Nehmen wir mal an:
Herr A hat geerbt. Das Erbe ist unübersichtlich und es wurde ein Nachlassverwalter bestellt.
Herr A hat nun fleißig im Internet gelesen, was er so zum Thema Nachlassverwaltung fand.
Eine Sache fand er aber nicht:
Wenn die Nachlassverwaltung abgeschlossen ist, könnte es ja sein, dass der Nachlassverwalter
kostspielige Fehler begangen hat, die Herr A erst Jahre später bemerkt.
Darum die Frage :
Wie lange haftet ein Nachlassverwalter für Schäden aus seiner Tätigkeit?
Haftungsfrist Nachlassverwalter
Moderator: FDR-Team
Re: Haftungsfrist Nachlassverwalter
Die Suchmaschine meiner Wahl spuckt das hier aus: 30Jahre, wenn nichts anderes mit den Erben vereinbart wird.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67959.html
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67959.html
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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