Kosten für Bestattung

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michelbub
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Kosten für Bestattung

Beitrag von michelbub »

Hallo zusammen,
meine Mutter ist gestorben. Das Erbe wird von mir abgelehnt da es nur Schulden sind. Meine Schwester hat sich um die Bestattung gekümmert. Ich selbst habe nur eine kleine Rente von 1000€.
Muss ich mich an den kosten beteiligen oder kann ich das auch ablehnen?
Gruß michelbub
lottchen
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von lottchen »

Bundesland? Das Bestattungsgesetz des Bundeslandes dürfte über die Bestattungspflicht Auskunft geben. Da sind Ehepartner und Kinder aber regelmäßig weit vorn dabei.
Aber mal unabhängig davon: Man will die Schwester auf den Kosten allein sitzen lassen?
michelbub
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von michelbub »

Hessen, nein ich will meine Schwester nicht alleine damit sitzen lassen. Wir suchen gemeinsam nach einer Lösung damit wir nicht für die kosten aufkommen müssen.
Altbauer
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von Altbauer »

lottchen hat geschrieben: 23.04.21, 15:13 Man will die Schwester auf den Kosten allein sitzen lassen?
Wenn die Schwester das Erbe angenommen hat, ist daran zunächst einmal nichts auszusetzen!
Bestattung ist Sache der Erben.

Ist das Erbe aber nicht ausreichend, so greift afaik. die Bestattungspflicht von Angehörigen unabhängig
davon, ob sie Erben sind, oder ausgeschlagen haben.
Tastenspitz
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von Tastenspitz »

Mein Beileid.

Siehe BGB § 1968. Primär wäre also zu klären, ob die Schwester das Erbe ebenfalls abgelehnt hat.
Ansonsten ist das nmE. eine Sache zwischen den Geschwistern.
Eine Pflicht vermag ich erstmal nicht zu erkennen.. Auch dann nicht, wenn es zum Zivilstreit zwischen den Geschwistern kommt. Stichwort Pfändungsfreigrenze.
FM
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von FM »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.04.21, 15:27 Eine Pflicht vermag ich erstmal nicht zu erkennen.. Auch dann nicht, wenn es zum Zivilstreit zwischen den Geschwistern kommt. Stichwort Pfändungsfreigrenze.
Aus dem Unterschreiten der Pfändungsfreigrenze folgt nicht, dass eine Zahlungspflicht nicht bestehen würde (oder ist das in irgendeinem der Landesbestattungsgesetze so geregelt?).

Es würde eben lediglich eine Vollstreckungsmöglichkeit entfallen. Andere wie z.B. Pfändung von Bankguthaben, Immobilieneigentum, beweglichen Sachen gibt es auch noch. Aber selbst wenn die alle erfolglos bleiben, ist nicht schon deshalb die Zahlungspflicht entfallen.
Tastenspitz
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von Tastenspitz »

Ja. :)
Im SV steht aber:
michelbub hat geschrieben: 23.04.21, 14:50 Ich selbst habe nur eine kleine Rente von 1000€.
Insofern bin ich davon ausgegangen, dass kein Eigentum an Immobilien oder Schließfächer gefüllt mit Krügerrandmünzen vorhanden sind.
hawethie
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Re: Kosten für Bestattung

Beitrag von hawethie »

Trotzdem hat die Zahlungspflicht nichts damit zu tun, ob er Betrag auch beigetrieben werden kann.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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