Hallo,
der zwischenzeitlich verstorbene A. hatte ca 30.000 EUR Schulden, weswegen
seine Ehefrau erwägt, das Erbe auszuschlagen.
Gleichzeitig hatte A. eine Risikolebensversicherung zugunsten seiner Ehefrau
abgeschlossen - zählt diese mit zur Erbmasse oder kann die Ehefrau
das Erbe ausschlagen und die Versicherungssumme trotzdem kassieren?
Gruß Rolfe
Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?
Moderator: FDR-Team
Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?
Die Ehefrau steht als Begünstigte im Versicherungsvertrag?
Gibt es ein Testament, steht da evtl. was über die Risikolebensversicherung drin?
Der Vertrag besteht auch schon länger (z.b. länger als 4 Jahre).
Es wurden nicht in letzter Zeit größere Einmalzahlungen da hinein getätigt?
Der Bezugsberechtigte ist nicht widerruflich eingetragen?
Gibt es ein Testament, steht da evtl. was über die Risikolebensversicherung drin?
Der Vertrag besteht auch schon länger (z.b. länger als 4 Jahre).
Es wurden nicht in letzter Zeit größere Einmalzahlungen da hinein getätigt?
Der Bezugsberechtigte ist nicht widerruflich eingetragen?
Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?
Es gibt kein Testament.
Die Ehefrau ist Begünstigte im Risikolebensversicherungsvertrag.
Da kann man nichts ansparen.
Den Vertrag gibt es seit 7 Jahren.
Gruß Rolfe
Die Ehefrau ist Begünstigte im Risikolebensversicherungsvertrag.
Da kann man nichts ansparen.
Den Vertrag gibt es seit 7 Jahren.
Gruß Rolfe
Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?
Tendenziell würde ich sagen, ihr steht die Versicherungssumme zu, auch wenn sie ausschlägt.
Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?
Auch nach meiner Auffassung steht der Frau die Versicherungssumme trotz Ausschlagung zu.
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