Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......
Moderator: FDR-Team
Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......
Der A. erbt von seiner Schwester ein Haus, das FA hat einen Wert nach Abzug des Freibetrages von 20t€ in Höhe von 500t€ festgesetzt. A hat die 125t€ Steuer gezahlt. Darf A. das Haus zu einem höheren Preis verkaufen ohne eine Nachforderung vom Finanzamt?
Re: Für Immobilie Erbschaftssteuer gezahlt......
Ist das eine vorläufige Wertfeststellung oder liegt neben dem Erbschaftsteuerbescheid auch noch ein Feststellungsbescheid vor?das FA hat einen Wert nach Abzug des Freibetrages von 20t€ in Höhe von 500t€ festgesetzt.
Wenn es einen Feststellungsbescheid gibt, dann kann A das Haus verkaufen ohne eine Nachforderung befürchten zu müssen.Darf A. das Haus zu einem höheren Preis verkaufen ohne eine Nachforderung vom Finanzamt?
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