Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Moderator: FDR-Team
Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Schönen guten Morgen,
wir haben gestern eine Rechnung vom Bestattungsunternehmen erhalten und sind aufgrund einiger Urteile sowie Berichte im Internet stutzig, ob diese von uns so bezahlt werden muss. Es geht mir nicht darum, nichts bezahlen zu wollen oder mit der Dienstleistung nicht zufrieden zu sein!
Ich bezahle diese, wenn dies so vorgesehen ist, bitte euch hier aber um eure Einschätzung. Ohne die Beauftragung der Polizei wären die Kosten für uns nicht angefallen! Als ein Beispielurteil habe ich z.b. Az.: OVG 12 N 12.13 gefunden
Folgender Sachverhalt:
Schwiegervater wird von uns Tod in der Wohnung entdeckt und der Notarzt gerufen, der wiederum auch die Polizei mit hinzuzieht.
Diese schaltet die Kripo mit ein und teilt vor Ort mit, dass man das Vertragsbestattungsinstitut mit der Abholung der Leiche beauftrag hat und diese aller Voraussicht nach am Folgetrag freigegeben wird.
Vor Ort haben wir bereits darauf verwiesen, dass wir einen anderen Bestattet haben der die Leiche auch direkt abholen kann. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Verfahren immer gleich ist und der Vertragsbestatter sofort erscheint.
Die Leiche wurde einen Tag später freigegeben und direkt von dem Bestatter, denn wir beauftragt haben, abgeholt.
Die Rechnung für die 24 Std. Dienstleistung stellt uns nun der Vertragsbestatter der Polizei mit fast 500 € in Rechnung.
wir haben gestern eine Rechnung vom Bestattungsunternehmen erhalten und sind aufgrund einiger Urteile sowie Berichte im Internet stutzig, ob diese von uns so bezahlt werden muss. Es geht mir nicht darum, nichts bezahlen zu wollen oder mit der Dienstleistung nicht zufrieden zu sein!
Ich bezahle diese, wenn dies so vorgesehen ist, bitte euch hier aber um eure Einschätzung. Ohne die Beauftragung der Polizei wären die Kosten für uns nicht angefallen! Als ein Beispielurteil habe ich z.b. Az.: OVG 12 N 12.13 gefunden
Folgender Sachverhalt:
Schwiegervater wird von uns Tod in der Wohnung entdeckt und der Notarzt gerufen, der wiederum auch die Polizei mit hinzuzieht.
Diese schaltet die Kripo mit ein und teilt vor Ort mit, dass man das Vertragsbestattungsinstitut mit der Abholung der Leiche beauftrag hat und diese aller Voraussicht nach am Folgetrag freigegeben wird.
Vor Ort haben wir bereits darauf verwiesen, dass wir einen anderen Bestattet haben der die Leiche auch direkt abholen kann. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass das Verfahren immer gleich ist und der Vertragsbestatter sofort erscheint.
Die Leiche wurde einen Tag später freigegeben und direkt von dem Bestatter, denn wir beauftragt haben, abgeholt.
Die Rechnung für die 24 Std. Dienstleistung stellt uns nun der Vertragsbestatter der Polizei mit fast 500 € in Rechnung.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Welches Bundesland?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Rechtsberatung zu einem konkreten Fall sind hier gemäß Forenregeln nicht erlaubt, daher kann die gewünschte Einschätzung der Rechtslage nicht erfolgen.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht. Der von der Familie beauftragte Bestatter hat den Verstorbenen aus der Wohnung abgeholt oder aus der Gerichtsmedizin? Der Vertragsbestatter der Polizei hat den Verstorbenen in die Gerichtsmedizin gebracht oder er hat gar nichts gemacht oder ist umsonst gekommen? Und die Rechnung hat letzterer direkt an die Angehörigen gestellt?
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Ich vermute aus der Gerichtsmedizin.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Darin geht es um die Kostentragungspflicht in der Eigenschaft als Bestattungspflichtiger.Als ein Beispielurteil habe ich z.b. Az.: OVG 12 N 12.13 gefunden
In Betracht kommt aber auch noch eine Kostentragungspflicht in der Eigenschaft als Erbe. Auch wenn die geltend gemachte Kosten nicht zu den Bestattungskosten gehören, so kann es sich dennoch um Nachlassverbindlichkeiten handeln.
Nachlassverbindlichkeiten sind von den Erben, nicht jedoch von einem Bestattungspflichtigen zu bezahlen.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Wobei ich auch als Erbe die Frage in den Raum werfen würde warum ich die Kosten für den Vertragsbestatter der Polizei tragen soll, wenn der von der Polizei im Rahmen ihrer Todesermittlungen eingeschaltet wird. Wer die Musik bestellt soll sie dann auch bezahlen.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Vielen Dank erst einmal und vielmals Entschuldigung, dass dies nicht als fiktiver Fall beschrieben wurde.
Mir geht es nicht um eine Beratung, die gibt es schließlich vom Anwalt, sondern um Meinungen.
Es handelt sich um das Bundesland NDS, die Beerdigung sowie die damit verbundenen Kosten tragen wir, das Erbe an sich wird ausgeschlagen.
Der Tote wurde vom Vertragsbestatter der Polizei abgeholt und in das Bestattungsinstitut(so zumindest meine Info) gebracht & gekühlt, bis die Freigabe der Staatsanwaltschaft erfolgte. Umgehend nach der Freigabe wurde der Tote dann durch das Bestattungsinstitut, welches die NAchkommen beaufragt haben, abgeholt.
