Wie ist das Procedere?

Moderator: FDR-Team

TG
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 806
Registriert: 04.11.04, 07:41

Wie ist das Procedere?

Beitrag von TG »

Hallo,
kann mich jemand über das Procedere aufklären?
Erblasser lebt im Pflegeheim, hat Kinder, Enkel, Urenkel, Vermögen und ein Testament. Niemand hat und will Kontakt zu ihm. Das Heim glaubt, er habe keine Verwandte. Er liegt wohl im Sterben.
Wie erfährt die Verwandschaft von seinem Ableben bzw. was im Testament steht? Gibt es automatisch einen Testamentsvollstrecker? Muß dieser ein Vermögensverzeichnis erstellen, müssen die Erben das beantragen?
Viele Fragen suchen eine Antwort.
Gruß TG
Altbauer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1104
Registriert: 10.12.14, 17:47

Re: Wie ist das Procedere?

Beitrag von Altbauer »

TG hat geschrieben: 10.05.21, 10:36 Das Heim glaubt, er habe keine Verwandte.
Was spricht dagegen, das Heim einfach über die Verwandschaftsbeziehung zu informieren?
Das Pflegeheim wird die zuständige Meldebehörde über das Ableben unterrichten und diese wiederum
das zuständige Nachlassgericht.

Das Nachlassgericht wiederum ist ggf. froh irgendwelche Verwandten zu kennen, von denen
ggf. weiteres erfragt wird.
TG hat geschrieben: 10.05.21, 10:36 hat Kinder, Enkel, Urenkel, Vermögen und ein Testament
Ein Testament muss (wer immer es hat) nach dem Tod beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Wenn es nicht sowiso beim Amtsgericht hinterlegt ist.
TG hat geschrieben: 10.05.21, 10:36 Gibt es automatisch einen Testamentsvollstrecker
Zunächts einmal nur, wenn es im Testament vorgesehen ist.
Wenn das Nachlassgericht keine erben findet, kann es einen Nachlasspfleger einsetzen.
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Wie ist das Procedere?

Beitrag von matthias. »

Wenn es ein Testament gibt und das beim Gericht hinterlegt ist, dann werden Kinder nach dem Ableben über das Testament unterrichtet, bzw. wenn da noch andere Menschen / Institutionen im Testament genannt werden, die auch.

Einen automatischen Testamentsvollstrecker gibt es nicht.

Sollte er das Testmant im Zimmer haben, wird es das Heim ja finden und muss es beim Gericht abgeben, dann s.o..
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8332
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Wie ist das Procedere?

Beitrag von ExDevil67 »

Frage wäre so sich das Testament befindet. AFAIk wird dieses, wenn es bei Gericht hinterlegt wurde, im Todesfall von dort aus den Betroffenen per Post zugestellt.
TG
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 806
Registriert: 04.11.04, 07:41

Re: Wie ist das Procedere?

Beitrag von TG »

Die Information, dass ein Testament vorliegt, wird vom Gericht an die Kinder weiter gegeben, oder der Inhalt des Testaments?
Wie werden die Kinder gefunden? Stehen diese in seiner Meldekarte?
Gruß TG
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Wie ist das Procedere?

Beitrag von matthias. »

Das Testament wird in Kopie verschickt.

Die Kinder werden meines Wissens über das Melderegister gefunden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen