Ist es möglich im Testament festzulegen, dass jedes Enkelkind einen Prozentsatz x bekommt und der Rest zu gleichen Teilen unter den leiblichen Kindern aufgeteilt wird? Wobei es ja passieren kann dass sich die Anzahl der Enkel ändert und daher keine entsprechende Anzahl im Testament genannt werden soll.
Und wenn es sich um eine Patchwork-Familie handelt werden ja "Stiefkinder" steuerlich wie leibliche Kinder behandelt. Trift das dann auch auf die "Stiefenkel" zu und wie würden die in obigem Beispiel benannt werden?
Prozentuale Verteilung
Moderator: FDR-Team
Re: Prozentuale Verteilung
Ja
Dann sollte man auf eine klare, präzise und verständliche Formulierung achten. Der Gang zu einem Notar wäre also dringend geboten.
Schließlich muss man dabei auch so Dinge beachten, ob Enkel nur dann erben, wenn sie beim Tod des Erblassers schon geboren sind oder ob es reicht, dass sie gezeugt sind (§ 1923 Abs. 2 BGB) und soll es sich um eine Erbeinsetzung oder um ein Quotenvermächtnis handeln.
Kinder von Stiefkindern werden wie Enkel behandelt. Für Stiefkinder von Kindern trifft das dagegen nicht zu, aber letztere sollen wahrscheinlich auch nicht erben, oder?
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