Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......

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Charly44
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Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......

Beitrag von Charly44 »

Der A. erbt von seiner Schwester ein Haus, das FA hat einen Wert nach Abzug des Freibetrages von 20t€ in Höhe von 500t€ festgesetzt. A hat die 125t€ Steuer gezahlt. Darf A. das Haus zu einem höheren Preis verkaufen ohne eine Nachforderung vom Finanzamt?
hambre
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Re: Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......

Beitrag von hambre »

das FA hat einen Wert nach Abzug des Freibetrages von 20t€ in Höhe von 500t€ festgesetzt.
Ist das eine vorläufige Wertfeststellung oder liegt neben dem Erbschaftsteuerbescheid auch noch ein Feststellungsbescheid vor?
Darf A. das Haus zu einem höheren Preis verkaufen ohne eine Nachforderung vom Finanzamt?
Wenn es einen Feststellungsbescheid gibt, dann kann A das Haus verkaufen ohne eine Nachforderung befürchten zu müssen.
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