Schenkung??
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 22.12.05, 00:12
Schenkung??
Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen......
Person A und Person B ( beide verwitwet ) haben sich nach der Trauerzeit zusammen geschlossen damit sie nicht alleine sind.
Person A und Person B blieben 27 Jahre unverheiratet bis zum Tode von Peron A zusammen.
Person A besaß ein Haus das er 2 Jahre vor seinem Tod verkaufte damit er Person B entlohnen konnte!
Person B wurde ein Betrag (100.000,-€ beim Notar beglaubigt) von Person A überwiesen als Dankbarkeit für die langjährige Unterstützung und teilweise Pflege an ihm und aber auch am Haus.
Den Kindern wurde ein Betrag X hinterlegt.
Jetzt fechten die Kinder es an und behaupten es wäre eine Schenkung gewesen.
Alles ging vor Gericht und der Richter möchte nun nachgewiesen haben was Person B alles in den letzten 27 Jahren für Person A geleistet hat!!
Wie soll man so etwas nachweisen?? Nach 27 Jahren??!!
Vielleicht weiß ja jemand einen Rat....
LG
Smart71065
ich versuche mich kurz zu fassen......
Person A und Person B ( beide verwitwet ) haben sich nach der Trauerzeit zusammen geschlossen damit sie nicht alleine sind.
Person A und Person B blieben 27 Jahre unverheiratet bis zum Tode von Peron A zusammen.
Person A besaß ein Haus das er 2 Jahre vor seinem Tod verkaufte damit er Person B entlohnen konnte!
Person B wurde ein Betrag (100.000,-€ beim Notar beglaubigt) von Person A überwiesen als Dankbarkeit für die langjährige Unterstützung und teilweise Pflege an ihm und aber auch am Haus.
Den Kindern wurde ein Betrag X hinterlegt.
Jetzt fechten die Kinder es an und behaupten es wäre eine Schenkung gewesen.
Alles ging vor Gericht und der Richter möchte nun nachgewiesen haben was Person B alles in den letzten 27 Jahren für Person A geleistet hat!!
Wie soll man so etwas nachweisen?? Nach 27 Jahren??!!
Vielleicht weiß ja jemand einen Rat....
LG
Smart71065
Es gibt Menschen, die sind nur dafür geboren anderen Ärger zu machen.
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Re: Schenkung??
Dass Person A pflegebedürftig war und deshalb von B gepflegt werden musste, wird man ja wohl irgendwie nachweisen können.Wie soll man so etwas nachweisen?? Nach 27 Jahren??!!
Und wenn man durch Umbauten und Reparaturen am Haus zum Werterhalt oder zur Wertsteigerung beigetragen hat, dann wird B sich daran doch auch wohl noch erinnern können.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 22.12.05, 00:12
Re: Schenkung??
Hallo Hambre,
das ist leider nicht so einfach.
Person A war erst die letzten 2-3 Jahre pflegebedürftig und alles andere wurde gehandthabt wie (fast) eine Ehe. Allerdings finanziel war alles getrennt!
Alles wurde zusammen gelegt, Urlaub, Möbel, selbst wenn sie nur einen Ausflug gemacht haben wurde "getrennt" bezahlt!!!! Wer hat da noch alle Rechnungen zu Hause in der Schublade? Peron B hat alle jeglichen Dinge für Person A gemacht die man eben so macht
Niemand hätte damit gerechnet das es jemals so kommt.
Ich weiß, das ist alles etwas schwer zu erklären.
Person A möchte eigentlich nur das Person B nach all den Jahren abgesichert ist.... nur die Kinder sind eben so gierig und sie interessiert das alles nicht!
Sie sehen das nicht als Danke schön an die Person B sondern als eine Schenkung und die muss min. 10 Jahre alt sein!
LG
Smart71065
das ist leider nicht so einfach.
Person A war erst die letzten 2-3 Jahre pflegebedürftig und alles andere wurde gehandthabt wie (fast) eine Ehe. Allerdings finanziel war alles getrennt!
Alles wurde zusammen gelegt, Urlaub, Möbel, selbst wenn sie nur einen Ausflug gemacht haben wurde "getrennt" bezahlt!!!! Wer hat da noch alle Rechnungen zu Hause in der Schublade? Peron B hat alle jeglichen Dinge für Person A gemacht die man eben so macht
Niemand hätte damit gerechnet das es jemals so kommt.
Ich weiß, das ist alles etwas schwer zu erklären.
Person A möchte eigentlich nur das Person B nach all den Jahren abgesichert ist.... nur die Kinder sind eben so gierig und sie interessiert das alles nicht!
Sie sehen das nicht als Danke schön an die Person B sondern als eine Schenkung und die muss min. 10 Jahre alt sein!
LG
Smart71065
Es gibt Menschen, die sind nur dafür geboren anderen Ärger zu machen.
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Re: Schenkung??
Was genau hat denn der Notar beglaubigt und wie hat Person B die Einnahme versteuert? (Einkommensteuer oder Schenkungssteuer?)Smart71065 hat geschrieben: ↑08.05.21, 23:02 Person B wurde ein Betrag (100.000,-€ beim Notar beglaubigt) von Person A überwiesen als Dankbarkeit für die langjährige Unterstützung und teilweise Pflege an ihm und aber auch am Haus.
Re: Schenkung??
Dann kann man es halt nicht nachweisen und dann war es auch nicht für 27 Jahre Pflege sondern nur für 3.Smart71065 hat geschrieben: ↑09.05.21, 22:26 Hallo Hambre,
das ist leider nicht so einfach.
Person A war erst die letzten 2-3 Jahre pflegebedürftig und alles andere wurde gehandthabt wie (fast) eine Ehe. Allerdings finanziel war alles getrennt!
Dann entscheidet der Richter ob das Geld angemessen war.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 22.12.05, 00:12
Re: Schenkung??
Der Notar hat geschrieben das es für die vieljährige Tätigkeit ist.
Da es ja keine Schenkung ist/sein soll auch keine Schenkungssteuer.
Einkommensteuer?? Ich glaube nicht......
LG
Smart71065
Da es ja keine Schenkung ist/sein soll auch keine Schenkungssteuer.
Einkommensteuer?? Ich glaube nicht......
LG
Smart71065
Es gibt Menschen, die sind nur dafür geboren anderen Ärger zu machen.
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Re: Schenkung??
100.000 Euro für 3 Jahre Pflege wären ca. 2.777 Euro im Monat und somit weit über dem, was als Entgelt an private Pflegepersonen steuerfrei ist (maximal etwa 900 Euro im Monat). Für andere bezahlte Tätigkeiten gibt es keine speziellen steuerfreien Beträge, zumindest ist hier keiner erkennbar. Wenn man also argumentiert "das war kein Geschenk sondern Entgelt für Tätigkeiten" bezichtigt man sich selbst der Steuerhinterziehung (ggf. auch SV-Beiträge), sagt man es war eine Schenkung der Hinterziehung von Schenkungssteuer.Smart71065 hat geschrieben: ↑10.05.21, 16:41 Der Notar hat geschrieben das es für die vieljährige Tätigkeit ist.
Da es ja keine Schenkung ist/sein soll auch keine Schenkungssteuer.
Einkommensteuer?? Ich glaube nicht......
Re: Schenkung??
Und wer hat das so vorgeschlagen? Die übliche Arbeitsteilung im Haushalt ist nichts, was eine Vergütung rechtfertigt. Wenn es jedoch eine Vergütung dafür war, dass B im Haushalt geputzt und gekocht hat, dann wäre B angestellt und müsste auf die Einnahmen Einkommensteuer zahlen.Der Notar hat geschrieben das es für die vieljährige Tätigkeit ist.
Da es ja keine Schenkung ist/sein soll auch keine Schenkungssteuer.
Aber auch wenn das Gericht zu der Auffassung kommt, dass es sich um eine Schenkung handelt, dann würde Steuerhinterziehung vorliegen, ggf. sogar Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch den Notar.
Ein Grund zur Anfechtung durch die Kinder wäre das dennoch nicht. Zu Lebzeiten durfte A mit seinem Geld machen, was er wollte. Er durfte es auch an B schenken. Ein Anfechtungsgrund würde nur dann vorliegen, wenn A von B getäuscht worden wäre. Das ist aber nicht erkennbar.
Re: Schenkung??
Der Notar ist zwar zur Mitteilung an das Finanzamt bei der Beurkundung einer Schenkung verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/erbs ... /__34.html Abs. 2 Nr. 3
Aber wenn ihm ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass es sich um keine Schenkung handelt, eher nicht. Dass ein Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag notariell abgefasst wird ist zwar sehr ungewöhnlich, aber auch nicht verboten.
Die beteiligten Personen sollten sich zwecks Beratung nun einen Rechtsanwalt suchen, der auf Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Erbrecht spezialisiert ist. Das ist schon eine eher seltene Kombination.
https://www.gesetze-im-internet.de/erbs ... /__34.html Abs. 2 Nr. 3
Aber wenn ihm ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass es sich um keine Schenkung handelt, eher nicht. Dass ein Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag notariell abgefasst wird ist zwar sehr ungewöhnlich, aber auch nicht verboten.
Die beteiligten Personen sollten sich zwecks Beratung nun einen Rechtsanwalt suchen, der auf Arbeits-, Straf-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Erbrecht spezialisiert ist. Das ist schon eine eher seltene Kombination.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 22
- Registriert: 22.12.05, 00:12
Re: Schenkung??
Vielen lieben Dank für die netten Kommentare.
Wir lassen es mal auf uns zukommen.
Mfg
Smart71065
Wir lassen es mal auf uns zukommen.
Mfg
Smart71065
Es gibt Menschen, die sind nur dafür geboren anderen Ärger zu machen.
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
Wenn mir einer begegnet, werde ich Ihn beerdigen!
-
- Letzte Themen