratenweise Rückzahlung von 200 € pro Monat, die in den Folgejahren tatsächlich nur selten gezahlt wird, was stets zu anwaltlichen Aktivitäten führt.
MAMA + PAPA werden älter und ordnen im Rahmen zweier Erbverträge ihren Nachlass. Tochter A erbt alles. Tochter b erbt nichts, aber mit Tod des Letztversterbenden sollen ihre Schulden erlassen sein.
Dann schlagen Alter und Pflegekosten zu und lassen das Vermögen der Eltern wie Butter in der Sonne schmelzen. Letztendlich sind diese mittellos und das Sozialamt springt für die Heimkosten noch ein, bevor Corona nun beide Eltern binnen eines Monats hinweg rafft.
Erst nach dem Tod stellt nun Tochter A fest, dass Tochter B bereits seit Jahren prosperiert und Porschefahrerin wurde. Sie fand es wohl für sie positiver weiterhin die Arme zu spielen.
Wen kümmert es noch, sagt B, MAMA + PAPA haben mir doch ohnehin alles erlassen. Mit dem Erbe hat das ja gar nichts zu tun.
Stimmt das so ohne Weiteres für diesen fiktiven Fall? Hätte B nun ihre titulierten Schulden bezahlt, so wären die Eltern ja schließlich kein Sozialfall geworden. MAMA + PAPA hätten auch sicherlich dann noch Geld übrig gehabt, das Tochter A+B sich dann hätten teilen können.?
MAMA + PAPA werden älter und ordnen im Rahmen zweier Erbverträge ihren Nachlass. Tochter A erbt alles. Tochter b erbt nichts, aber mit Tod des Letztversterbenden sollen ihre Schulden erlassen sein.
Dann schlagen Alter und Pflegekosten zu und lassen das Vermögen der Eltern wie Butter in der Sonne schmelzen. Letztendlich sind diese mittellos und das Sozialamt springt für die Heimkosten noch ein, bevor Corona nun beide Eltern binnen eines Monats hinweg rafft.
Erst nach dem Tod stellt nun Tochter A fest, dass Tochter B bereits seit Jahren prosperiert und Porschefahrerin wurde. Sie fand es wohl für sie positiver weiterhin die Arme zu spielen.
Wen kümmert es noch, sagt B, MAMA + PAPA haben mir doch ohnehin alles erlassen. Mit dem Erbe hat das ja gar nichts zu tun.
Stimmt das so ohne Weiteres für diesen fiktiven Fall? Hätte B nun ihre titulierten Schulden bezahlt, so wären die Eltern ja schließlich kein Sozialfall geworden. MAMA + PAPA hätten auch sicherlich dann noch Geld übrig gehabt, das Tochter A+B sich dann hätten teilen können.?
Zuletzt geändert von Der Internationale am 24.09.21, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
Das Böse bringen in der Regel nicht böse Menschen in die Welt, sondern dumme.
Haben Schuldner nur die Pflicht zur Redlichkeit?
Oder auch das Recht auf redliche Insolvenzverwalter und redliche Rechtspfleger und redliche Richter?
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Hallo,
Es geht also darum, ob A nachträglich nicht noch was machen kann (nachdem die Eltern gestorben sind, und das DEREN Angelegenheit war)?
Ich DENKE: eher nicht
MfG
Es geht also darum, ob A nachträglich nicht noch was machen kann (nachdem die Eltern gestorben sind, und das DEREN Angelegenheit war)?
Ich DENKE: eher nicht
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Wieso teilen, wenn die eine enterbt wurde?Der Internationale hat geschrieben: ↑24.09.21, 19:49 Hätte B nun ihre titulierten Schulden bezahlt, so wären die Eltern ja schließlich kein Sozialfall geworden. MAMA + PAPA hätten auch sicherlich dann noch Geld übrig gehabt, das Tochter A+B sich dann hätten teilen können.?
