Testamentsvollstrecker und PT

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SusanneBerlin
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Re: Testamentsvollstrecker und PT

Beitrag von SusanneBerlin »

Unfalltod hatten wir neulich erst:
gleichzeitiger Tod oder nicht feststellbar

Die Hypothek bleibt auf der Immobilie (auch wenn der Eigentümer stirbt) und das zugehörige Darlehen geht auf den Erben über.
Grüße, Susanne
Smuthjk
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Re: Testamentsvollstrecker und PT

Beitrag von Smuthjk »

Zum Fall "Unfalltod" hier mal ein Beispiel:

Das fiktive Gesamterbe beträgt 350.000 Euro.
A/B sterben gemeinsam.

Was "bekommen" also C/D/E?
Wie geht die richtige Rechnung?
Wie wird das Gesamterbe verteilt?

Was passiert mit dem TV bzw. der Dauertestamentsvollstrckung?
Welche Rolle spielt auch das Ausgangstestament?
Oder ist das bei Unfalltod egal?

Vielen Dank für sachliche Tipps, Meinungen und Hilfen.
SusanneBerlin
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Re: Testamentsvollstrecker und PT

Beitrag von SusanneBerlin »

Welche Rolle spielt auch das Ausgangstestament?
Oder ist das bei Unfalltod egal?
Ich weiß jetzt nicht was Sie mit "Ausgangstestament" meinen, dieser Begriff ist mir nicht geläufig.

Die Testamente von A und B werden natürlich nicht ungültig wenn A und B bei einem Unfall sterben. :shock:

Es werden alle wirksamen Testamente angewandt, wie bei jedem Todesfall. Nur dass es hier 2 Todesfälle gleichzeitig gibt.

Für die Erbfolge von A gilt, was im Testament von A steht. A vererbt nur sein eigenes Vermögen.

Für die Erbfolge von B gilt, was im Testament von B steht. Hat B kein Testament, dann gilt gesetzliche Erbfolge für den Nachlass von B. B vererbt nur sein eigenes Vermögen.
Grüße, Susanne
Smuthjk
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Re: Testamentsvollstrecker und PT

Beitrag von Smuthjk »

SusanneBerlin hat geschrieben: 19.05.19, 11:42
Welche Rolle spielt auch das Ausgangstestament?
Oder ist das bei Unfalltod egal?
Ich weiß jetzt nicht was Sie mit "Ausgangstestament" meinen, dieser Begriff ist mir nicht geläufig.

Die Testamente von A und B werden natürlich nicht ungültig wenn A und B bei einem Unfall sterben. :shock:

Es werden alle wirksamen Testamente angewandt, wie bei jedem Todesfall. Nur dass es hier 2 Todesfälle gleichzeitig gibt.

Für die Erbfolge von A gilt, was im Testament von A steht. A vererbt nur sein eigenes Vermögen.

Für die Erbfolge von B gilt, was im Testament von B steht. Hat B kein Testament, dann gilt gesetzliche Erbfolge für den Nachlass von B. B vererbt nur sein eigenes Vermögen.
B ist hier in dieser fiktiven Situation mit A im Zugewinn verheiratet und Hausfrau, was soll sie also vererben?
SusanneBerlin
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Re: Testamentsvollstrecker und PT

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn die Ehefrau von A nichts zu vererben hat, dann vererbt sie eben nichts, welch überraschende Wendung, das hat ja niemand ahnen können. Ich dachte immer, da springt dann der Staat ein und leer ausgehende Erben erhalten 50.000€ aus dem Lottofond. :ironie:

Dass die Ehefrau von A vermögenslos ist, ändert nichts an dem zuvor geschriebenen.
Grüße, Susanne
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