Eigentumswohnung / Nacherbe

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Tom747806
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Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

Hallo zusammen,
mein Vater ist vor ca. 7 Jahren verstorben. Er hatte zusammen mit seiner zweiten Ehefrau eine Eigentumswohnung. In seinem Testament hat er festgelegt, dass seiner zweite Ehefrau bis zu ihrem Tod die Wohnung gehört (wird auch von ihr bewohnt) und hat mich (was seinen Teil der Wohnung angeht) als Nacherbe eingesetzt. Es gibt einen zusätzlichen Hinweis im Testament das die komplette (!) Wohnung von seiner zweiten Ehefrau verkauft werden darf, falls Sie die finanziellen Mittel aus dem Erlös für ihre Gesundheit und/oder Pflege („im Alter“) bräuchte.

Folgende Fragen hätte ich dazu:

-Kann die Wohnung aus o. g. Gründen tatsächlich verkauft werden und würde ich dann vollständig „leer“ ausgehen? Würde ich von einem Verkauf (automatisch) erfahren und müsste ich dem Verkauf zustimmen?

-Gibt es Möglichkeiten (mit denen beide Seiten leben können – ich habe mit der zweiten Ehefrau meines Vaters ein gutes Verhältnis – und das soll auch so bleiben ;-)) mein Nacherbe jetzt schon wie auch immer und in welcher Form auch immer in Anspruch zu nehmen/zu nutzen?

Für Eure Antworten schon mal vielen Dank…


Viele Grüße
Tom
SusanneBerlin
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von SusanneBerlin »

-Gibt es Möglichkeiten (mit denen beide Seiten leben können – ich habe mit der zweiten Ehefrau meines Vaters ein gutes Verhältnis – und das soll auch so bleiben ;-)) mein Nacherbe jetzt schon wie auch immer und in welcher Form auch immer in Anspruch zu nehmen/zu nutzen?
Ja die Möglichkeit gibt es. Ein Notar kann Sie dazu beraten und einen Vertrag aufsetzen, den Sie und die 2. Ehefrau unterschreiben. Dann ist die Vereinbarung rechtswirksam und kann nicht mehr gekippt werden. Mit der Zustimmung der 2. Ehefrau geht es also.

Gegen den Willen der Ehefrau haben Sie keine rechtliche Möglichkeit, von der Nacherbeneigenschaft vorzeitig zu profitieren.

Die Möglichkeit, den Pflichtteil zu beanspruchen, haben Sie bereits verpasst, das geht also nicht mehr (Verjährung 3 Jahre nach dem Todesfall).

Es gibt einen zusätzlichen Hinweis im Testament das die komplette (!) Wohnung von seiner zweiten Ehefrau verkauft werden darf,
P.S. Natürlich die komplette Wohnung, sonst wäre es ja sinnlos. Niemand kauft eine halbe Wohnung.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 02.05.19, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße, Susanne
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
-Gibt es Möglichkeiten (mit denen beide Seiten leben können – ich habe mit der zweiten Ehefrau meines Vaters ein gutes Verhältnis – und das soll auch so bleiben ;-)) mein Nacherbe jetzt schon wie auch immer und in welcher Form auch immer in Anspruch zu nehmen/zu nutzen?
Ja die Möglichkeit gibt es. Ein Notar kann Sie dazu beraten und einen Vertrag aufsetzen, den Sie und die 2. Ehefrau unterschreiben. Dann ist die Vereinbarung rechtswirksam und kann nicht mehr gekippt werden.

Ok danke. Und welche Möglichkeiten der jetzigen Nutzung (z. B. Auszahlung, Hypothek) gäbe es? Oder meinen Sie mit Ihrer Antwort das ich so mein Nacherbe vor dem Verkauf schützen kann?
SusanneBerlin
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von SusanneBerlin »

Ok danke. Und welche Möglichkeiten der jetzigen Nutzung (z. B. Auszahlung, Hypothek) gäbe es?
Was immer Sie mit der Vorerbin vereinbaren und auf was sich die Vorerbin einlässt. Das Problem wird nur sein: von so einer Vereinbarung hat die Vorerbin keinen Nutzen, warum sollte sie das tun?
Oder meinen Sie mit Ihrer Antwort das ich so mein Nacherbe vor dem Verkauf schützen kann?
Nein das meinte ich nicht. Wenn Sie sich mit der Vorerbin auf eine Auszahlung einigen, dann ist damit Ihr Verzicht auf das Nacherbe verbunden, dann erhalten Sie jetzt einen Geldbetrag und beim Tod der Nacherbin nichts mehr.
Grüße, Susanne
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Ok danke. Und welche Möglichkeiten der jetzigen Nutzung (z. B. Auszahlung, Hypothek) gäbe es?
Was immer Sie mit der Vorerbin vereinbaren und auf was sich die Vorerbin einlässt. Das Problem wird nur sein: von so einer Vereinbarung hat die Vorerbin keinen Nutzen, warum sollte sie das tun?
Oder meinen Sie mit Ihrer Antwort das ich so mein Nacherbe vor dem Verkauf schützen kann?
Nein das meinte ich nicht. Wenn Sie sich mit der Vorerbin auf eine Auszahlung einigen, dann ist damit Ihr Verzicht auf das Nacherbe verbunden, dann erhalten Sie jetzt einen Geldbetrag und beim Tod der Nacherbin nichts mehr.
Ok, jetzt habe ich es verstanden. Heißt ich bin auf "Goodwill" der Vorerbin angewiesen und theoretisch kann alles mögliche vereinbart werden. Rein rechtlich habe ich aber keine Chance?


Und wie verhält es sich bei dem Thema Verkauf?
SusanneBerlin
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von SusanneBerlin »

Ok, jetzt habe ich es verstanden. Heißt ich bin auf "Goodwill" der Vorerbin angewiesen und theoretisch kann alles mögliche vereinbart werden. Rein rechtlich habe ich aber keine Chance?
Rein rechtlich gilt das Testament. Und in diesem Testament hat dich dein Vater auf die Nacherbenstellung verwiesen. Nacherbe zu sein bedeutet, dass man erst zum Zuge kommt wenn der Vorerbe stirbt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Vorerbin einverstanden ist, ansonsten nicht.
-Kann die Wohnung aus o. g. Gründen tatsächlich verkauft werden und würde ich dann vollständig „leer“ ausgehen? Würde ich von einem Verkauf (automatisch) erfahren und müsste ich dem Verkauf zustimmen?
Du würdest bei einem Verkauf eine Mitteilung bekommen und würdest zur Zustimmung aufgefordert werden.
Ob du "leer ausgehst", das kommt darauf an, was beim Tod der Vorerbin noch übrig ist. Du hättest Anspruch auf den halben Verkaufserlös, aber wenn die Vorerbin das Geld aus gesundheitlichen Gründen für ihre Pflege verbraucht hat, dann ist es eben nicht mehr da.
Grüße, Susanne
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Ok, jetzt habe ich es verstanden. Heißt ich bin auf "Goodwill" der Vorerbin angewiesen und theoretisch kann alles mögliche vereinbart werden. Rein rechtlich habe ich aber keine Chance?
Rein rechtlich gilt das Testament. Und in diesem Testament hat dich dein Vater auf die Nacherbenstellung verwiesen. Nacherbe zu sein bedeutet, dass man erst zum Zuge kommt wenn der Vorerbe stirbt. Davon kann abgewichen werden, wenn die Vorerbin einverstanden ist, ansonsten nicht.
-Kann die Wohnung aus o. g. Gründen tatsächlich verkauft werden und würde ich dann vollständig „leer“ ausgehen? Würde ich von einem Verkauf (automatisch) erfahren und müsste ich dem Verkauf zustimmen?
Du würdest bei einem Verkauf eine Mitteilung bekommen und würdest zur Zustimmung aufgefordert werden.
Ob du "leer ausgehst", das kommt darauf an, was beim Tod der Vorerbin noch übrig ist. Du hättest Anspruch auf den halben Verkaufserlös, aber wenn die Vorerbin das Geld aus gesundheitlichen Gründen für ihre Pflege verbraucht hat, dann ist es eben nicht mehr da.
Kann ich denn einem Verkauf auch nicht zustimmen? Bliebe dadurch mein Nacherbe dann erhalten?
matthias.
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von matthias. »

Es kommt darauf an was genau im Testament steht.

Evtl. steht da ja auch, dass im Falle des Verkaufs, dann direkt geteilt wird. Wäre ne sinnvolle Regelung.

Oder der Vater wollte es wirklich so, dass es dann nun was gibt, wenn noch was übrig ist.

Das muss sich aus dem Testament ergeben.
Jdepp
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Jdepp »

Ist das ein notarielles Testament. Gibt es einen Erbschein? War noch weiteres Vermögen außer dem Anteil an der Wohnung vorhanden? Daran hängt so ein bisschen was denn da genau verfügt wurde. Es gibt nämlich nicht direkt die rechtliche Möglichkeit nur an dem Wohnungsanteil Vor- und Nacherbschaft anzuordnen und für den Rest eine andere Regelung zu treffen.
SusanneBerlin
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von SusanneBerlin »

Kann ich denn einem Verkauf auch nicht zustimmen? Bliebe dadurch mein Nacherbe dann erhalten?
Wenn sich aus dem Testament ergibt, dass die Vorerbin unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist, die Wohnung zu verkaufen und die Voraussetzungen vorliegen, dann ist die Zustimmung nur eine Formsache. Wenn du die Zustimmung nicht erteilst, kann die Vorerbin die Zustimmung gerichtlich einklagen, d.h. das Gericht prüft die Sache, und wenn alles rechtens ist, MUSST du zustimmen oder das Gericht ersetzt deine Zustimmung durch gerichtliche Zustimmung.
Grüße, Susanne
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

matthias. hat geschrieben:Es kommt darauf an was genau im Testament steht.

