Wohnungsverkauf blockiert durch Weigerung Notar aufzusuchen oder diesen hereinzulassen

Moderator: FDR-Team

nopinski
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 68
Registriert: 22.07.05, 15:53

Wohnungsverkauf blockiert durch Weigerung Notar aufzusuchen oder diesen hereinzulassen

Beitrag von nopinski »

A hat vor vielen Jahren B geheriratet, die 2 Töchter aus erster Ehe einbringt. Ehemann A wiederum hat 2 Söhne aus erster Ehe. A und B haben einen Ehevertrag, der dem Überlebenden das lebenslange Nießbrauchrecht an der gemeinsam bewohnten Wohnung einräumt. Ansonsten sollen die jeweils aus erster Ehe stammenden Kinder den Anteil des leiblichen Elternteils erben. Nach dem Ehevertrag kaufen A und B noch 2 Eigentumswohnungen, die vermietet sind. Bei allen genannten Wohnungen stehe nisher A und B im Grundbuch. Jedoch gibt es bzgl. der vermieteten Wohnungen keine schriftliche Regelung im Erbfall.
A ist nun verstorben. Ob und wie können die Wohnungen verkauft werden, wenn einer der Söhne von A keinen Erbschein beantragt, weil er psychisch krank ist, seine Wohnung weder für einen Notarbesuch bereit ist zu verlassen, noch einen Notar hereinlassen würde (dem Verkauf an sich stimmt er zu).

Nopinski
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Wohnungsverkauf blockiert durch Weigerung Notar aufzusuchen oder diesen hereinzulassen

Beitrag von Chavah »

Wie wärs mit der Einrichtung einer Betreuung, oder gegebenenfalls auch mit einer Auseinandersetzungsversteigerung?

Chavah
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4006
Registriert: 01.01.07, 21:55
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Wohnungsverkauf blockiert durch Weigerung Notar aufzusuchen oder diesen hereinzulassen

Beitrag von CruNCC »

nopinski hat geschrieben: 15.01.21, 17:39 A ist nun verstorben. Ob und wie können die Wohnungen verkauft werden, wenn einer der Söhne von A keinen Erbschein beantragt, weil er psychisch krank ist, seine Wohnung weder für einen Notarbesuch bereit ist zu verlassen, noch einen Notar hereinlassen würde (dem Verkauf an sich stimmt er zu).
Den Erbschein kann der Bruder beantragen.

Verkaufen geht nur, wenn alle Erben sich einig sind. Jeder Erbe kann die Teilungsversteigerung beantragen.
Wie wärs mit der Einrichtung einer Betreuung,
Eine psychische Erkrankung heißt nicht, dass man eine Betreuung benötigt.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Wohnungsverkauf blockiert durch Weigerung Notar aufzusuchen oder diesen hereinzulassen

Beitrag von ktown »

Reicht dieser Thread nicht?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesperrt Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen