Hallo Zusammen,
ist es möglich, dass ein Erbberechtigter aus dem IRAN, jemanden in Deutschland beauftragt (mit Kenntnissen), den Nachlass seinen verstorbenen Angehörigen in Deutschland abzuwickeln (Erbschein beantragen, Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung)? Wie geht man da vor und was ist notwendig zur Legitimation und Vollmachten?
Danke
Nachlassabwicklung durch iranische Erben
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Re: Nachlassabwicklung durch iranische Erben
Das da schon gelesen:
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrec ... ckung.html
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Nachlassabwicklung durch iranische Erben
Hatte der Verstorbene die deutsche oder iranische Staatsangehörigkeit?
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Re: Nachlassabwicklung durch iranische Erben
Vielen Dank. Der Erblasser ist allerdings schon verstorben und kann daher auch keinen Testamentsvollstrecker mehr benennen. Oder kann der Erbe aus dem IRAN hier einen Testamentsvollstrecker benennen?Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.01.21, 12:46 Das da schon gelesen:
https://www.advocado.de/ratgeber/erbrec ... ckung.html
Re: Nachlassabwicklung durch iranische Erben
Diese Frage würde ich so verstehen: Der Erbe ist aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage in DeutschlandCheckCheck hat geschrieben: ↑26.01.21, 12:38 ist es möglich, dass ein Erbberechtigter aus dem IRAN, jemanden in Deutschland beauftragt (mit Kenntnissen), den Nachlass seinen verstorbenen Angehörigen in Deutschland abzuwickeln (Erbschein beantragen, Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung)? Wie geht man da vor und was ist notwendig zur Legitimation und Vollmachten?
seine Erbangelegenheiten persönlich zu regeln.
- Er kann natürlich eine Person seines Vertrauens beauftragen dies zu erledigen und ihm dafür die entsprechende
Vollmacht erteilen. Allerdings wird hier nicht einfach ein unterschriebenes Papier genügen.
Mir fällt in diesem Falle nur ein, diese Vollmacht von einem Notar beglaubigen zu lassen.
Es kann zum Problem werden, dass der Erbe im Iran ist. (ob z.B. ein Dokument von einem Notar o.Ä. im Iran
in der BRD anerkannt werden.
Eventuell kann die deutsche Botschaft Auskunft geben, wie der Erbe im Iran eine Beglaubigung vornehmen kann!
Re: Nachlassabwicklung durch iranische Erben
CheckCheck hat geschrieben: ↑26.01.21, 13:13Der Verstorbene hatte die iranische Staatsangehörigkeit.
Sein Lebensmittelpunkt war aber seit 1984 Deutschland.
Darauf kommt es nicht an. Zwischen Iran und Deutschland gibt es Abkommen, nach denen ein iranischer Staatsbürger, der in Deutschland verstirbt, nicht nach deutschem, sondern nach iranischem Erbrecht beerbt wird. Unabhängig von der Frage der sonstigen Abwicklung in Deutschland ist daher vorrangig erstmal zu klären, wer wie nach iranischem materiellen Erbrecht überhaupt erbt.
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