Evtl. steht da ja auch, dass im Falle des Verkaufs, dann direkt geteilt wird. Wäre ne sinnvolle Regelung.

Oder der Vater wollte es wirklich so, dass es dann nun was gibt, wenn noch was übrig ist.

Das muss sich aus dem Testament ergeben.
Nein im Testament steht nicht das bei einem Verkauf geteilt wird. Dann wird wohl die zweite Variante gewünscht gewesen sein...Heißt wenn die Wohnung z. B. für 300.000 Euro verkauft wird, von den 300.000 Euro beim Tod der Vorerbin noch 100.000 Euro da sind (weil 200.000 "für Gesundheit und Pflege" benötigt wurden), würde mir davon noch die Hälfte (50.000 Euro) zustehen? Ist nichts mehr übrig, bekomme ich auch nichts mehr? Zählt bei dem "was noch übrig ist" nur der reine Verkaufserlös oder das Gesamtvermögen der Vorerbin?
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

Jdepp hat geschrieben:Ist das ein notarielles Testament. Gibt es einen Erbschein? War noch weiteres Vermögen außer dem Anteil an der Wohnung vorhanden? Daran hängt so ein bisschen was denn da genau verfügt wurde. Es gibt nämlich nicht direkt die rechtliche Möglichkeit nur an dem Wohnungsanteil Vor- und Nacherbschaft anzuordnen und für den Rest eine andere Regelung zu treffen.
Das Testament war glaube ich bei einem Notar hinterlegt, den Erbschein hat die zweite Frau von meinem Vater bekommen. Ihr wurde alles vererbt außer eine Eisenbahn (Vermächtnis an meinen Sohn) und eben das Nacherbe auf den Teil der Wohnung meines Vaters.
Tom747806
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Tom747806 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Kann ich denn einem Verkauf auch nicht zustimmen? Bliebe dadurch mein Nacherbe dann erhalten?
Wenn sich aus dem Testament ergibt, dass die Vorerbin unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt ist, die Wohnung zu verkaufen und die Voraussetzungen vorliegen, dann ist die Zustimmung nur eine Formsache. Wenn du die Zustimmung nicht erteilst, kann die Vorerbin die Zustimmung gerichtlich einklagen, d.h. das Gericht prüft die Sache, und wenn alles rechtens ist, MUSST du zustimmen oder das Gericht ersetzt deine Zustimmung durch gerichtliche Zustimmung.
Vielen Dank!
FM
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von FM »

SusanneBerlin hat geschrieben:
-Gibt es Möglichkeiten (mit denen beide Seiten leben können – ich habe mit der zweiten Ehefrau meines Vaters ein gutes Verhältnis – und das soll auch so bleiben ;-)) mein Nacherbe jetzt schon wie auch immer und in welcher Form auch immer in Anspruch zu nehmen/zu nutzen?
Ja die Möglichkeit gibt es. Ein Notar kann Sie dazu beraten und einen Vertrag aufsetzen, den Sie und die 2. Ehefrau unterschreiben. Dann ist die Vereinbarung rechtswirksam und kann nicht mehr gekippt werden. Mit der Zustimmung der 2. Ehefrau geht es also.
Sollte Frau innerhalb von 10 Jahren verarmen und für Lebensunterhalt oder Pflege Sozialhilfe beantragen, wird das Sozialamt die Rückforderung geltend machen.
Jdepp
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Re: Eigentumswohnung / Nacherbe

Beitrag von Jdepp »

Tom747806 hat geschrieben:
Jdepp hat geschrieben:Ist das ein notarielles Testament. Gibt es einen Erbschein? War noch weiteres Vermögen außer dem Anteil an der Wohnung vorhanden? Daran hängt so ein bisschen was denn da genau verfügt wurde. Es gibt nämlich nicht direkt die rechtliche Möglichkeit nur an dem Wohnungsanteil Vor- und Nacherbschaft anzuordnen und für den Rest eine andere Regelung zu treffen.
Das Testament war glaube ich bei einem Notar hinterlegt, den Erbschein hat die zweite Frau von meinem Vater bekommen. Ihr wurde alles vererbt außer eine Eisenbahn (Vermächtnis an meinen Sohn) und eben das Nacherbe auf den Teil der Wohnung meines Vaters.

Wurde den ein entsprechender Vermerk im Grundbuch mit aufgenommen? Wie sieht denn der Erbschein aus? So wie beschrieben geht es nämlich nicht. Es gibt keine gegenständlich beschränkte Nacherbschaft nur für den Grundstücksteil. Das ganze ginge nur, wenn man annimmt, dass alles bis auf den Grundstücksteil (und das Vermächtnis für den Sohn) der Ehefrau im Wege eines Vorausvermächtnisses zufließt, so dass das Erbe nur noch aus dem Grundstücksteil besteht.
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