Berliner Testament = Erbvertrag ?

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Altbauer
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Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Altbauer »

Herr und Frau A wollen ein Berliner Testament errichten.
Dazu kontaktiere sie einen Notar und teilen ihm den beabsichtigten Inhalt mit.
Der Notar schickt dem Ehepaar A einen Entwurf zu mit der Überschrift : Erbvertrag

Darunter steht dann inhaltlich das, was Herr und Frau A verfügen wollten.

Herr und Frau A grübeln nun:
Gibt es da nun einen Unterschied zwischen Berliner Testament und Erbvertrag?
(bezogen auf den beschriebenen Fall)
Zafilutsche
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Zafilutsche »

Eigentlich sollte der Notar Auskunft über den Unterschied geben, wenn danach gefragt wird.
Der Notar wird aber die vorgetragenen Wünsche und Ziele der Mandanten in geeigneter Form dokumentiert haben.
Also am besten vor dem Unterschreiben so erklären lassen wieso weshalb warum etwas genau so ist, wie vorgeschlagen damit der Vertrag auch verstanden worden ist.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Altbauer
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Altbauer »

Zafilutsche hat geschrieben: 06.04.21, 01:07 Eigentlich sollte der Notar Auskunft über den Unterschied geben, wenn danach gefragt wird.
Da kann ich Ihnen nur recht geben. In einem realen Fall ganz klar!

Aber da ich den ganzen Fall erfunden habe wird die Realisierung nicht so einfach .......
matthias.
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von matthias. »

Letztlich sind beide Worte ja keine Norm.

Die Überschrift bei einer Willenserklärung ist auch relativ egal, weil s.o.

Es kommt darauf an was drin steht und was geregelt ist.
Altbauer
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Altbauer »

matthias. hat geschrieben: 06.04.21, 09:11 Die Überschrift bei einer Willenserklärung ist auch relativ egal, weil s.o.

Es kommt darauf an was drin steht und was geregelt ist.
Das wäre mal das Eine.

Jetzt aber noch ein anderer Aspekt:
Wenn es ein notarielles Testament gibt, dann benötigen die Erben (afaik) keinen Erbschein mehr, sondern können
mit dem eröffneten Testament ihre Geschäfte im Nachlass tätigen.
wäre das im o.g. Fall auch so?
Zafilutsche
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Zafilutsche »

@altbauer
Bedenken Sie, das ein "Berliner Testament" im gegensatz zum Erbvertrag leichter einseitig noch abänderbar ist. Hier reicht m.E. die nachweisbare Zustellung des Widerrufs an den Ex "Partner". Das ist beim Vertrag soweit ich weiss, anders und somit aufwändiger.
Insbesondere dann wenn der Vertragspartner nicht willens ist, seine abgegebene Willenserklärung später noch mal zu ändern.
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Altbauer »

Zafilutsche hat geschrieben: 06.04.21, 11:45 Bedenken Sie, das ein "Berliner Testament" im gegensatz zum Erbvertrag leichter einseitig noch abänderbar ist. Hier reicht m.E. die nachweisbare Zustellung des Widerrufs an den Ex "Partner". Das ist beim Vertrag soweit ich weiss, anders und somit aufwändiger.
https://www.juraforum.de/lexikon/berliner-testament
Zitat:
Bei einem gemeinschaftlichen Testament gilt dies nicht ohne Weiteres, da im Testament enthaltene wechselbezügliche Verfügungen eine gewisse Bindungswirkung entfalten. Wechselbezügliche Verfügungen sind Erklärungen der Partner im Testament, die voneinander abhängig sein sollen (vgl. § 2270 BGB). Das Gesetz sieht dabei in § 2270 Absatz 2 BGB gerade die typische Konstellation des Berliner Testaments als Regelbeispiel einer wechselbezüglichen Verfügung an.

Die Folge ist, dass das gemeinschaftliche Testament beziehungsweise die wechselbezüglichen Verfügungen im Nachhinein nur noch gemeinschaftlich nach den Voraussetzungen der §§ 2254 ff. BGB geändert oder aufgehoben werden können.

Die einseitige Kündigung scheint mir da nicht so einfach
Zafilutsche
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Re: Berliner Testament = Erbvertrag ?

Beitrag von Zafilutsche »

Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
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