gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswert
Moderator: FDR-Team
gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswert
Erst einmal hallo ans Board!
Ich habe ein Verständnisproblem bei der Auslegung bzw. der Unterscheidung zwischen einer gemischten Schenkung und einem regulären Kauf unter dem Verkehrswert.
Angenommen ein Haus mit einem Wert von ca. 100.000 € soll an den Sohn nicht verschenkt sondern, um Plichteilsergänzungansprüche der anderen Kinder auszuschließen, zu einem günstigen Preis verkauft werden. Er bezahlt 60% des Wertes dafür - also 60.000 €. Ist der Verkauf so legitim, oder wird das als gemischte Schenkung angesehen und die restlichen 40.000 € sind im Erbfall wieder im "Spiel"?
Wie ist in dem Fall die aktuelle Rechtslage da es wohl auch mal eine Änderung der Rechtssprechung gab.
Danke Gruß
sigma
Ich habe ein Verständnisproblem bei der Auslegung bzw. der Unterscheidung zwischen einer gemischten Schenkung und einem regulären Kauf unter dem Verkehrswert.
Angenommen ein Haus mit einem Wert von ca. 100.000 € soll an den Sohn nicht verschenkt sondern, um Plichteilsergänzungansprüche der anderen Kinder auszuschließen, zu einem günstigen Preis verkauft werden. Er bezahlt 60% des Wertes dafür - also 60.000 €. Ist der Verkauf so legitim, oder wird das als gemischte Schenkung angesehen und die restlichen 40.000 € sind im Erbfall wieder im "Spiel"?
Wie ist in dem Fall die aktuelle Rechtslage da es wohl auch mal eine Änderung der Rechtssprechung gab.
Danke Gruß
sigma
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Wenn unter dem Verkehrswert "verkauft" wird, ist das eine gemischte Schenkung und den anderen Kindern stehen ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche zu. Diese werden jährlich um 10 % gemindert, allerdings kommt es auch darauf an, ob sich die Eltern den Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnrecht vorbehalten haben.
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Hallo,
danke für die Info.
Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt bzw. macht es der Umstand des Verkaufes notwendig einen Gutachter zur Besichtigung zu schicken, oder kann man den Wert nach besten Wissen und Gewissen selber einschätzen? (Grundstückswert ist ja recht einfach ... Gebäude eher schwieriger).
EDIT: Wie ist die Rechtslage wenn man es selbst einschätzen darf und gehörig daneben liegt?
danke für die Info.
Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt bzw. macht es der Umstand des Verkaufes notwendig einen Gutachter zur Besichtigung zu schicken, oder kann man den Wert nach besten Wissen und Gewissen selber einschätzen? (Grundstückswert ist ja recht einfach ... Gebäude eher schwieriger).
EDIT: Wie ist die Rechtslage wenn man es selbst einschätzen darf und gehörig daneben liegt?
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Letztlich werden sich die Parteien einigen müssen.
Man kann das relativ billig haben, z.b. selber schätzen, zu einem Immo-Makler gehen und den "schätzen" lassen oder wenn wie so oft beide Parteien glauben der eine will den anderen über den Tisch ziehen, kann man auch für mehr Geld einen anderen Sachverständigen zuziehen.
Man kann das relativ billig haben, z.b. selber schätzen, zu einem Immo-Makler gehen und den "schätzen" lassen oder wenn wie so oft beide Parteien glauben der eine will den anderen über den Tisch ziehen, kann man auch für mehr Geld einen anderen Sachverständigen zuziehen.
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Besteht dann im Falle der Einigkeit nicht auch die Gefahr oder, je nach Sichtweise, die Möglichkeit einen recht niedrigen Kaufpreis selbst zu schätzen und zu zahlen um die Schenkung zu umgehen?matthias. hat geschrieben:Letztlich werden sich die Parteien einigen müssen.
Man kann das relativ billig haben, z.b. selber schätzen, ...
Bezogen auf mein Beispiel ... wenn die beiden Vertragspartner den Verkehrswert auf 60000€ schätzen - aber der eigentliche Wert deutlich höher wäre ... was ist dann maßgeblich für die Einschätzung ob es sich um eine gemischte Schenkung handelt?
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Es ist ja keiner gezwungen, den Ergänzungspflichtteil zu fordern.
Aber eine Schenkung muss dem Finanzamt gegenüber erklärt werden, sonst ist es Steuerverkürzung.
Schenkungen und Erbe sind vor dem Finanzamt gleichgestellt, d.h. es fällt der gleiche Betrag an Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer an.
Bei einer Schenkung/Vererbung von einem Elternteil zu einem Kind sind 400.000€ alle 10 Jahre steuerfrei.
Aber eine Schenkung muss dem Finanzamt gegenüber erklärt werden, sonst ist es Steuerverkürzung.
Schenkungen und Erbe sind vor dem Finanzamt gleichgestellt, d.h. es fällt der gleiche Betrag an Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer an.
Bei einer Schenkung/Vererbung von einem Elternteil zu einem Kind sind 400.000€ alle 10 Jahre steuerfrei.
Grüße, Susanne
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Es geht nicht um die Vertragspartner es geht darum ob der
Pflichtteilsberechtigte und der Beschenkte sich insoweit über den Wert einig sind (mal unabhängig von der Steuer).
Pflichtteilsberechtigte und der Beschenkte sich insoweit über den Wert einig sind (mal unabhängig von der Steuer).
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Der Verkehrswert muss nicht ermittelt werden. Dieser spielt, wenn überhaupt, nur beim Tod der Eltern eine Rolle (Pflichtteisergänzungsansprüche). Der Notar muss dem Finanzamt Mitteilung machen und das hat eigene Bewertungen.
Geht es darum, den "reelen" Kaufpreis zu ermitteln, damit tatsächlich keine Pflichtteilsansprüche entstehen? Dieser muss dann tatsächlich fließen.
Irgendwie stehe ich auf dem SchlauchBesteht dann im Falle der Einigkeit nicht auch die Gefahr oder, je nach Sichtweise, die Möglichkeit einen recht niedrigen Kaufpreis selbst zu schätzen und zu zahlen um die Schenkung zu umgehen?
Bezogen auf mein Beispiel ... wenn die beiden Vertragspartner den Verkehrswert auf 60000€ schätzen - aber der eigentliche Wert deutlich höher wäre ... was ist dann maßgeblich für die Einschätzung ob es sich um eine gemischte Schenkung handelt?

Geht es darum, den "reelen" Kaufpreis zu ermitteln, damit tatsächlich keine Pflichtteilsansprüche entstehen? Dieser muss dann tatsächlich fließen.
Weshalb sollten sich die Pflichtteilsberechtigten und der Beschenkte einig sein? Die Pflichtteilsberechtigten sollen doch möglichst "ausgebootet" werden.Es geht nicht um die Vertragspartner es geht darum ob der Pflichtteilsberechtigte und der Beschenkte sich insoweit über den Wert einig sind (mal unabhängig von der Steuer).
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Deswegen landet sowas dann meistens auch vor Gericht.CruNCC hat geschrieben: Weshalb sollten sich die Pflichtteilsberechtigten und der Beschenkte einig sein? Die Pflichtteilsberechtigten sollen doch möglichst "ausgebootet" werden.
Ich hatte den Glauben an die Menschheit aber noch nicht ganz aufgegeben

Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Keine vom Beschenkten oder vom Schenker durchgeführte Wertermittlung muss später im Fall des Falles vom Pflichtteilsberechtigten akzeptiert werden. Das gilt auch dann, wenn im Rahmen des Kaufes ein Gutachter zur Wertermittlung eingeschaltet wurde. Insofern macht es derzeit keinen Sinn, geld für die Wertermittlung auszugeben, wenn sich Käufer und verkäufer über die Kaufpreis einig sind.
Wenn nach dem Tod des Schenkers der Pflichtteilsberechtigte behauptet, der Wert sei viel höher gewesen, dann wird ein Gericht in jedem Fall einen eigenen Gutachter einschalten. Ein parteiliches Gutachten und erst Recht keine durch Makler oder Verkäufer selbst vorgenommene Schätzung des Wertes hat vor einem Gericht keinen Beweiswert, wenn die andere Prozesspartei die Richtigkeit der Schätzung bezweifelt.
Wenn nach dem Tod des Schenkers der Pflichtteilsberechtigte behauptet, der Wert sei viel höher gewesen, dann wird ein Gericht in jedem Fall einen eigenen Gutachter einschalten. Ein parteiliches Gutachten und erst Recht keine durch Makler oder Verkäufer selbst vorgenommene Schätzung des Wertes hat vor einem Gericht keinen Beweiswert, wenn die andere Prozesspartei die Richtigkeit der Schätzung bezweifelt.
Re: gemischte Schenkung oder regulärer Kauf unter Verkehrswe
Dankeschön. Ich denke das hilft mir weiter! Also spart man am besten das Geld für den Gutachter und hofft das es dem Schenker noch die nächsten 10 Jahre gut gehthambre hat geschrieben:Keine vom Beschenkten oder vom Schenker durchgeführte Wertermittlung muss später im Fall des Falles vom Pflichtteilsberechtigten akzeptiert werden. Das gilt auch dann, wenn im Rahmen des Kaufes ein Gutachter zur Wertermittlung eingeschaltet wurde. Insofern macht es derzeit keinen Sinn, geld für die Wertermittlung auszugeben, wenn sich Käufer und verkäufer über die Kaufpreis einig sind.
Wenn nach dem Tod des Schenkers der Pflichtteilsberechtigte behauptet, der Wert sei viel höher gewesen, dann wird ein Gericht in jedem Fall einen eigenen Gutachter einschalten. Ein parteiliches Gutachten und erst Recht keine durch Makler oder Verkäufer selbst vorgenommene Schätzung des Wertes hat vor einem Gericht keinen Beweiswert, wenn die andere Prozesspartei die Richtigkeit der Schätzung bezweifelt.


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