Konten Erblasser

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Jojo2088
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Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

Hallo.
In einer Erbengemeinschaft hat ein Erbe eine Vollmacht. Dieser regelt die gesamte Nachlasssache
und Verbindlichkeiten.
Bei der Aufstellung des Kontenguthabens sind Fragen aufgetreten, die die Bevollmächtigte nicht
klären möchte.
Der Erblasser hatte ein eigenes Konto. In der Aufstellung befinden sich noch 3 zusätzliche Konten von einem anderen Geldhaus. Wie sich jetzt herausstellt gehören diese Konten der Witwe des Erblassers, allein. Trotzdem wurden dem Erblasser durch die Bevollmächtigte sein eigenes und 3 weitere zugeordnet, die auch aufgeteilt für die Witwe und 3 Kindern zur Auszahlung kommen sollen. Beispiel: der Erblasser 50000,-Guthaben, die Konten der Witwe und Miterbin 100000,- zusammen 150 000,- aufgeteilt auf die Witwe Erbanteil zu 1/2. 3 Kinder jeweils anteilig.
Die Witwe erbt also gar nichts vom Erblasser sondern überwiegend ihr eigenes Vermögen?
Wie sieht das nun rechtlich aus? Denn die Bevollmächtigte bestimmt und 2 Miterben sind nicht dafür. Was kann man tun?
matthias.
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von matthias. »

Der / die Bevollmächtigte kann auf das Konto der Witwe zugreifen?

Das Geld wurde schon umverteilt?
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

Beides mal kann ich mit Ja beantworten
Altbauer
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Altbauer »

Jojo2088 hat geschrieben: 06.04.21, 15:07 n einer Erbengemeinschaft hat ein Erbe eine Vollmacht
Von wem? Vom Erblasser oder von den Miterben
Jojo2088 hat geschrieben: 06.04.21, 15:07 Dieser regelt die gesamte Nachlasssache
und Verbindlichkeiten.
Wie das? Wer hat da wen bevollmächtigt und wozu bevollmächtigt?
Jojo2088 hat geschrieben: 06.04.21, 15:07 Der Erblasser hatte ein eigenes Konto. In der Aufstellung befinden sich noch 3 zusätzliche Konten von einem anderen Geldhaus. Wie sich jetzt herausstellt gehören diese Konten der Witwe des Erblassers, allein. Trotzdem wurden dem Erblasser durch die Bevollmächtigte sein eigenes und 3 weitere zugeordnet, die auch aufgeteilt für die Witwe und 3 Kindern zur Auszahlung kommen sollen
Über Konten, die der Witwe gehören, kann sie nur selbst verfügen!
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

der Vollmachtnehmer hatte sowohl vom Erblasser eine Vollmacht als auch von der Witwe des Erblassers.
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

.....Über Konten, die der Witwe gehören, kann sie nur selbst verfügen!
Sehr krank gewesen, deshalb hat die Bevollmächtigte ja alles entschieden. Die Bevollmächtigte ist außerdem Miterbin.
Am schlimmsten ist aber, daß jetzt auch die Witwe des Erblassers gestorben ist. Und alles wird noch schwieriger, denn es fehlt jetzt Geld von ihren Konten. Was kann passieren oder muß passieren?
Altbauer
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Altbauer »

Es scheint mir folgendermaßen auszusehen:
Als der Erblasser starb, war sein Nachlass unter die Erben zu verteilen. Zu den Erben gehört auch die Witwe.
Die Konten der Witwe haben mit dem Erbe des Erblassers nichts zu tun.

Nach dem Tod der Witwe gibt es einen neuen Erbfall. Der Nachlass der Witwe ist wiederum unter deren erben zu verteilen.

Die Bevollmächtigte scheint mir jeweils Vollmachten vom Erblasser und der Witwe gehabt zu haben,
um deren Angelegenheiten zu deren Lebzeiten zu regeln.
Manchmal wird da eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt, was ein Vorteil sein kann, um z.B Rechnungen
der jew. Erblasser auch nach deren Tod zu begleichen.

Nun habe ich ihren Post so verstanden, dass die Bevollmächtigte Entscheidungen bei der Verteilung des Erbes
getroffen hat. Dazu ist sie nicht befugt, es sei denn, dies wurde z.B. im Testament bestimmt.
(Stichwort: Testamentsvollstrecker)

Was nun zu tun ist: meiner Meinung nach ist die Bevollmächtigte verpflichtet, über ihre Aktionen eine Aufstellung
(detailliert und nachvollziehbar) zu erstellen und den Erben bekannt zu geben.
Dazu sollte man die Bevollmächtigte nun (erstmal recht höflich und freundlich) auffordern.

