Nichteheliches Kind soll wenig erben
Moderator: FDR-Team
Nichteheliches Kind soll wenig erben
Wenn einer der Ehepartner (einer Gütergemeinschft) stirbt, soll der andere alles erben.
Eheliche Kinder gibt es nicht.
Die Ehepartner seien sich einig, dass die uneheliche Tochter des Ehemanns möglichst wenig erben soll, schon gar nicht den Schmuck der Ehefrau.
Wie ist dies realisierbar?
Eheliche Kinder gibt es nicht.
Die Ehepartner seien sich einig, dass die uneheliche Tochter des Ehemanns möglichst wenig erben soll, schon gar nicht den Schmuck der Ehefrau.
Wie ist dies realisierbar?
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Testament machen.
Das leibl. somit Kind enterben.
Aber wisse: diesem Kind steht dann ein Pflichtteil zu- die Hälfte dessen, was es als gesetzlicher ERbe erhalten würde- in Geld! Anspruch auf Gegenstände gibt es nicht.
Das leibl. somit Kind enterben.
Aber wisse: diesem Kind steht dann ein Pflichtteil zu- die Hälfte dessen, was es als gesetzlicher ERbe erhalten würde- in Geld! Anspruch auf Gegenstände gibt es nicht.
Zuletzt geändert von alana4 am 21.08.19, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Ob ehelich oder unehelich spielt keine Rolle. Stirbt der Ehemann erbt sie ebenso wie die Ehefrau. Der Ehemann kann die Ehefrau zu seiner Erbin einsetzen (Testament), dann erbt die Tochter nur den Pflichtteil.
Sollte die Ehefrau als Erstes versterben erbt die Tochter von dieser gar nichts. Die beiden sind ja nicht miteinander verwandt. Dann erbt der Ehemann alles und später wenn er verstirbt und bis dahin nicht alles verjubelt hat erbt die Tochter alles, was noch da ist (also auch den Schmuck). Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben (Testament), dann erbt die Tochter wieder nur den Pflichtteil.
Sollte die Ehefrau als Erstes versterben erbt die Tochter von dieser gar nichts. Die beiden sind ja nicht miteinander verwandt. Dann erbt der Ehemann alles und später wenn er verstirbt und bis dahin nicht alles verjubelt hat erbt die Tochter alles, was noch da ist (also auch den Schmuck). Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben (Testament), dann erbt die Tochter wieder nur den Pflichtteil.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
einen Pflichtteil "erbt" man nicht. Im Gegenteil. Der Pflichtteilsberechtigte ist gerade KEIN Erbe!
stimmt.Sollte die Ehefrau als Erstes versterben erbt die Tochter von dieser gar nichts. Die beiden sind ja nicht miteinander verwandt. Dann erbt der Ehemann alles und später wenn er verstirbt und bis dahin nicht alles verjubelt hat erbt die Tochter alles, was noch da ist (also auch den Schmuck). Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben (Testament), dann erbt die Tochter wieder nur den Pflichtteil.
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Kann man letzteres ("Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben") schon unumstößlich im gemeinsamen Testament festlegen?Sollte die Ehefrau als Erstes versterben erbt die Tochter von dieser gar nichts. Die beiden sind ja nicht miteinander verwandt. Dann erbt der Ehemann alles und später wenn er verstirbt und bis dahin nicht alles verjubelt hat erbt die Tochter alles, was noch da ist (also auch den Schmuck). Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben (Testament), dann erbt die Tochter wieder nur den Pflichtteil.
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Ja.Kann man letzteres ("Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben") schon unumstößlich im gemeinsamen Testament festlegen?
