Hallo,
Text aus dem Testament:
"Wir, die Eheleute Name1 und Name2 setzen uns gegenseitig zu Alleinerben (Vollerben) ein.
Als Schlusserben nach dem Tode des Längstüberlebenden und für den Fall unseres gleichzeitigen Ablebens setzen wir die Kinder als Alleinerben ein."
Es folgt eine Aufzählung der Kinder.
Weiter:
"Der Überlebende von uns ist berechtigt, frei über sein geerbtes Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen."
Ort, Datum, Unterschrift des Erblassers.
"Den Verfügungen (Text unleserlich) Testamentes schließe ich mich an."
Ort, Datum, Unterschrift der Ehefrau,
Wie ist das Testament zu werten? Kann die überlebende Ehefrau wirklich frei über das Erbe verfügen? Widerspricht sich das Testament nicht?
Viele Grüße
Andreas
Vorerbe und Nacherbe
Moderator: FDR-Team
Re: Vorerbe und Nacherbe
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Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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