Wo/wie erfährt man wer Erbe geworden ist, wenn AG "blockt"?

Moderator: FDR-Team

Achim.S
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 25.01.18, 18:33

Wo/wie erfährt man wer Erbe geworden ist, wenn AG "blockt"?

Beitrag von Achim.S »

Gemeinschaftlicher Erbschein 2017 erstmalig ausgestellt für einen 1972 (!) verstorbenen Erblasser. 10 Erben, E1 – E10, alle verstorben.
E1 – E10 sind untereinander Miterben (ME), aber tot.
A ist Erbe nach E1.
A kennt von E3 den Nachkommen C und nimmt an, dass C Erbe nach E3 geworden sein könnte. Auf Bitte nach Auskunft reagiert C nicht.

A ist Erbe nach E1 und C ist Nachkomme/eventuell Erbe NACH den im Erbschein genannten bereits verstorbenen ME E3.

Nachlassgericht von E3 erteilt KEINERLEI Auskünfte an A (Wer ist Erbe nach E3 geworden? usw.)

Frage:
Wo und wie kann A weiterkommen also in Erfahrung bringen, wer Erbe NACH E3 geworden ist?

Grund für den Versuch den Erben nach E3 zu ermitteln ist, dass das Grundbuchamt die 10 verstorbenen ME NICHT einträgt ("Tote werden nicht als neue Eigentümer eingetragen") und ALLE lebenden Rechtsnachfolger nach E1-E10 nachgewiesen haben will.

Wie ist die Rechtslage?
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4005
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Wo/wie erfährt man wer Erbe geworden ist, wenn AG "block

Beitrag von CruNCC »

Gemeinschaftlicher Erbschein 2017 erstmalig ausgestellt für einen 1972 (!) verstorbenen Erblasser.
Weshalb mit Ausrufezeichen? Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Dass kein Erbschein beantragt wurde, ist das Versäumnis der Erben.
Grund für den Versuch den Erben nach E3 zu ermitteln ist, dass das Grundbuchamt die 10 verstorbenen ME NICHT einträgt ("Tote werden nicht als neue Eigentümer eingetragen") und ALLE lebenden Rechtsnachfolger nach E1-E10 nachgewiesen haben will.
Das Grundbuchamt handelt korrekt; Tote können nicht im Grundbuch eingetragen werden.
Das ist eben das Problem, wenn man sich nicht kümmert. Jede einzelne Erbfolge der Erben und Erbenerben muss jeweils mit einem Erbnachweis nachgewiesen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/__35.html
Nachlassgericht von E3 erteilt KEINERLEI Auskünfte an A (Wer ist Erbe nach E3 geworden? usw.
Hat man dem Nachlassgericht mitgeteilt man die Auskunft für die Grundbuchberichtigung benötigt? Ggf. ist es auch denkbar, dass die Erben nicht bekannt sind, da diese in den meisten Bundesländern nicht von Amts wegen ermittelt werden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen