Hallo,
Folgender Sachverhalt,
Herr E. Ist im gehobenen Alter und hat vor ca 1 Jahr seine Frau verloren. Diesen vorgang danach konnte er selbst bearbeiten. Nun ist es so das Herr E. Keine direkten Nachkommen hat. Also die nächste Verwandschaft ist eine Nichte zu dieser aber kein wirklicher Kontakt besteht. Nun möchte Herr E. gern nach seinem Ableben alles in gute Hände wissen was z. B. Die Beisetzung Auflösungen sämtlicher Versicherungen Wohnung usw. betrifft. Auch das Erbe möchte er gern in diese Hände geben.
Nun kommt die eigentliche Frage, kann Herr E. eine externe Person dafür festlegen die sich darum kümmert und was sollte Herr E. vorher machen also Vollmacht oder Ähnliches. Kann Herr E. auch das Erbe in diese externen Hände geben oder hat die Nichte ein Anrecht auf den Nachlass? Hoffe ihr könnt verstehen was ich meine.
Nachlass regeln
Moderator: FDR-Team
Re: Nachlass regeln
Bezüglich der Beisetzung gibt es inzwischen afaik die Möglichkeit schon selber zu Lebzeiten einen Bestatter zu beauftragen und alles nötige zu bestellen und auch zu bezahlen. Dann müsste nur noch jemand den Bestatter über den Todesfall informieren.
Nichten und Neffen gehören afaik nicht zum Kreis derer die einen Pflichtteil fordern könnten, von daher kann Herr E testamentarisch als Erben einsetzen wen er möchte.
Nichten und Neffen gehören afaik nicht zum Kreis derer die einen Pflichtteil fordern könnten, von daher kann Herr E testamentarisch als Erben einsetzen wen er möchte.
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