Sollte dies nicht umgehend geschehen: Die Vollmacht kann durch die Erben widerrufen werden.

Im Übrigen gilt: Falls die Bevollmächtigte durch Handlungen, zu denen sie nicht befugt war, Schaden angerichtet hat,
ist sie schadenersatzpflichtig.

Spätestens jetzt sollte man aber besser zu Anwalt gehen.
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

.......Es scheint mir folgendermaßen auszusehen:
Als der Erblasser starb, war sein Nachlass unter die Erben zu verteilen. Zu den Erben gehört auch die Witwe.
Die Konten der Witwe haben mit dem Erbe des Erblassers nichts zu tun.
Die Konten der Witwe haben nichts mit dem Erbe des Erblassers zu, so zumindest sollte es sein, ist es aber tatsächlich eben nicht. Tatsächlich wurde durch die Bevollmächtigte das Konto des Erblassers und die Konten der damaligen Witwe zusammen genommen und ausgezahlt.
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

.....Was nun zu tun ist: meiner Meinung nach ist die Bevollmächtigte verpflichtet, über ihre Aktionen eine Aufstellung
(detailliert und nachvollziehbar) zu erstellen und den Erben bekannt zu geben.
Dazu sollte man die Bevollmächtigte nun (erstmal recht höflich und freundlich) auffordern.

Die Bevollmächtigte Miterbin reagiert nicht einmal auf Vorwürfe. Sie beruft sich darauf, alles hätte sie mit der Witwe so vereinbart und abgesprochen. Nun ja, die Witwe hat nicht gewuß wozu sie da ja oder nein sagt. Das ist bei dementen Menschen eben so. Davon will sie auch nichts wissen und wiegelt alles ab. Rechtsanwalt wurde bereits beauftragt und trützdem reagiert sie indem sie ebenfalls Rechtsanwalt beauftragt hat. Dieser wiegelt auch ab. Das besonder Vertrauensverhältnis
wird vorgeschoben und damait muß sie den Miterben keinerlei Auskunft geben, meint sie
Altbauer
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Altbauer »

Jojo2088 hat geschrieben: 06.04.21, 18:55 Die Bevollmächtigte Miterbin reagiert nicht einmal auf Vorwürfe. Sie beruft sich darauf, alles hätte sie mit der Witwe so vereinbart und abgesprochen.
In dieser Lage wird man wohl ohne Rechtsanwalt nicht weiterkommen.

Zunächst einmal sind hier 2 Erbfälle voneinander getrennt zu betrachten.
Zunächst ist der genannte Erblasser gestorben = 1. Erbfall
Dann die Witwe =2. Erbfall

Die sog. Bevollmächtigte hat dann wohl diverse Aktionen in den Nachlässen getätigt.

Man sollte mal trennen:
- Was die Bevollmächtigte vor dem jew. Ableben getätigt hat (mit der Behauptung, der jew. Vollmachtgeber häbe
das so angeordnet). Da ist es schwierig und eine Frage, wer was beweisen muss.

- Was die Bevollmächtigte nach dem jew. Ableben getätigt hat. Das sind dann nämlich Geschäfte
im Nachlass. Und da ist die Zustimmung aller Erben vonnöten.

Große Schwierigkeiten sehe ich z.B. bei der Einsicht in Bankunterlagen, weil Banken oft sehr
zurückhaltend sind, wenn kein Erbschein vorliegt. Wenn sich die Bevollmächtigte Miterbin da sperrt, kann
man schon mal um die Akteneinsicht in die gespeicherten Bankdaten klagen....

Mein nichtjuristischer Rat:
- Überlegen Sie, ob es wirklich um ein Erbe geht, das in Ihrem Leben entscheidendes verändern wird.
(von der Größe her) Wenn nicht: überlege Sie, ob es hier wie so oft, nur noch um die persönliche
Kränkung geht. Wenn es so ist: lassen Sie die Sache in den Wind schießen und genießen Sie jeden Tag,
an dem Sie nicht an die bevollmächtigte Miterbin denken.

- Alternativ: Lassen Sie sich vom Anwalt beraten, in welchen Teilen des ganzen Streitfalles Sie auf
einer sicheren Basis stehen. Klagen Sie nur diese Teile ein und streiten sie nicht ewig um Dinge,
bei denen die Bevollmächtigte am Ende gar mit Hilfe ihres Anwaltes gar nicht angreifbar ist.
Jojo2088
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Re: Konten Erblasser

Beitrag von Jojo2088 »

Ich bedanke mich für die ausführlichen Ratschläge.
Da bereits RA eingeschaltet erweißt sich die ganze Angelegenheit als Krimi.
Ich werde hier noch die Eine und andere Frage stellen müssen.
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