Mehrere Testamente und Pflichtteil
Moderator: FDR-Team
Mehrere Testamente und Pflichtteil
Ein Erblasser hinterläßt 3 Kinder, mehrere Testamente und eine 6stellige Geldsumme, die er einer den Kindern unbekannten Frau "vererbt" hat. Diese hat wohl Generalvollmacht und Konten bereits leergeräumt. Die Kinder wollen ihren Pflichtteil geltend machen.
Wie verhält sich eine Generalvollmacht zum Erbe? Haben die Kinder jetzt Pech gehabt? Ist die Frau verpflichtet, ein Nachlaßverzeichnis aufzustellen?
Wie verhält sich eine Generalvollmacht zum Erbe? Haben die Kinder jetzt Pech gehabt? Ist die Frau verpflichtet, ein Nachlaßverzeichnis aufzustellen?
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Es sind 2 widerrufene notarielle Testamente und ein drittes notarielles, in dem handschriftlich gekritzelt und die Alleinerbin eingesetzt wurde. Wäre das überhaupt gültig?
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Was heißt denn notarielles und handschriftlich gekritzelt, das widersprich sich.
Meinst du in das notarielle Testmant wurde nachträglich was rein gekritzelt?
Wurde das dann beim Nachlassgericht abgegeben?
Grundsätzlich: Geh zum Anwalt!
Ihr habt wahrscheinlich eh schon viel Zeit vertrödelt. Ich würde meine Zeit nicht mehr mit
Internetrecherchen vertun!
Zur Vollmacht, der kann man widersprechen. Ich würde der Bank mitteilen, dass ich den
Vollmachten meines Vaters widerspreche.
Meinst du in das notarielle Testmant wurde nachträglich was rein gekritzelt?
Wurde das dann beim Nachlassgericht abgegeben?
Grundsätzlich: Geh zum Anwalt!
Ihr habt wahrscheinlich eh schon viel Zeit vertrödelt. Ich würde meine Zeit nicht mehr mit
Internetrecherchen vertun!
Zur Vollmacht, der kann man widersprechen. Ich würde der Bank mitteilen, dass ich den
Vollmachten meines Vaters widerspreche.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
matthias. hat geschrieben: ↑16.07.21, 09:30 Was heißt denn notarielles und handschriftlich gekritzelt, das widersprich sich.
Meinst du in das notarielle Testmant wurde nachträglich was rein gekritzelt?
ja
Wurde das dann beim Nachlassgericht abgegeben?
das ist nicht bekannt
Grundsätzlich: Geh zum Anwalt!
ohne Informationen bzgl. Vorhandensein von Testament oder nicht, mqcht das keinen Sinn
Ihr habt wahrscheinlich eh schon viel Zeit vertrödelt. Ich würde meine Zeit nicht mehr mit
Internetrecherchen vertun!
Zur Vollmacht, der kann man widersprechen. Ich würde der Bank mitteilen, dass ich den
Vollmachten meines Vaters widerspreche.
Weder die Kinder noch weitere Nachfolger hatten seit Jahren Kontakt zum Erblasser. Es war auch nicht bekannt, ob und was der Nachlaß sein würde. Der ERblasser hat über Jahre hinweg unterschiedliche Informationen gestreut. Niemand weiß, welche Bank oder dergleichen. Die jüngste Tochter hat von einem Notar verschiedene widerrufeneTestamente zugeschickt bekommen, die anderen Kinder nicht. Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt. Andere Tochter wurde vom Nachlaßgericht angeschrieben. Dort wurde auf Nachfrage gesagt, die Sache sei noch nicht bearbeitet. Das ist alles sehr mysteriös.
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Der Notar schickt ein Testament zu, in dem handschriftlich reingekritzelt wurde?
Was sagt denn der Notar dazu? Den würde ich dann mal fragen.
Warum stellt man nicht einfach einen Antrag auf Erbschein beim Nachlassgericht, wenn man ja gar nicht weiß
wer Erbe sein soll, würde ich das als Kind machen.
Wer hat denn die Beerdigung bezahlt?
Und gerade weil es mysteriös ist würde ich zum Anwalt gehen, der kann einen nämlich konkret vor Ort mit Einsicht in die Unterlagen beraten was man tun kann.
