Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Moderator: FDR-Team
Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Hallo,
wenn ein Ehepaar ein gemeinsames Konto hat, auf das u.a. von beiden die monatliche Rente eingeht usw., wie verhält es sich dann, wenn einer der beiden stirbt: benötigt der verbleibende Ehepartner einen Erbschein, um vollkommen frei über das Konto zu verfügen?
Man stelle sich z.B. vor, dass die Bank sich meldet und sagt, dass zu viele Überweisungen kleinerer Beträge getätigt wurden (u.a. Amtsgebühren ins Ausland etc), was ohne Erbschein "eigentlich" nicht ginge und "eigentlich" ans Finanzamt gemeldet werden müsse.
Ist das aufgrund der Tatsache, dass die Person seit jeher Konto-Co-Inhaber war, nicht auch ohne Erbschein möglich?
Danke und Grüße
T.
wenn ein Ehepaar ein gemeinsames Konto hat, auf das u.a. von beiden die monatliche Rente eingeht usw., wie verhält es sich dann, wenn einer der beiden stirbt: benötigt der verbleibende Ehepartner einen Erbschein, um vollkommen frei über das Konto zu verfügen?
Man stelle sich z.B. vor, dass die Bank sich meldet und sagt, dass zu viele Überweisungen kleinerer Beträge getätigt wurden (u.a. Amtsgebühren ins Ausland etc), was ohne Erbschein "eigentlich" nicht ginge und "eigentlich" ans Finanzamt gemeldet werden müsse.
Ist das aufgrund der Tatsache, dass die Person seit jeher Konto-Co-Inhaber war, nicht auch ohne Erbschein möglich?
Danke und Grüße
T.
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Nein, da der zweite Kontoinhaber nicht auch der Erbe sein muss.
Gruß
khmlev
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khmlev
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Was der überlebende Ehegatte wirklich Mitinhaber oder hat er/sie das Konto nur mit benutzt?
Wenn das Konto nur "mitbenutzt" wurde: Existiert eine Vollmacht "über den Tod hinaus"?
Handelte es sich bei dem Konto um ein "und" oder ein "oder"-Konto?
Das sind alles so kleine Fallstricke.....
Wenn das Konto nur "mitbenutzt" wurde: Existiert eine Vollmacht "über den Tod hinaus"?
Handelte es sich bei dem Konto um ein "und" oder ein "oder"-Konto?
Das sind alles so kleine Fallstricke.....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Hallo,
ja, die Frage interessiert mich auch - Es geht um ein "und" Konto und ich war bisher der Auffassung, dass der überlebende Ehegatte/in auch weiterhin volles Zugriffsrecht auf das Konto ha , ist dem so?
Gruss
Czauderna
ja, die Frage interessiert mich auch - Es geht um ein "und" Konto und ich war bisher der Auffassung, dass der überlebende Ehegatte/in auch weiterhin volles Zugriffsrecht auf das Konto ha , ist dem so?
Gruss
Czauderna
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Zugriffsrecht hat der überlebende Ehegatte, aber er kann über das Konto nicht verfügen, da bei einem "und"-Konto nur beide Kontoinhaber gemeinsam verfügungsberechtigt sind. Hier müssen also die Erben mitwirken.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Die Ehegatten konnten also nur gemeinsam über das Konto verfügen und nicht jeder einzeln?Es geht um ein "und" Konto
Dann kann auch nach dem Tod eines Ehegatten der andere nicht alleine über das Konto verfügen.
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Sicher?Es geht um ein "und" Konto
Bei einem "und-Konto" können nur beide gemeinsam entscheiden - also, jede überweisung, jede Zahlung, jedes Lastschriftmandat muss von beiden unterschrieben werden.
"und-Konto" heißt nicht, dass Jürgen und Gabi Inhaber des Kontos sind.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Hallo,hawethie hat geschrieben: ↑13.04.21, 16:45Sicher?Es geht um ein "und" Konto
Bei einem "und-Konto" können nur beide gemeinsam entscheiden - also, jede überweisung, jede Zahlung, jedes Lastschriftmandat muss von beiden unterschrieben werden.
"und-Konto" heißt nicht, dass Jürgen und Gabi Inhaber des Kontos sind.
aber genau das meinte ich mit meiner Frage - beide sind Kontoinhaber. Da muss doch der Witwer bzw. die Witwe keinen Erbschein vorlegen bei der Bank und auch das Konto dürfte nicht von der Bank gesperrt werden.
Bei meinen Eltern war das damals (2012) so - beide waren Kontoinhaber und nach dem Tod meiner Mutter wurde gemeinsame Konto auf ihn alleine seitens der Bank umgestellt, ganz ohne Probleme und einen Erbschein musste er auch nicht vorlegen. Erbschaft gab es damals wegen Testament nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Ein Und-Konto bedeutet, dass nur beide gemeinsam verfügen können. Das andere wäre ein Oder-Konto. Bei dem kann jeder einzeln verfügen.
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
das war dann ein typisches "oder-Konto".beide waren Kontoinhaber und nach dem Tod meiner Mutter wurde gemeinsame Konto auf ihn alleine seitens der Bank umgestellt,
doch - und zwar die gesetzliche Erbfolge.Erbschaft gab es damals wegen Testament nicht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Der Erbschein war 2012 nicht erforderlich, weil die Erbfolge nach der Mutter anhand des Testamets nachgewiesen werden konnte.Czauderna hat geschrieben: ↑13.04.21, 16:59 Bei meinen Eltern war das damals (2012) so - beide waren Kontoinhaber und nach dem Tod meiner Mutter wurde gemeinsame Konto auf ihn alleine seitens der Bank umgestellt, ganz ohne Probleme und einen Erbschein musste er auch nicht vorlegen. Erbschaft gab es damals wegen Testament nicht.
Gruß
khmlev
- out of order -
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Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Das Testament kann den Erbschein ersetzen.
Irgend einen Nachweis braucht die Bank aber, dass der hinterbliebene Ehepartner der alleinige Verfügungsberechtigte ist.
Irgend einen Nachweis braucht die Bank aber, dass der hinterbliebene Ehepartner der alleinige Verfügungsberechtigte ist.
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Das scheint aber sehr auf die Bank anzukommen. Beim Konto meiner Eltern war meine Mutter diejenige, der das Konto gehörte, während mein Vater "nur" verfügungsberechtigt war. Als meine Mutter starb, reichte der Bank die Vorlage des Totenscheins, um das Konto auf den Namen meines Vaters umzuschreiben.
Re: Gemeinsames Konto nach Tod eines Ehepartners - Bank will Erbschein?
Richtig wenn man gut bekannt ist bei der Bank, dann verzichten die da auch mal drauf.
Aber das ist halt deren Risiko, wenn dein Vater sein Vermögen dem Tierschutz vererbt hätte und deine Mutter das Konto leer räumt, haben die ein Problem.
Aber das ist halt deren Risiko, wenn dein Vater sein Vermögen dem Tierschutz vererbt hätte und deine Mutter das Konto leer räumt, haben die ein Problem.
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