Fragen zur Vorsogevollmacht
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Fragen zur Vorsogevollmacht
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei so ein "Teil" anzufertigen (Vorlage vom Bundesministerium) und habe ein zwei klärende Fragen und hoffe auf HIlfe bevor ich das von meiner Schwester unterschreiben lasse. Hintergrund ist der, das eine Patientenverfügung folgen soll, wo wohl die Vorsorgevollmacht notwendig ist.
Folgende Fragen:
2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
"Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung
einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen."
- Ich habe Eigentum, keine Mietwohung. Wenn ich dennoch möchte das sie den Haushalt auflösen darf was kreuze ich an ?
- wenn dieser Punkt auch Eigentum betrifft, und ich sage ja bei "alle Rechte und Pflichten übernehmen". Würde dies bedeuten, sie müsste auch Schulden und/oder Zahlungsrückstände der noch finanzierten Wohnung im Extremfall übernehmen ?
4. Vermögenssorge
"über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen"
- wenn ich hier ja ankreuze, könnte das bedeuten, dass sie die Wohung zu jeder Zeit verkaufen könnte ?
"Verbindlichkeiten eingehen"
- wenn ich hier ja ankreuze, kann das bedeuten, dass sie die Wohung beleien kann wenn ich danach ist ?
7. Untervollmacht
"Sie darf Untervollmacht erteilen."
- bedeutet dies, sie kann für gerichtliche Angelegenheiten ein Anwalt bestimmen ?
So, wenn ich das alles verstanden habe noch eine abschließende Frage bitte. Gehe ich dann damit, wenn beide Unterschriften drunter stehen zum Notar und der macht daraus eine "Vollmachtsurkunde" mit seinem Kerzenwachs Stempel und damit ist es rechtsgültig, oder muss ich z.B. noch etwas von meiner Bank bestätigen lassen ? Das original bekommt dann meine Schwester ?
Besten Dank !
DC
ich bin gerade dabei so ein "Teil" anzufertigen (Vorlage vom Bundesministerium) und habe ein zwei klärende Fragen und hoffe auf HIlfe bevor ich das von meiner Schwester unterschreiben lasse. Hintergrund ist der, das eine Patientenverfügung folgen soll, wo wohl die Vorsorgevollmacht notwendig ist.
Folgende Fragen:
2. Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
"Sie darf Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über meine Wohnung
einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie meinen Haushalt auflösen."
- Ich habe Eigentum, keine Mietwohung. Wenn ich dennoch möchte das sie den Haushalt auflösen darf was kreuze ich an ?
- wenn dieser Punkt auch Eigentum betrifft, und ich sage ja bei "alle Rechte und Pflichten übernehmen". Würde dies bedeuten, sie müsste auch Schulden und/oder Zahlungsrückstände der noch finanzierten Wohnung im Extremfall übernehmen ?
4. Vermögenssorge
"über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen"
- wenn ich hier ja ankreuze, könnte das bedeuten, dass sie die Wohung zu jeder Zeit verkaufen könnte ?
"Verbindlichkeiten eingehen"
- wenn ich hier ja ankreuze, kann das bedeuten, dass sie die Wohung beleien kann wenn ich danach ist ?
7. Untervollmacht
"Sie darf Untervollmacht erteilen."
- bedeutet dies, sie kann für gerichtliche Angelegenheiten ein Anwalt bestimmen ?
So, wenn ich das alles verstanden habe noch eine abschließende Frage bitte. Gehe ich dann damit, wenn beide Unterschriften drunter stehen zum Notar und der macht daraus eine "Vollmachtsurkunde" mit seinem Kerzenwachs Stempel und damit ist es rechtsgültig, oder muss ich z.B. noch etwas von meiner Bank bestätigen lassen ? Das original bekommt dann meine Schwester ?
Besten Dank !
DC
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
Nein, eine Vollmacht bedeutet immer nur, dass man im Namen des Vollmachtgebers handeln. Eigene Verpflichtungen für den Bevollmächtigten ergeben sich daraus nicht.Würde dies bedeuten, sie müsste auch Schulden und/oder Zahlungsrückstände der noch finanzierten Wohnung im Extremfall übernehmen ?
Nein, dafür wäre eine notarielle Vollmacht erforderlich.wenn ich hier ja ankreuze, kann das bedeuten, dass sie die Wohung beleien kann wenn ich danach ist ?
Ja, sie kann jeder beliebigen Person Untervollmacht erteilen, also auch einem Anwalt.bedeutet dies, sie kann für gerichtliche Angelegenheiten ein Anwalt bestimmen ?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
ok, diese Aussage betrifft ja dann die gesamte Vorsorgeaufwendung.
Hintergrund meiner Fragerei. Ich will, das meine Schwester wenn ich mal am Schlauch im Krankenhaus hänge und es keine Aussicht mehr gibt entscheidet, die gesundheitlichen Dinge über die Patientenverfügung....
Aber sie dann auch vollen Zugriff/Entscheidungskraft auf Bank, Eigentumswohnung etc. hat.
Was wäre denn, wenn ich als Freitext angebe: Meine Schwester ist berechtigt, im Falle das ich nicht mehr rechtsfähig bin (oder wie das heist) meine Wohnung zu verkaufen. Gibt es dazu ein rechtssicheren Satz ?Nein, eine Vollmacht bedeutet immer nur, dass man im Namen des Vollmachtgebers handeln. Eigene Verpflichtungen für den Bevollmächtigten ergeben sich daraus nicht.
Hintergrund meiner Fragerei. Ich will, das meine Schwester wenn ich mal am Schlauch im Krankenhaus hänge und es keine Aussicht mehr gibt entscheidet, die gesundheitlichen Dinge über die Patientenverfügung....
Aber sie dann auch vollen Zugriff/Entscheidungskraft auf Bank, Eigentumswohnung etc. hat.
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
Ich halte nichts von einer selbst "gestrickten" Vollmacht. Wenn man eine Vollmacht erteilt, muss diese rechtssicher sein. Der Fachmann hierfür ist der Notar.DonCorleone hat geschrieben: ↑23.10.21, 16:31 Was wäre denn, wenn ich als Freitext angebe: Meine Schwester ist berechtigt, im Falle das ich nicht mehr rechtsfähig bin (oder wie das heist) meine Wohnung zu verkaufen. Gibt es dazu ein rechtssicheren Satz ?
Dann muss eine Patienverfügung aufgesetzt werden. Diese ist privatschriftlich und hat mit der Vollmacht nichts zu tun.Hintergrund meiner Fragerei. Ich will, das meine Schwester wenn ich mal am Schlauch im Krankenhaus hänge und es keine Aussicht mehr gibt entscheidet, die gesundheitlichen Dinge über die Patientenverfügung....
Man ruft beim Notar an, schildert sein Anliegen und macht einen Termin. Man sollte den Notar die Vollmacht aufsetzen lassen. Zum Notar muss nur der Vollmachtgeber.DonCorleone hat geschrieben: ↑23.10.21, 14:06 Gehe ich dann damit, wenn beide Unterschriften drunter stehen zum Notar und der macht daraus eine Vollmachtsurkunde" mit seinem Kerzenwachs Stempel und damit ist es rechtsgültig,
Beim Notar gibt es übrigens keinen "Kerzenwachs Stempel"
Aus eigener Erfahrung empfehle ich, außerdem eine Bankvollmacht zu erteilen.oder muss ich z.B. noch etwas von meiner Bank bestätigen lassen ?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
ok,
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Vorsorgevollmacht dies Ding, was alles weitere (Patientenverfügung etc.) bestimmt ? Richtig ?
d.h. es betrifft nur die Vorsorgevollmacht die ich beim Notar machen sollte. Die Patientenverfügung kann ich selbst machen in Einbezug des Arztes ?Man ruft beim Notar an, schildert sein Anliegen und macht einen Termin. Man sollte den Notar die Vollmacht aufsetzen lassen. Zum Notar muss nur der Vollmachtgeber.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Vorsorgevollmacht dies Ding, was alles weitere (Patientenverfügung etc.) bestimmt ? