vorgezogenes Erbe / Schenkung /Pflichtteil

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luca28
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vorgezogenes Erbe / Schenkung /Pflichtteil

Beitrag von luca28 »

Der Vater V hat in einem Testament seinen Sohn S und die Tochter T als Erben seiner Immobilie ausgeschlossen. Erben sollen die Enkel E und F sein.
Die Tochter T wird voraussichtlich zugunsten von E und F auf ihren Pflichtteil verzichten.

S hat ca. 10 Jahre in dem Eigenheim mit Grundstück mietfrei gelebt.
Zum Zeitpunkt des Einzuges war vorgesehen, dass er das Erbe einmal antreten sollte, deshalb mietfrei.
Bei seinem Auszug hat er das Haus abgewohnt, stark renovierungsbedürftig (analog Messi-Wohnung) verlassen.
Die jetzt anfallenden Renovierungskosten werden allein von V getragen.
Ist es möglich über einen Notarvertrag o.ä. das unentgeltliche Wohnrecht und die Renovierungskosten als "vorgezogenes Erbe" oder Schenkung zu behandeln und damit den Pflichtteil zu verringern?
Wer nichts weiß, muss alles glauben.
Marie von Ebner-Eschenbach
hambre
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Re: vorgezogenes Erbe / Schenkung /Pflichtteil

Beitrag von hambre »

Ist es möglich über einen Notarvertrag o.ä. das unentgeltliche Wohnrecht und die Renovierungskosten als "vorgezogenes Erbe" oder Schenkung zu behandeln und damit den Pflichtteil zu verringern?
Nein, da es sich zum einen nicht um eine Schenkung handelt und zum anderen, da die Anrechnung nicht im Zuge der Gewährung vereinbart wurde.
luca28
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Re: vorgezogenes Erbe / Schenkung /Pflichtteil

Beitrag von luca28 »

da die Anrechnung nicht im Zuge der Gewährung vereinbart wurde.
Wie ist das zu verstehen?
Das mietfreie Wohnen war schriftlich vereinbart in Verbindung mit einer Vollmacht, die alle Rechte und Pflichten des Eigentümers beinhaltet. War in diesem sinne nicht doch eine Gewährung vereinbart?
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Marie von Ebner-Eschenbach
matthias.
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Re: vorgezogenes Erbe / Schenkung /Pflichtteil

Beitrag von matthias. »

Nein man hätte die Anrechnung vereinbaren müssen.
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