Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezahlte

Moderator: FDR-Team

kleineSocke123
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 01.04.19, 21:21

Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezahlte

Beitrag von kleineSocke123 »

Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezahlte Wohnung) in Türkei, unbeglichenes Darlehen

Hallo liebes Forum,

der Vater meiner Freundin ist vor Kurzem in Deutschland verstorben. Sie befindet sich im Ausland und muss sich überlegen, das Erbe auszuschlagen oder anzunehmen.

Folgender Sachverhalt liegt vor:

Der Vater hat ein Darlehen in Deutschland aufgenommen, um eine Wohnung in der Türkei zu kaufen (genaue Summe noch unklar, aber vermutlich 15000€ ).
Die Wohnung in der Türkei wurde bereits vom Vater (und seiner Partnerin) gekauft, demnach ist er Mit-Eigentümer. Die Wohnung hat einen Wert von ~30000€ und seine russische Partnerin hat 15000€ davon gezahlt.
Das Vermögen des Vaters auf der Bank kann noch nicht eingesehen werden. Vermutlich können die ausstehenden Kosten nicht gedeckt werden.

Fragen:

1) Das Darlehen müsste bei Erbschaftsannahme also auch abbezahlt werden. Was passiert mit der Wohnung, wenn das Erbe abgelehnt wird?
2) Muss, falls das deutsche Erbe abgelehnt wird, auch in der Türkei das Erbe abgelehnt werden?
3) Muss überhaupt ein Erbe in der Türkei abgelehnt werden, wenn man deutscher Staatsbürger ist und man sonst nie etwas mit der Türkei zu tun hatte?
4) Gilt das deutsche oder das türkische Erbrecht? Gelten beide?
5) Kann man das türkische/deutsche Erbe, wenn man sich im Ausland befindet, ablehnen? Meine Freundin ist noch bis Ende Mai im Ausland.
6) Muss meine Freundin in die Türkei fliegen und das vor Ort klären?


Wir freuen uns über jede Unterstützung!
LG
Jdepp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 631
Registriert: 14.12.16, 17:43

Re: Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezah

Beitrag von Jdepp »

Für das bewegliche Vermögen sowohl in Deutschland als auch in der Türkei gilt deutsches Erbrecht. Für die Immobilie in der Türkei gilt türkisches Erbrecht.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezah

Beitrag von SusanneBerlin »

5) Kann man das türkische/deutsche Erbe, wenn man sich im Ausland befindet, ablehnen? Meine Freundin ist noch bis Ende Mai im Ausland.
Für die Erbschaft in Deutschland gilt: Befindet sich die Erbin beim Eintritt des Erbfalls (= Tod des Vaters) im Ausland, dann beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate (nicht wie sonst 6 Wochen). Die 6 Monate laufen ab dem Tod des Vaters.

Ausschlagen kann sie beim für den Wohnort des Vaters zuständigen Nachlassgericht oder bei jedem deutschen Notar.
Grüße, Susanne
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Erbe - Vater in Deutschland verstorben, Immobilie (bezah

Beitrag von matthias. »

kleineSocke123 hat geschrieben: 1) Das Darlehen müsste bei Erbschaftsannahme also auch abbezahlt werden. Was passiert mit der Wohnung, wenn das Erbe abgelehnt wird?

Es gibt kein Testament? Nach deutschem Erbrecht ohne Testamen erbt, dann halt der nächste Angehörige, evtl. Geschwister, Eltern, Cousins usw usw, irgendwer findet sich meistens


Und klar bei Annahme muss gezahlt werden, man erbt alles auch die Schulden, zumal das Darlehen ja eh in Deutschland ist. Also die Frage ob türkisches Recht gilt, ist fast irrelevant in dem Fall, das deutsche Darlehen muss gezahlt werden, wenn man das Erbe in D nicht ablehnt. So würde ich das sehen.

Ist das denn ein richtiges Immodarlehen mit Grundschuldeintrag in der Türkei oder ist das vielleicht sogar ein "normales" Darlehen ohne Sicherheiten für die Bank?
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen