Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Moderator: FDR-Team
Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Hallo,
man stelle sich vor: nach einem Todesfall versucht die Ehefrau beim örtlichen Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Sämtliche Unterlagen liegen bereit. Als sie nach Monaten vergeblicher Anrufe und E-Mails endlich jemanden ans Telefon bekommt, wird ihr mitgeteilt, dass Erbscheine aufgrund der Pandemie derzeit nur über einen Notar beantragt werden können. Termine bei Gericht würden nicht vergeben.
Der Notar würde dabei lediglich die Mehrwertsteuer als "Mehrhonorar" bekommen, welche die Stadt ja nicht berechne (?!?).
Kann das denn wirklich sein?
Der Notar wird doch ebenfalls seinen üblichen Gebührensatz erheben, zusätzlich zur Gebühr der Stadt, oder?
Sprich: man bezahlt am Ende quasi die doppelte Gebühr.
Oder auf jeden Fall deutlich mehr, als bei einer direkten Beantragung beim Gericht.
Kann hier jemand etwas aus praktischer Erfahrung dazu sagen?
Danke Grüße
T.
PS: Weiter hieß es, dass man andernfalls auf das Ende der Pandemie warten müsse.
man stelle sich vor: nach einem Todesfall versucht die Ehefrau beim örtlichen Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Sämtliche Unterlagen liegen bereit. Als sie nach Monaten vergeblicher Anrufe und E-Mails endlich jemanden ans Telefon bekommt, wird ihr mitgeteilt, dass Erbscheine aufgrund der Pandemie derzeit nur über einen Notar beantragt werden können. Termine bei Gericht würden nicht vergeben.
Der Notar würde dabei lediglich die Mehrwertsteuer als "Mehrhonorar" bekommen, welche die Stadt ja nicht berechne (?!?).
Kann das denn wirklich sein?
Der Notar wird doch ebenfalls seinen üblichen Gebührensatz erheben, zusätzlich zur Gebühr der Stadt, oder?
Sprich: man bezahlt am Ende quasi die doppelte Gebühr.
Oder auf jeden Fall deutlich mehr, als bei einer direkten Beantragung beim Gericht.
Kann hier jemand etwas aus praktischer Erfahrung dazu sagen?
Danke Grüße
T.
PS: Weiter hieß es, dass man andernfalls auf das Ende der Pandemie warten müsse.
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Man zahlt nicht die doppelte Gebühr, sondern muss tatsächlich nur die MWSt. auf die Gebühr des Notars zusätzlich zahlen.Der Notar dürfte doch ebenfalls seinen üblichen Gebührensatz erheben, zusätzlich zur Stadt, oder?
Sprich: man bezahlt am Ende quasi die doppelte Gebühr.
Bei der Beantragung eines Erbscheines ist eine 1,0-Gebühr für den Antrag fällig und eine weitere 1,0 Gebühr für die eidesstattliche Versicherung. Wenn man den Antrag beim Nachlassgericht stellt, erhebt dieses beide Gebühren. Bei der Beantragung über einen Notar erhält dieser die Gebühr für die eidesstattliche Versicherung und das Nachlassgericht nur die Gebühr für den Antrag.
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Okay, danke!
Das heißt 19% teurer wird es auf jeden Fall.
Aber sind die Gebühren denn fix?
Sprich: kann es nicht sein, dass ein Notar einen individuellen Satz erhebt?
Und kann der Notar nicht theoretisch auch zusätzlich diverse "Auslagen", Pauschalen etc berechnen, die die Kosten weiter in die Höhe treiben?
Das heißt 19% teurer wird es auf jeden Fall.
Aber sind die Gebühren denn fix?
Sprich: kann es nicht sein, dass ein Notar einen individuellen Satz erhebt?
Und kann der Notar nicht theoretisch auch zusätzlich diverse "Auslagen", Pauschalen etc berechnen, die die Kosten weiter in die Höhe treiben?
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Ja, da auch diese nachdem Gerichts- und Notarkostengesetz abgerechnet werden.
Nein, das kann nicht sein.
Es können noch Kopier- und Portokosten hinzukommen. Sowie etwaige Kosten für die Fertigung der beglaubigten Abschriften der erforderlichen Personenstandsurkunden.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Es ist nicht die Stadt. sondern das Land. Das Amtsgericht ist keine Komunalbehörde. Wenn das Amtsgericht sich weigert entsprechende Anträge aufzunehmen, würde ich mich darüber zunächst bei der Verwaltung des Gerichts beschweren und wenn dann nicht passiert das weiter höher (Landgericht, Oberlandesgericht, Justizministerium des Bundeslandes) eskalieren lassen.tony hat geschrieben: ↑12.04.21, 10:59 Hallo,
man stelle sich vor: nach einem Todesfall versucht die Ehefrau beim örtlichen Nachlassgericht einen Erbschein zu beantragen. Sämtliche Unterlagen liegen bereit. Als sie nach Monaten vergeblicher Anrufe und E-Mails endlich jemanden ans Telefon bekommt, wird ihr mitgeteilt, dass Erbscheine aufgrund der Pandemie derzeit nur über einen Notar beantragt werden können. Termine bei Gericht würden nicht vergeben.
Der Notar würde dabei lediglich die Mehrwertsteuer als "Mehrhonorar" bekommen, welche die Stadt ja nicht berechne (?!?).
Kann das denn wirklich sein?
Der Notar wird doch ebenfalls seinen üblichen Gebührensatz erheben, zusätzlich zur Gebühr der Stadt, oder?
Sprich: man bezahlt am Ende quasi die doppelte Gebühr.
Oder auf jeden Fall deutlich mehr, als bei einer direkten Beantragung beim Gericht.
Kann hier jemand etwas aus praktischer Erfahrung dazu sagen?
Danke Grüße
T.
PS: Weiter hieß es, dass man andernfalls auf das Ende der Pandemie warten müsse.
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
@khmlev: danke!
@Jdepp: Aber mit welcher juristischen Begründung sollte man sich beschweren bzw. auf welche Vorschriften, die umgangen werden, sollte man sich berufen?
Telefonisch begründet wird es mit dem pandemiebedingten Home-Office fast aller Mitarbeiter. (Man stelle sich vor, das Ganze spiele in einer "kleineren" Großstadt sehr nahe Frankfurt am Main, die seit Jahren für ihr "langsames" Nachlassgericht berüchtigt ist)
@Jdepp: Aber mit welcher juristischen Begründung sollte man sich beschweren bzw. auf welche Vorschriften, die umgangen werden, sollte man sich berufen?
Telefonisch begründet wird es mit dem pandemiebedingten Home-Office fast aller Mitarbeiter. (Man stelle sich vor, das Ganze spiele in einer "kleineren" Großstadt sehr nahe Frankfurt am Main, die seit Jahren für ihr "langsames" Nachlassgericht berüchtigt ist)
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Ja, das ist im Augenblick tatsächlich so, dass es bei allen Gerichten zu Einschränkungen kommt. Kleine Gerichte fahren im Notbetrieb.
Der Antragsteller kann sich natürlich beschweren, was zur Folge haben wird, dass er einen Termin angeboten bekommt. Hier in Leverkusen beträgt die "Wartezeit" auf einen Termin für einen Erbscheinsantrag bei Gericht im Augenblick mindestens zwei Monate. Beim Amtsgericht Köln hingegen sind alle Termine bis Ende Juni ausgebucht.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Das wäre mir vollkommen egal. Es kann nicht sein, dass sich das Amtsgericht seiner Pflichten auf Kosten des Bürgers (höhere Kosten) und der Mitarbeiter des Notariats (höheres Risiko) entledigt. Es besteht ein Anspruch aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Rechtsgewährungsanspruch.
Re: Erbschein wegen Pandemie nur via Notar?
Gibt's beim Notar keine Pandemie?
P.S.: Das ist leider kein Einzelfall. In Baden-Württemberg verweisen die Nachlassgericht ebenfalls an die Notare. Das geht gar nicht!!!
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