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
klar, aber am Pflichtteilsrecht ist nicht zu rütteln. die Hälfte des gesetzl.Erbteil steht dem enterbten Kind zu-in Geld. Das gesamte Erbe ist wertmäßig zu bestimmen, daraus errechnet sich dann der Betrag, der als Pflichtteil auszuzahlen ist.Poline hat geschrieben: ↑21.08.19, 11:37Kann man letzteres ("Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben") schon unumstößlich im gemeinsamen Testament festlegen?Sollte die Ehefrau als Erstes versterben erbt die Tochter von dieser gar nichts. Die beiden sind ja nicht miteinander verwandt. Dann erbt der Ehemann alles und später wenn er verstirbt und bis dahin nicht alles verjubelt hat erbt die Tochter alles, was noch da ist (also auch den Schmuck). Es sei denn der Ehemann bestimmt dann jemand anderen als Erben (Testament), dann erbt die Tochter wieder nur den Pflichtteil.
Wenn ein Erbe also z.Bsp. nur aus 'ner Villa besteht, kann so ein Alleinerbe in echte Schwierigkeiten kommen.
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Wie ermittelt man den Pflichtteil der Tochter des Ehemanns, wenn dieser zuerst stirbt?
Ist folgendes korrekt:
Gesamtvermögen 400.000.- (größtenteils Wert des gemeinsamen Hauses)
Tochter erhält den Pflichtteil des Vermögensanteils (200.000.-) des Vaters, also 1/4 von 200.000.- = 50.000.-?
Ehefrau muss ggf. Haus verkaufen, um den Pflichtteil bezahlen zu können?
Wie ermittelt man den Pflichtteil der Tochter des Ehemanns, wenn dieser zuerst stirbt?
Ist folgendes korrekt:
Gesamtvermögen 400.000.- (größtenteils Wert des gemeinsamen Hauses)
Tochter erhält den Pflichtteil des Vermögensanteils (200.000.-) des Vaters, also 1/4 von 200.000.- = 50.000.-?
Ehefrau muss ggf. Haus verkaufen, um den Pflichtteil bezahlen zu können?
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Haben die Ehegatten mit einem notariellen Ehevertrag den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart? Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.Wenn einer der Ehepartner (einer Gütergemeinschft) stirbt
Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gibt es kein Gesamtvermögen. Jeder hat sein eigenes Vermögen.Gesamtvermögen 400.000.- (größtenteils Wert des gemeinsamen Hauses)
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Alleinerben ein Nachlassverzeichnis fordern. Auf dieser Grundlage kann der Anspruch berechnet werden.Wie ermittelt man den Pflichtteil der Tochter des Ehemanns, wenn dieser zuerst stirbt?
Die Berechnung wäre korrekt, wenn das Vermögen des Vaters EUR 200.000 beträgt (gesetzlicher Güterstand). Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin aktiv geltend gemacht werden.Tochter erhält den Pflichtteil des Vermögensanteils (200.000.-) des Vaters, also 1/4 von 200.000.- = 50.000.-?
Es könnte hierfür zu Lebzeiten eine Risikolebensversicherungs abgeschlossen werden; ggf. kannn ein Kredit aufgenommen werden.Ehefrau muss ggf. Haus verkaufen, um den Pflichtteil bezahlen zu können?
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Autsch,
dann ist das Anfangspost nicht korrekt.
Die Annahme war, dass das Ehepaar keinen Ehevertrag hat, es sich also um eine Zugewinngemeinschaft handelt.
Wenn die Tochter während der Ehe einen Beitrag der Eltern zum Hauskauf erhält, ist dies dann ein Zugewinn?
dann ist das Anfangspost nicht korrekt.
Die Annahme war, dass das Ehepaar keinen Ehevertrag hat, es sich also um eine Zugewinngemeinschaft handelt.
Wenn die Tochter während der Ehe einen Beitrag der Eltern zum Hauskauf erhält, ist dies dann ein Zugewinn?
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Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Nein, das ist entweder eine Schenkung oder eine Ausstattung (§ 1624 BGB).
Schenkungen und Ausstattungen werden zum Anfangsvermögen gezählt (§ 1374 BGB).
Grüße, Susanne
Re: Nichteheliches Kind soll wenig erben
Was hat die Schenkung mit dem Zugewinn zu tun?Wenn die Tochter während der Ehe einen Beitrag der Eltern zum Hauskauf erhält, ist dies dann ein Zugewinn?