Was ist gültig?
Moderator: FDR-Team
Was ist gültig?
Hallo,
der Todesfall eines Heimbewohners ist eingetreten. Es gibt 3 Enkel und viele Urenkel. Niemand hatte Kontakt zu ihm, und im Heim gab er keine familiäre Bezugsperson an. Deshalb gibt das Heim den Kindern keine Auskunft, obwol sie ja die Erben sind.
Angeblich existiert ein Papier, dass besagt, jemand solle sich um den Nachlaß in seinem Zimmer kümmern. Die Kinder/Erben haben eine Information, dass es ein Testament (notariell) geben soll. Es werden Papiere benötigt, die sich im Zimmer befinden und zur Bestattung benötigt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, daran zu kommen?
der Todesfall eines Heimbewohners ist eingetreten. Es gibt 3 Enkel und viele Urenkel. Niemand hatte Kontakt zu ihm, und im Heim gab er keine familiäre Bezugsperson an. Deshalb gibt das Heim den Kindern keine Auskunft, obwol sie ja die Erben sind.
Angeblich existiert ein Papier, dass besagt, jemand solle sich um den Nachlaß in seinem Zimmer kümmern. Die Kinder/Erben haben eine Information, dass es ein Testament (notariell) geben soll. Es werden Papiere benötigt, die sich im Zimmer befinden und zur Bestattung benötigt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es, daran zu kommen?
Gruß TG
Re: Was ist gültig?
Die im notariellen Testament benannten Erben können die Sachen doch abholen. An andere Personen darf das Heim nichts herausgeben.
Re: Was ist gültig?
Noch ist nicht bekannt, wer die Erben sind. Die Kinder werden wohl nur den Pflichtteil bekommen. Haben sie Anspruch auf Kenntnis des Inhaltes des Testaments? Bekommen sie vom Nachlaßgericht Auskunft oder was müssen sie machen?
Gruß TG
Re: Was ist gültig?
Ein vor einem Notar errichtetes Testament befindet sich in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht. Wenn das Gericht vom Tod des Erblassers erfährt, findet die Testamentseröffnung statt, meist schriftlich. Dazu werden auch die dem Gericht bekannten gesetzlichen Erben einbezogen.
Es kann nichts schaden, dem Nachlassgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnsitz des Verstorbenen) den Todesfall mitzuteilen und dabei auch auf ein mögliches notarielles Testament hinzuweisen (könnte auch bei einem anderen Gericht liegen), und gleich alle infrage kommenden gesetzlichen Erben mit Name und Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis anzugeben. Dann geht es vielleicht schneller. Wenn die erst lange bei Standes- und Meldeämtern nachfragen müssen, kann das viel Zeit kosten.
Es kann nichts schaden, dem Nachlassgericht (eine Abteilung des Amtsgerichts am Wohnsitz des Verstorbenen) den Todesfall mitzuteilen und dabei auch auf ein mögliches notarielles Testament hinzuweisen (könnte auch bei einem anderen Gericht liegen), und gleich alle infrage kommenden gesetzlichen Erben mit Name und Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis anzugeben. Dann geht es vielleicht schneller. Wenn die erst lange bei Standes- und Meldeämtern nachfragen müssen, kann das viel Zeit kosten.
Re: Was ist gültig?
Danke, das ist hilfreich zu wissen.
Wenn sich aus handschriftlichen losen Blättern ein letzter Wille erkennen läßt, ist das notarielle Testament dann noch gültig? Wer entscheidet das?
Wenn sich aus handschriftlichen losen Blättern ein letzter Wille erkennen läßt, ist das notarielle Testament dann noch gültig? Wer entscheidet das?
Gruß TG
Re: Was ist gültig?
Dann ist derjenige der diese Blätter in Händen hat gesetzlich verpflichtet, sie unverzüglich dem Nachlassgericht zu übergeben. Und dieses entscheidet dann.
Das bedeutet hier: nicht irgendwann abgeben sondern allerspätestens morgen früh sobald das Gericht öffnet.
Re: Was ist gültig?
Es ist von Enkel und Urenenkeln die Rede und dann doch wieder von Kindern. Gibt es denn noch Kindern oder nur noch Enkel...
Wer kümmer sich denn um die Beerdigung bzw. wie sieht das Heim das? Oder wollen die sich um die Beerdigung kümmern?
Wer kümmer sich denn um die Beerdigung bzw. wie sieht das Heim das? Oder wollen die sich um die Beerdigung kümmern?
Re: Was ist gültig?
Es gibt Kinder, Enkel, Urenkel und Ur-Urenkel und einen Bestattungsvertrag. Dort wird die Bestattung geregelt. Das Heim gab die handschriftlichen Aufzeichnungen an das Bestattungsinstitut. Es existiert auch ein notarielles Testament.
Niemand bekommt Auskunft vom Heim. Es ist für alle Beteiligten kurios.
Niemand bekommt Auskunft vom Heim. Es ist für alle Beteiligten kurios.
Gruß TG
Re: Was ist gültig?
Die Bestattungspflicht betrifft ja dann wohl die Kinder, so ist das üblicherweise in den Gesetzen der Länder geregelt.
Das hat mit dem Erbe auch nicht unbedingt was zu tun.
Dass das Heim sich dazu nicht an die Kinder wendet ist in der Tat kurios.