Wenn falsche Angaben zur Leistungsfähigkeit gemacht wurden, könnten sich auch daraus Ansprüche ergeben.
Wobei "hab ich mal in einem Porsche gesehen" kaum ausreicht.
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Ansprüche durch wen? B schuldete ja A nie irgendetwas. B hat wohl zum einen den Eltern was vorgespielt und zum anderen dem Sozialamt. Da werden sich wohl in jedem Fall Ersatzansprüche so oder so ergeben, da ihr Einkommen in jedem Fall 6stellig ist.
Aber es stellen sich für A doch zwei Fragen: Hätten die Eltern über die Leistungsfähigkeit der B gewusst, hätten Sie dann überhaupt einen Schuldenerlass verfügt
Zweitens: Ist ein solcher Schuldenerlass MIT Ableben ausserhalb des Erbes zu sehen? Oder ist das quasi wie eine Schenkung, so dass nicht für B alles erlassenn wird und A nichts erbt.
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Hast du gedacht??? oder hast du deine Bauchgefühle einfach ausgespuckt. Im falle des DENKENS, interessiert mich, welche Gedanken dich zur Aussage geführt haben.
Im Falle des Bauchfühlens interessiert mich gar nichts mehr. Merci!
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Die Forderung von MAMA + PAPA gegen B gehört zum Vermögen von MAMA + PAPA. Daher bestand bei Tod des Letztversterbenden noch ein Vermögen in Höhe von 100.000€ und nicht etwa 0€. Der Schuldenerlass ist dabei als Vermächtnis an B zu sehen, während A Alleinerbe ist.
A muss das Vermächtnis aber nur soweit erfüllen, dass ihm selbst mindestens der Pflichtteil verbleibt. Somit hat A noch einen Anspruch in Höhe von 25.000€ gegen B. Dieser Anspruch besteht ganz unabhängig davon, ob B nun zu Reichtum gekommen ist oder nicht.
A muss das Vermächtnis aber nur soweit erfüllen, dass ihm selbst mindestens der Pflichtteil verbleibt. Somit hat A noch einen Anspruch in Höhe von 25.000€ gegen B. Dieser Anspruch besteht ganz unabhängig davon, ob B nun zu Reichtum gekommen ist oder nicht.
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Hallo,
Bin ja schon still
Ich Laie, nix Jurist --> also BauchgefühlDer Internationale hat geschrieben: ↑24.09.21, 20:53Hast du gedacht??? oder hast du deine Bauchgefühle einfach ausgespuckt. Im falle des DENKENS, interessiert mich, welche Gedanken dich zur Aussage geführt haben.
Im Falle des Bauchfühlens interessiert mich gar nichts mehr. Merci!
Bin ja schon still
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Wer rechtswissenschaftliche Ausführungen mit Fußnoten zu Kommentarliteratur und Rechtssprechung haben möchte, kann sich jederzeit gegen angemessenes Honorar an jemand wenden, der das macht.Der Internationale hat geschrieben: ↑24.09.21, 20:53 Im Falle des Bauchfühlens interessiert mich gar nichts mehr. Merci!
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Re: Außerhalb oder innerhalb des Erbes
Sorry, ich diskutier hier nichts mehr - Sorry, aber ich wusste nach über 15 Jahren in einem Nachbarforum nicht, das es hier auch esoterische sensible Bauch-Foren gibt....aber ich gehe schon. Dann könnt ihr ungestört weiter fühlen....FM hat geschrieben: ↑24.09.21, 22:03Wer rechtswissenschaftliche Ausführungen mit Fußnoten zu Kommentarliteratur und Rechtssprechung haben möchte, kann sich jederzeit gegen angemessenes Honorar an jemand wenden, der das macht.Der Internationale hat geschrieben: ↑24.09.21, 20:53 Im Falle des Bauchfühlens interessiert mich gar nichts mehr. Merci!
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