Hallo zusammen,
bitte um Info des Faktenstandes bei folgenden Sachverhalt:
A und B sind glücklich verheiratet und bauen ein gemeinsames Haus im Wert von ca. 250T € und lassen sich zu je 50% im Grundbuch eintragen.
A erhält im Laufe der Ehe von Großmutter C ein Grundstück als Schenkung überschrieben, quasi als vorgezogenes Erbe und verkauft dieses für 180T und setzt davon 150T zur Tilgung des gemeinsam gebauten Hauses ein, um eine Zinsersparnis und frühzeitige Tilgung zu erwirken. Außerdem erhält A im Laufe der Ehe eine arbeitsrechtliche Abfindung in Höhe von 21T€.
Welche Vermögenswerte (Schenkung + Abfindung) von A würden im Falle einer Scheidung in den Zugewinn fließen? Und welche wären unantastbar und blieben A erhalten?
Vielen Dank für Klärung der aktuellen Faktenlage in diesem Zusammenhang.
Schenkung + Abfindung zugewinnsrelevant bei Bau eines Hauses?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 2
- Registriert: 07.07.19, 19:11
Re: Schenkung + Abfindung zugewinnsrelevant bei Bau eines Hauses?
Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen.
Re: Schenkung + Abfindung zugewinnsrelevant bei Bau eines Hauses?
... und die Wertsteigerung zwischen Schenkung und Verkauf des Grundstücks?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
Topicstarter - noch neu hier
- Beiträge: 2
- Registriert: 07.07.19, 19:11
Re: Schenkung + Abfindung zugewinnsrelevant bei Bau eines Hauses?
Und was bedeutet der Tatbestand, dass A den Erlös aus der Schenkung in das gemeinsame Haus von A und B investiert hat? Müsste A im worst Case die Schenkungssumme mit B teilen oder fiele diese Summe wieder allein A zu?
Und wie sieht es mit der Abfindung von A aus?
Und wie sieht es mit der Abfindung von A aus?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Schenkung + Abfindung zugewinnsrelevant bei Bau eines Hauses?
Das bedeutet, dass das Geld jetzt im Haus steckt.LischenMeyer hat geschrieben: ↑08.07.19, 21:32 Und was bedeutet der Tatbestand, dass A den Erlös aus der Schenkung in das gemeinsame Haus von A und B investiert hat?
Nein, A muss die Schenkungssumme nicht mit A teilen. Aber das Geld steckt jetzt im Haus. Das heißt, man muss das Haus verkaufen, wenn man das Geld wiederhaben möchte.Müsste A im worst Case die Schenkungssumme mit B teilen oder fiele diese Summe wieder allein A zu?
Die Abfindung ist vermutlich auf einem Konto von A? Wenn die Abfindung am Scheidungsstichtag noch da ist, gehört sie zum.Endvermögen von A.Und wie sieht es mit der Abfindung von A aus?
Grüße, Susanne
-
- Letzte Themen
-
- • Nachlass