Hallo,
der Testamentsvollstrecker ist von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit. Er selbst ist nicht Erbe. Es ist Vor- und Nacherbfolge angeordnet (Behindertentestament mit Dauertestamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker möchte eine Immobilie aus dem Nachlass heraus für sich selbst kaufen. Die ist ja durchaus möglich, da er von § 181 befreit ist. Was ist zu beachten? Müssen die Erben aus der Vor- und Nacherbfolge gefragt werden?
Danke
Testamentsvollstrecker will Haus kaufen
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Re: Testamentsvollstrecker will Haus kaufen
Wer ist Vorerbe? Ist der Vorerbe befreit?
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Re: Testamentsvollstrecker will Haus kaufen
Einzige Vorerbin ist die Tochter des Erblassers. Sie ist als Vorerbin nicht befreit. Sie steht unter gesetzlicher Betreuung durch eine Berufsbetreuerin. Sie bekommt ausschließlich Sozialhilfe. Aufgrund der Sozialhilfe soll das Rückgriffsrecht des Sozialamtes auf den Nachlass verhindert werden.
Re: Testamentsvollstrecker will Haus kaufen
Dann ist die Zustimmung der Nacherben erforderlich.Sie ist als Vorerbin nicht befreit.
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