Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Moderator: FDR-Team
Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Hallo,
wie verhält es sich, wenn bei Bestehen eines gemeinschaftlichen bzw. Berliner Testaments, in welchem sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, auch der zunächst überlebende Ehegatte verstirbt? In Anlehnung an meine weiter unten geschilderte Fallkonstellation, wo bei dem zuerst Verstorbenen noch ein Sohn aus erste Ehe vorhanden ist, stelle ich mir die Frage, ob dann bei diesem evt. Ansprüche wieder aufleben.
mfg
wie verhält es sich, wenn bei Bestehen eines gemeinschaftlichen bzw. Berliner Testaments, in welchem sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, auch der zunächst überlebende Ehegatte verstirbt? In Anlehnung an meine weiter unten geschilderte Fallkonstellation, wo bei dem zuerst Verstorbenen noch ein Sohn aus erste Ehe vorhanden ist, stelle ich mir die Frage, ob dann bei diesem evt. Ansprüche wieder aufleben.
mfg
Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Üblicherweise werden die Nacherben doch genannt. Sonst macht auch die übliche Stradklausel keinen Sinn.
Wenn der Sohn des Erstverstorbenen aber im Testament gar nicht genannt ist und nur drin stand, dass sie die Eheleute als jeweilige Alleinerben einsetzen, dann hat der Sohn des Erstverstorbenen Pech gehabt. Er erbt nicht beim Tod des Zweitverstorbenen mit dem er ja gar nicht verwandt ist.
Hat er beim Tod seines Elternteils kein Pflichtteil verlangt, war er selbst schuld und ziemlich doof.
Wenn der Sohn des Erstverstorbenen aber im Testament gar nicht genannt ist und nur drin stand, dass sie die Eheleute als jeweilige Alleinerben einsetzen, dann hat der Sohn des Erstverstorbenen Pech gehabt. Er erbt nicht beim Tod des Zweitverstorbenen mit dem er ja gar nicht verwandt ist.
Hat er beim Tod seines Elternteils kein Pflichtteil verlangt, war er selbst schuld und ziemlich doof.
Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Wobei das dann allerdings auch kein Berliner Testament wäre.
Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Vielleicht verrät er uns ja was geregelt ist.
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Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Welche Ansprüche sollen da wiederaufleben? Er wurde für den Fall, dass sein Elternteil zuerst stirbt enterbt, hat also keinen Anspruch der wieder aufleben kann.wo bei dem zuerst Verstorbenen noch ein Sohn aus erste Ehe vorhanden ist, stelle ich mir die Frage, ob dann bei diesem evt. Ansprüche wieder aufleben.
Grüße, Susanne
Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Pflichtteilsrecht! wenn seit Tod seines Elternteils noch keine 3 Jahre vergangen sind, besteht das noch.matthias. hat geschrieben:....
Hat er beim Tod seines Elternteils kein Pflichtteil verlangt, war er selbst schuld und ziemlich doof.
Die Frist beginnt erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Tod (und der Enterbung) erfahren hat.
Re: Berliner Testament nach dem Tod beider Eheleute
Stimmt. Ist wohl keins. Nur ein Gemeinschaftliches ohne weitere Zusätze.Jdepp hat geschrieben:Wobei das dann allerdings auch kein Berliner Testament wäre.
Danke für die Meinungen.
mfg