Hallo Zusammen,
es geht um ein Testament. Die Erblasserin ist bereits 2011 verstorben. Die Erblasserin hat einen Ehemann und eine Tochter hinterlassen. Der Ehemann wird am Erbteil der Abkömmlinge der lebenslängliche Nießbrauch an einer Immobilie eingeräumt (Ehemann 5/8 und Tochter 3/8). Zudem erhält der Ehemann alle Nachlassgegenstände, bis auf die Immobilie.
Handelt es sich bei dem "lebenslangen Nießbrauch" um ein Vermächtnis? Muss das zugewandte Vermächtnis durch eine notariell beurkundete Vereinbarung erfüllt werden? Dies ist nämlich auch nach 10 Jahren nicht erfolgt. Da die Erfüllung nicht formgerecht erfolgte könnte die Tochter dann ggf. eine anteilige Nutzungsentschädigung geltend machen und wir würde sowas aussehen?
Danke.
Vermächtnis: Lebenslanges NIeßbrauch
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Re: Vermächtnis: Lebenslanges NIeßbrauch
JaHandelt es sich bei dem "lebenslangen Nießbrauch" um ein Vermächtnis?
Nicht zwingend, da auch ein schuldrechtliches Nießbrauchrecht vereinbart werden kann.Muss das zugewandte Vermächtnis durch eine notariell beurkundete Vereinbarung erfüllt werden?
Für die Erfüllung des Vermächtnisses gilt in diesem Fall eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Es stellt sich jedoch die Frage, ob das Vermächtnis konkludent erfüllt wurde. Ein Anspruch auf Eintragung des Nießbrauchrechtes in das Grundbuch dürfte aber nach 10 Jahren verjährt sein.Dies ist nämlich auch nach 10 Jahren nicht erfolgt.
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Re: Vermächtnis: Lebenslanges NIeßbrauch
Die Erblasserin ist im Juli 2011 verstorben, somit dürften die 10 Jahre für die Verährung nicht rum sein?
Das Vermächtnis könnte somit noch durch Erfüllungsvertrag vollzogen werden?
Ich Frage mich wie ein zugewandtes Vermächtnis (aus dem Testament das Nießbrauch an der Immobilie) durch eine notariell beurkundete Vereinbarung vollzogen werden kann? Der Ehemann der Erblasserin ist gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker. Die Tochter sollte nix bekommen, weil diese Sozialhilfe kassiert.
Muss der Ehemann als Erbe und gleichzeitig Testamentsvollstrecker dann zum Notar gehen und dort erklären, dass er das Nießbrauch an der Immobilie annimmt?
Wie würde sich denn eventuell eine Nutzungsentschädigung berechnen, wenn der Ehemann der Erblasserin 5/8 der Immobilie bekommt und die Tochter 3/8? Hat die Tochter dann ein Anrecht auf Nutzungsentschädigung von ihrem Anteil, also 3/8? Die Tochter kann allerdings gern ihre 3/8 tatsächlich nutzen. Die Räumlichkeiten zu 3/8 stehen nämlich Leer.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Das Vermächtnis könnte somit noch durch Erfüllungsvertrag vollzogen werden?
Ich Frage mich wie ein zugewandtes Vermächtnis (aus dem Testament das Nießbrauch an der Immobilie) durch eine notariell beurkundete Vereinbarung vollzogen werden kann? Der Ehemann der Erblasserin ist gleichzeitig auch Testamentsvollstrecker. Die Tochter sollte nix bekommen, weil diese Sozialhilfe kassiert.
Muss der Ehemann als Erbe und gleichzeitig Testamentsvollstrecker dann zum Notar gehen und dort erklären, dass er das Nießbrauch an der Immobilie annimmt?
Wie würde sich denn eventuell eine Nutzungsentschädigung berechnen, wenn der Ehemann der Erblasserin 5/8 der Immobilie bekommt und die Tochter 3/8? Hat die Tochter dann ein Anrecht auf Nutzungsentschädigung von ihrem Anteil, also 3/8? Die Tochter kann allerdings gern ihre 3/8 tatsächlich nutzen. Die Räumlichkeiten zu 3/8 stehen nämlich Leer.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Re: Vermächtnis: Lebenslanges NIeßbrauch
RichtigOrpheo hat geschrieben:Die Erblasserin ist im Juli 2011 verstorben, somit dürften die 10 Jahre für die Verährung nicht rum sein?
Das Vermächtnis könnte somit noch durch Erfüllungsvertrag vollzogen werden?
Ganz so ist es nicht, aber der Notar weiß dann schon, was zu tun ist.Muss der Ehemann als Erbe und gleichzeitig Testamentsvollstrecker dann zum Notar gehen und dort erklären, dass er das Nießbrauch an der Immobilie annimmt?
Aufgrund des Nießbrauchrechtes besteht kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung.Hat die Tochter dann ein Anrecht auf Nutzungsentschädigung von ihrem Anteil, also 3/8?
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