Hallo,
gibt es für einen Beschenkten Auskunftspflicht über eine Schenkung ggü. den Erben? Es geht nicht um Pflichtteile, sondern eher um Erbschaftsteuerangelegenheiten und subjektive Vermutung ggü. dem Beschenkten.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Danke!
Auskunftspflicht Beschenkter
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Re: Auskunftspflicht Beschenkter
Nein, eine solche Auskunftspflicht gibt es nicht.
Für die korrekte Versteuerung der Schenkung ist der Beschenkte selbst zuständig.
Für die korrekte Versteuerung der Schenkung ist der Beschenkte selbst zuständig.
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Re: Auskunftspflicht Beschenkter
ist der "Beschenkte" denn zu Angaben zur Verwendung verpflichtet?
Könnte man auch sagen, man bereite die Beauskunftung von Plfichtteilsansprüchen vor, auch wenn es nach derzeitigem Stand keine Pflichtteilsberechtigten gibt?
Könnte man auch sagen, man bereite die Beauskunftung von Plfichtteilsansprüchen vor, auch wenn es nach derzeitigem Stand keine Pflichtteilsberechtigten gibt?
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Re: Auskunftspflicht Beschenkter
Nein.biersäufer hat geschrieben: ↑13.06.19, 15:26 ist der "Beschenkte" denn zu Angaben zur Verwendung verpflichtet?
Selbst wenn es Pflichtteilsberechtigte gäbe, ist der Beschenkte nicht verpflichtet Auskünfte zu geben.biersäufer hat geschrieben: ↑13.06.19, 15:26 Könnte man auch sagen, man bereite die Beauskunftung von Plfichtteilsansprüchen vor, auch wenn es nach derzeitigem Stand keine Pflichtteilsberechtigten gibt?
Grüße, Susanne
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Re: Auskunftspflicht Beschenkter
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑13.06.19, 15:45Selbst wenn es Pflichtteilsberechtigte gäbe, ist der Beschenkte nicht verpflichtet Auskünfte zu geben.biersäufer hat geschrieben: ↑13.06.19, 15:26 Könnte man auch sagen, man bereite die Beauskunftung von Plfichtteilsansprüchen vor, auch wenn es nach derzeitigem Stand keine Pflichtteilsberechtigten gibt?
Das sieht der BGH wohl anders:
https://www.advocatio.de/news/1409819008.htmlAuskunftspflicht des Beschenkten
Nach dem Wortlaut des § 2314 BGB schuldet nur der Erbe Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Der Bundesgerichthof (NJW 1989, 2887; NJW 1984, 487) hat den Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aber in persönlicher Hinsicht auch auf den beschenkten Dritten ausgedehnt.
In seinem Beschluss vom 04.06.2014 schränkte der BGH den Umfang der Auskunftspflicht des beschenkten Dritten beim Pflichtteilsergänzungsanspruch ein: Anders als der Erbe schuldet der beschenkte Dritte nicht ein Bestands- oder Vermögensverzeichnis mit allen Aktiva oder Passiva. Vielmehr hat er Auskünfte über die an ihn geflossenen Zuwendungen zu erteilen, bei denen es sich um Schenkungen handelt oder um Veräußerungen, von denen streitig und ungeklärt ist, ob sie eine Schenkung darstellen, sofern sie nur unter Umständen erfolgt sind, die Annahme nahelegen, es handele sich in Wirklichkeit – wenigstens zum Teil – um eine Schenkung.
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Re: Auskunftspflicht Beschenkter
Der BGH spricht dem Pflichtteilsberechtigten einen Auskunftsanspruch gegen den beschenkten Dritten zu.biersäufer hat geschrieben: Das sieht der BGH wohl anders:
Ihre Frage war, ob der Beschenkte dem Erben gegenüber auskunftspflichtig ist und laut Ihrem SV ist kein Pflichtteilsberechtigter bekannt.
Grüße, Susanne
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