Hallo,
nehmen wir mal an:
der leibliche Vater ist verstorben. Er hatte mit seiner neuen Frau (Stiefmutter) ein Berliner Testament.
Die Stiefmutter würde die beiden Kinder nicht über den Tod des Vaters informieren. Sie erhielten erst Monate
später Kenntnis über den Tod des Vaters durchs Nachlassgericht (die moralische Komponente lassen wir mal außen vor).
Lt. dem notariellen Testament erbt die Stiefmutter, da sich beide gegenseitig als Erben eingesetzt haben.
1. Hätten die Kinder Anspruch auf einen Pflichtanteil?
2. Wenn ja, in welcher %-Höhe?
3. Wie könnten die beiden Kinder Auskunft darüber erhalten was an Vermögen vorhanden gewesen wäre zum Zeitpunkt des Todes des Vaters?
4. Und wer muss die Auskunft über das Vermögen geben? Reicht es die Stiefmutter anzuschreiben und sie aufzufordern?
5. Anspruch zu erfahren was die Todesursache war?
6. Anspruch auf Auskunft darüber wo er beerdigt wurde?
Danke.
Gruss
maribe
Leibliche Vater verstirbt
Moderator: FDR-Team
Re: Leibliche Vater verstirbt
1) ja, sollte man auch tun, denn die Stiefmutter beerbt man später ja mal nicht
2) gibt es noch weitere Kinder?, die Stiefmutter erbt 50%, die Kinder die anderen 50%. der Pflichtteil beträgt die Hälfte, also 25% für alle Kinder
3) und 4) die Stiefmutter, wenn sie nicht damit rausrückt wird man einen Anwalt benötigen
5) ich denke nein
6) eher nicht denke ich, vermutlich muss man sich da selber kundig machen
2) gibt es noch weitere Kinder?, die Stiefmutter erbt 50%, die Kinder die anderen 50%. der Pflichtteil beträgt die Hälfte, also 25% für alle Kinder
3) und 4) die Stiefmutter, wenn sie nicht damit rausrückt wird man einen Anwalt benötigen
5) ich denke nein
6) eher nicht denke ich, vermutlich muss man sich da selber kundig machen
Re: Leibliche Vater verstirbt
Ja. Die Kinder können diesen Anspruch innerhalb von drei Jahren gegenüber der Alleinerbin geltend machen.Hätten die Kinder Anspruch auf einen Pflichtanteil?
Der Pflichtteilsanspruch beträgt je 1/8 in bar.Wenn ja, in welcher %-Höhe?
Zunächst sollte man die Alleinerbin auffordern, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Die Pflichtteilsberechtigten können verlangen, dass die Angaben an Eides Statt versichert werden. Alternativ kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt werden.Wie könnten die beiden Kinder Auskunft darüber erhalten was an Vermögen vorhanden gewesen wäre zum Zeitpunkt des Todes des Vaters?
Zunächst ja - siehe oben. Wenn sie nicht reagiert, muss ggf. ein Anwalt eingeschaltet werden.Und wer muss die Auskunft über das Vermögen geben? Reicht es die Stiefmutter anzuschreiben und sie aufzufordern?
Re: Leibliche Vater verstirbt
Hallo,
müsste das Nachlassverzeichnis über das Amtsgericht eingefordert werden oder bei der Stiefmutter als Alleinerbin?
Danke
müsste das Nachlassverzeichnis über das Amtsgericht eingefordert werden oder bei der Stiefmutter als Alleinerbin?
Danke
Re: Leibliche Vater verstirbt
Das Nachlassverzeichnis muss direkt bei der Stiefmutter eingefordert werden.
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