Nehmen wir Mal an...
Man würde für jemanden anderen die Schulden übernehmen, wären dann auch eine
Schenkungssteuer fällig?
Schulden übernehmen!
Moderator: FDR-Team
Re: Schulden übernehmen!
Ja, das ist eine Schenkung an den Schuldner.Man würde für jemanden anderen die Schulden übernehmen, wären dann auch eine Schenkungssteuer fällig?
Re: Schulden übernehmen!
Wobei es sicher noch interessant wäre, wann diese Schenkungssteuer fällig wird.
- wenn die Verpflichtung übernommen wird?
oder
- erst wenn die Schulden bezahlt werden ?
Und nicht vergessen: Auch bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge! (kann man googeln)
- wenn die Verpflichtung übernommen wird?
oder
- erst wenn die Schulden bezahlt werden ?
Und nicht vergessen: Auch bei der Schenkungssteuer gibt es Freibeträge! (kann man googeln)
Re: Schulden übernehmen!
Sollte der Betrag über dem Freibetrag des "Beschenkten" liegen, so wäre evtl. folgendes
Verfahren zu überlegen um die Schenkungssteuer zu umgehen:
Der "Schenker" übernimmt nicht direkt die Schulden, sondern erklärt gegenüber dem Gläubiger
ein selbstschuldnerische Bürgschaft über den betreffenden Betrag.
Der "Beschenkte" zahlt nicht an den Gläubiger, dieser hält sich an den Bürgen und der bürgt und zahlt
dann halt.
Verfahren zu überlegen um die Schenkungssteuer zu umgehen:
Der "Schenker" übernimmt nicht direkt die Schulden, sondern erklärt gegenüber dem Gläubiger
ein selbstschuldnerische Bürgschaft über den betreffenden Betrag.
Der "Beschenkte" zahlt nicht an den Gläubiger, dieser hält sich an den Bürgen und der bürgt und zahlt
dann halt.
Re: Schulden übernehmen!
Der Verzicht des Bürgen auf Erstattung der von ihm an den Gläubiger gezahlten Leistungen ist dann wiederum eine Schenkung.
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