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Re: Schuldnernachlass und Erbausschlagungen

Verfasst: 11.06.19, 15:36
von Jdepp
AS08 hat geschrieben: 11.06.19, 13:32
Der Ehemann (E) und eigentlicher Eigentümer des Hauses ist der Ehemann der Tochter (T) ...
Nur mal so zur Klarstellung. Die Tochter (T) ist im Grundbuch eingetragen und damit Eigentümerin. Da is nix von wegen eigentlicher Eigentümer. Eigentümer ist nur T, Punkt.