nehmen wir mal an:
der leibliche Vater ist verstorben. Er hatte mit seiner neuen Frau (Stiefmutter) ein Berliner Testament.
Die Stiefmutter

später Kenntnis über den Tod des Vaters durchs Nachlassgericht (die moralische Komponente lassen wir mal außen vor).
Lt. dem notariellen Testament erbt die Stiefmutter, da sich beide gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
1. Hätten die Kinder Anspruch auf einen Pflichtanteil?
2. Wenn ja, in welcher %-Höhe?
3. Wie könnten die beiden Kinder Auskunft darüber erhalten was an Vermögen vorhanden gewesen wäre zum Zeitpunkt des Todes des Vaters?
4. Und wer muss die Auskunft über das Vermögen geben? Reicht es die Stiefmutter anzuschreiben und sie aufzufordern?
5. Anspruch zu erfahren was die Todesursache war?
6. Anspruch auf Auskunft darüber wo er beerdigt wurde?
Danke.
Gruss
maribe