Was Rausgeben vom Besitz des Verstorbenen dürfen sie aber in der Tat nur an die nachgewiesenen Erben, wobei man auch mal die Kirche im Dorf lassen kann und z.b. Papiere die gebraucht werden, könnte man ja auch kopieren.
Das hat mit dem Erbe auch nicht unbedingt was zu tun.
Dass das Heim sich dazu nicht an die Kinder wendet ist in der Tat kurios.
Was Rausgeben vom Besitz des Verstorbenen dürfen sie aber in der Tat nur an die nachgewiesenen Erben, wobei man auch mal die Kirche im Dorf lassen kann und z.b. Papiere die gebraucht werden, könnte man ja auch kopieren.
Re: Was ist gültig?
Wenn der Verstorbene die Einzelheiten seiner Bestattung selbst schon geregelt hat, hat es ja keine Eile. Falls die Aufzeichnungen sich nur darauf beziehen, sind sie beim Bestattungsinstitut wohl an der richtigen Stelle, sollten sie doch ein Testament sein, muss das Bestattungsinstitut sie sogleich dem Nachlassgericht übergeben.TG hat geschrieben: ↑15.06.21, 13:59 Es gibt Kinder, Enkel, Urenkel und Ur-Urenkel und einen Bestattungsvertrag. Dort wird die Bestattung geregelt. Das Heim gab die handschriftlichen Aufzeichnungen an das Bestattungsinstitut. Es existiert auch ein notarielles Testament.
Niemand bekommt Auskunft vom Heim. Es ist für alle Beteiligten kurios.
Die Testamentseröffnung kommt schon noch. Bis dahin sind die Angehörigen in der Reihenfolge nach dem Landesbestattungsgesetz zahlungspflichtig, meist zuerst Ehepartner und Kinder. Sollte sich dann später herausstellen, dass andere Personen erben, kann man von diesen die Erstattung der Kosten dann verlangen. Aber man kann mit der Bestattung nicht wochen- oder monate- oder jahrelang abwarten, bis die Erbschaftsfrage geklärt ist.
Re: Was ist gültig?
Unklar ist nach wie vor für die Angehörigen, was diese Loseblattsammlung (10 Seiten) beinhaltet.
Das wird dann hoffentlich das Nachlaß Gericht klären.
Eine andere Frage bzgl. der Kosten ist aufgetaucht. Alle Kinder sind bereits Rentner und leben von geringer Rente oder Grundsicherung, könnten also gar keine Kosten tragen. Bankkredite gibt es für Rentner nicht. Wer würde dann die Kosten tragen?
Das wird dann hoffentlich das Nachlaß Gericht klären.
Eine andere Frage bzgl. der Kosten ist aufgetaucht. Alle Kinder sind bereits Rentner und leben von geringer Rente oder Grundsicherung, könnten also gar keine Kosten tragen. Bankkredite gibt es für Rentner nicht. Wer würde dann die Kosten tragen?
Gruß TG
Re: Was ist gültig?
1. Wenn die Loseblattsammlung evtl. ein Testamt ist, muss es das Heim abgeben.
2. Die Beerdigung wird erstmal aus dem Erbe bezahlt.
Dazu wenn der Verstorbene da gereglt hat, hat er verutlich auch das finanzielle geregelt.
Also im Grunde wenn alles geregelt ist, braucht man sich nicht zu kümmern und ist doch
eigentlich alles gut.
2. Die Beerdigung wird erstmal aus dem Erbe bezahlt.
Dazu wenn der Verstorbene da gereglt hat, hat er verutlich auch das finanzielle geregelt.
Also im Grunde wenn alles geregelt ist, braucht man sich nicht zu kümmern und ist doch
eigentlich alles gut.
Re: Was ist gültig?
Das NG klärt gar nichts. Sollte es sich um ein Testament handeln, wird dieses eröffnet und den Beteiligten übersandt. Damit ist die Aufgabe des NG beendet.
Eine Klärung wer Erbe ist, erfolgt nur in einem Erbscheinsverfahren. Dazu muss erstmal ein Erbscheinsantrag gestellt werden.
Die Erben "erben" auch die schulden.Eine andere Frage bzgl. der Kosten ist aufgetaucht. Alle Kinder sind bereits Rentner und leben von geringer Rente oder Grundsicherung, könnten also gar keine Kosten tragen. Bankkredite gibt es für Rentner nicht. Wer würde dann die Kosten tragen?
Re: Was ist gültig?
Da ist zu trennen zwischen Schulden, die im Erbe stecken und derCruNCC hat geschrieben: ↑16.06.21, 13:26 Eine andere Frage bzgl. der Kosten ist aufgetaucht. Alle Kinder sind bereits Rentner und leben von geringer Rente oder Grundsicherung, könnten also gar keine Kosten tragen. Bankkredite gibt es für Rentner nicht. Wer würde dann die Kosten tragen?
Die Erben "erben" auch die schulden.
Bestattungspflicht.
Wenn es nichts zu erben gibt, können die erben ausschlagen.
Die Bestattungspflicht bleibt bei den nächsten Angehörigen.
Wenn diese die Bestattungskosten nicht tragen können wird das Sozialamt die
Kosten einer Sozialbestattung übernehmen.
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