Was sagt denn der Notar dazu? Den würde ich dann mal fragen.
Warum stellt man nicht einfach einen Antrag auf Erbschein beim Nachlassgericht, wenn man ja gar nicht weiß
wer Erbe sein soll, würde ich das als Kind machen.
Wer hat denn die Beerdigung bezahlt?
Und gerade weil es mysteriös ist würde ich zum Anwalt gehen, der kann einen nämlich konkret vor Ort mit Einsicht in die Unterlagen beraten was man tun kann.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Die verschiedenen Testamente mit Widerruf kamen heute per Post. Termin beim Anwalt steht.
Danke für Hinweise.
Danke für Hinweise.
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Berichte mal was der sagt
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Ein Notar verwahrt keine Testamente. Diese sind zwingend in die sämtliche Verwahrung zu geben. Nach der Beurkundung hat der Notar nichts mehr mit dem Testament zu tun.Die jüngste Tochter hat von einem Notar verschiedene widerrufeneTestamente zugeschickt bekommen, die anderen Kinder nicht.
Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie. Wenn diese handschriftlichen Vermerke vom Erblasser stammen und auch von diesem unterschrieben wurde, wäre das ggf. gültig.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.
Maßgeblich und zuständig ist das Nachlassgericht.Andere Tochter wurde vom Nachlaßgericht angeschrieben. Dort wurde auf Nachfrage gesagt, die Sache sei noch nicht bearbeitet.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
CruNCC hat geschrieben: ↑16.07.21, 14:59Ein Notar verwahrt keine Testamente. Diese sind zwingend in die sämtliche Verwahrung zu geben. Nach der Beurkundung hat der Notar nichts mehr mit dem Testament zu tun.Die jüngste Tochter hat von einem Notar verschiedene widerrufeneTestamente zugeschickt bekommen, die anderen Kinder nicht.Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie. Wenn diese handschriftlichen Vermerke vom Erblasser stammen und auch von diesem unterschrieben wurden, wäre das ggf. gültig.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.Maßgeblich und zuständig ist das Nachlassgericht.Andere Tochter wurde vom Nachlaßgericht angeschrieben. Dort wurde auf Nachfrage gesagt, die Sache sei noch nicht bearbeitet.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Ein Notar verwahrt keine Testamente. Diese sind zwingend in die sämtliche Verwahrung zu geben. Nach der Beurkundung hat der Notar nichts mehr mit dem Testament zu tun.Die jüngste Tochter hat von einem Notar verschiedene widerrufeneTestamente zugeschickt bekommen, die anderen Kinder nicht.
Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie. Wenn diese handschriftlichen Vermerke vom Erblasser stammen und auch von diesem unterschrieben wurden, wäre das ggf. gültig.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.
Maßgeblich und zuständig ist das Nachlassgericht.Andere Tochter wurde vom Nachlaßgericht angeschrieben. Dort wurde auf Nachfrage gesagt, die Sache sei noch nicht bearbeitet.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Ein Notar verwahrt keine Testamente. Diese sind zwingend in die sämtliche Verwahrung zu geben. Nach der Beurkundung hat der Notar nichts mehr mit dem Testament zu tun.Die jüngste Tochter hat von einem Notar verschiedene widerrufeneTestamente zugeschickt bekommen, die anderen Kinder nicht.
Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie. Wenn diese handschriftlichen Vermerke vom Erblasser stammen und auch von diesem unterschrieben wurden, wäre das ggf. gültig.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.
Maßgeblich und zuständig ist das Nachlassgericht.Andere Tochter wurde vom Nachlaßgericht angeschrieben. Dort wurde auf Nachfrage gesagt, die Sache sei noch nicht bearbeitet.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Die Alleinerbin hat das Erbe ausgeschlagen. Post kam heute. Morgen läuft ihre Frist aus.
Unser Termin beim Anwalt ist erst Freitag.
Die Vermutung, dass die Konten mit ihrer Generalvollmacht leergeräumt sind, scheint sich zu bestätigen. Gibt es trotzdem noch irgendeine Chance? Immerhin war 2018 eine 6 stellige Summe vorhanden. Wenn der 90 jährige das an sie verschenkt hat, kann das angefochten werden? Hat jemand da Erfahrungswerte?
Unser Termin beim Anwalt ist erst Freitag.
Die Vermutung, dass die Konten mit ihrer Generalvollmacht leergeräumt sind, scheint sich zu bestätigen. Gibt es trotzdem noch irgendeine Chance? Immerhin war 2018 eine 6 stellige Summe vorhanden. Wenn der 90 jährige das an sie verschenkt hat, kann das angefochten werden? Hat jemand da Erfahrungswerte?
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Wenn er das persönlich verschenkt hat, dann nicht. Allerdings hätten die Kinder dann immer noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch, den sie gegen die Beschenkte geltend machen können.Wenn der 90 jährige das an sie verschenkt hat, kann das angefochten werden?
Wenn die Schenkung durch Nutzung der Generalvollmacht erfolgt ist, dann muss die Beschenkte beweisen, dass der Verstorbene die Schenkung auch gewünscht hat. Je nach genauen Umständen kann die Schenkung dann zurückgefordert werden.
Daneben gibt es dann noch die Möglichkeit, dass das Geld für Pflegeaufwendungen verbraucht wurde. Dann hätten die Kinder keine Ansprüche.
Das Ausschlagen durch die Alleinerbin ermöglicht den Kindern nun in die Erbenstellung zu gelangen. Selbst wenn nichts mehr da ist, können sie z.B. gegenüber Banken ihre Auskunftsrechte geltend machen und können somit einfach Kontobewegungen nachvollziehen.
Das ist so nicht richtig. Es gibt durchaus Notare, die Korrekturen, die im Beurkundungstermin erforderlich sind lediglich handschriftlich in die Urkunde aufnehmen. Wenn die handschriftlichen Kritzeleien vom Notar mitbeurkundet wurden, dann sind sie auch Bestandteil des Testamentes. Relevant wäre dann aber ohnehin nur die hinterlegte Version des Testamentes.CruNCC hat geschrieben:Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Der Verstorbene war erst seit 2020 pflegebedürftig und bekam Pflegegeld.
Ich habe inzwischen einige Recherchen betrieben. 2018 im Okt. bei seinem Einzug in eine noble Seniorenresidenz hat der diese Frau kennengelernt. Sie war als Heilpraktikerin/Pflegerin dort tätig. Im Dez. 2018 hat er sie zur Alleinerbin gemacht. Er hat dort nur ein Jahr gelebt, ist wieder in eine Whg an seinen alten Wohnort zurück gezogen und von dort nach 1,5J. in das Pflegeheim, in dem er verstorben ist.
2018 hat er sein Haus gut verkauft. DAs riecht sehr nach Erbschleicherin.
Ich habe inzwischen einige Recherchen betrieben. 2018 im Okt. bei seinem Einzug in eine noble Seniorenresidenz hat der diese Frau kennengelernt. Sie war als Heilpraktikerin/Pflegerin dort tätig. Im Dez. 2018 hat er sie zur Alleinerbin gemacht. Er hat dort nur ein Jahr gelebt, ist wieder in eine Whg an seinen alten Wohnort zurück gezogen und von dort nach 1,5J. in das Pflegeheim, in dem er verstorben ist.
2018 hat er sein Haus gut verkauft. DAs riecht sehr nach Erbschleicherin.
Gruß TG
Re: Mehrere Testamente und Pflichtteil
Das ist mir bekannt. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um "Kritzeleien" des Erblassers handelt.hambre hat geschrieben: ↑21.07.21, 17:51Das ist so nicht richtig. Es gibt durchaus Notare, die Korrekturen, die im Beurkundungstermin erforderlich sind lediglich handschriftlich in die Urkunde aufnehmen. Wenn die handschriftlichen Kritzeleien vom Notar mitbeurkundet wurden, dann sind sie auch Bestandteil des Testamentes. Relevant wäre dann aber ohnehin nur die hinterlegte Version des Testamentes.CruNCC hat geschrieben:Ganz sicher nicht auf dem Original, sondern nur auf einer Kopie.Im letzten notariellenTestament wurde handschriftlich gekritzelt.
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