Die Kosten von der Abholung in der Wohnung bis zur Übergabe an den Bestatter der Nachkommen werden nun in Rechnung gestellt, obwohl von der Polizei beauftragt und jegliche andere Verfahrensweise am Todesort abgelehnt wurde.
Mir geht es nicht um eine Beratung, die gibt es schließlich vom Anwalt, sondern um Meinungen.
Es handelt sich um das Bundesland NDS, die Beerdigung sowie die damit verbundenen Kosten tragen wir, das Erbe an sich wird ausgeschlagen.
Der Tote wurde vom Vertragsbestatter der Polizei abgeholt und in das Bestattungsinstitut(so zumindest meine Info) gebracht & gekühlt, bis die Freigabe der Staatsanwaltschaft erfolgte. Umgehend nach der Freigabe wurde der Tote dann durch das Bestattungsinstitut, welches die NAchkommen beaufragt haben, abgeholt.
Die Kosten von der Abholung in der Wohnung bis zur Übergabe an den Bestatter der Nachkommen werden nun in Rechnung gestellt, obwohl von der Polizei beauftragt und jegliche andere Verfahrensweise am Todesort abgelehnt wurde.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Noch als Nachtrag, der beschriebene Fall ist ja sehr ähnlich...
https://www.aeternitas.de/inhalt/kosten ... ran_denken
https://www.aeternitas.de/inhalt/kosten ... ran_denken
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Dann hilft zumindest formal der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg nicht direkt weiter, wäre also nur eine Hilfe um ggf eine eigene Argumentation aufzubauen.
Und der Link hilft absolut nicht weiter, der bezieht sich nämlich auf genau den gleichen Beschluss.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Danke, dies ist soweit bekannt, wobei der Inhalt sich doch sehr ähnelt. Ich hatte diesbezüglich auch Kontakt zu dem Verein, der wiederum ebenfalls der Meinung war, der Rechnung zu Widersprechen, da der Auftrag von der Polizei kam und dieser sogar gegen den Willen der Angehörigen vor Ort war. Es ist für die Nachkommen einfach schwer ersichtlich, wer die Kosten trägt und tragen muss.ExDevil67 hat geschrieben: ↑16.04.21, 10:18Dann hilft zumindest formal der Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg nicht direkt weiter, wäre also nur eine Hilfe um ggf eine eigene Argumentation aufzubauen.
Und der Link hilft absolut nicht weiter, der bezieht sich nämlich auf genau den gleichen Beschluss.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Also zivilrechtlich dürfte das recht entspannt sein. Da könnte man sich auch ganz relaxt zurücklehnen bis der gelbe Umschlag vom Amtsgericht kommt und dann den Bestatter erklären lassen warum er meint das man als Dritter das bezahlen soll und nicht sein Auftraggeber. Natürlich könnte man auch vorher einfach mal freundlich beim Bestatter nachfragen warum er sich nicht an seinen Auftraggeber hält.KiterHH hat geschrieben: ↑16.04.21, 10:29 Ich hatte diesbezüglich auch Kontakt zu dem Verein, der wiederum ebenfalls der Meinung war, der Rechnung zu Widersprechen, da der Auftrag von der Polizei kam und dieser sogar gegen den Willen der Angehörigen vor Ort war. Es ist für die Nachkommen einfach schwer ersichtlich, wer die Kosten trägt und tragen muss.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Die Antwort kam promt, da bereits am Anfang gefragt wurde : Die Rechnung stellt er immer den Nachkommen, da diese letztendlich die Kosten tragen müssen für die Dienstleistung.ExDevil67 hat geschrieben: ↑16.04.21, 10:42 Also zivilrechtlich dürfte das recht entspannt sein. Da könnte man sich auch ganz relaxt zurücklehnen bis der gelbe Umschlag vom Amtsgericht kommt und dann den Bestatter erklären lassen warum er meint das man als Dritter das bezahlen soll und nicht sein Auftraggeber. Natürlich könnte man auch vorher einfach mal freundlich beim Bestatter nachfragen warum er sich nicht an seinen Auftraggeber hält.
Zuletzt geändert von KiterHH am 16.04.21, 11:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Ich hoffe sie beherzigen das beim weiteren Verlauf des Threads.
Was ein ganz normaler Vorgang ist. Gerade, wenn die Todesursache ungeklärt ist, muss der Notarzt die Kripo hinzuziehen.
Hier sind übrigens alle Verordnungen und Gesetze hierzu.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Kosten Bestatter ohne Beauftragung unsererseits
Vielen Dank dafür. Im fiktiven Fall geht es nicht darum, ob die Kripo hinzugezogen wird, die Leiche noch nicht freigegeben war oder ähnliches.
Rein darum, dass man anscheinend automatisch und gegen den Wunsch der Angehörigen vor Ort einen Vertragsbestatter der Polizei beauftragt hat und die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu tragen sind.
Der Bestatter der Angehörigen hätte wohl sämtliche Dienstleistungen ebenfalls erbracht und erbringen können(dies ist im Bestattungsauftrag der angehörigen auch enthalten). Auch vor dem Hintergrund, dass das Erbe nicht angetreten wird ( falls dies eine Rolle spielt)
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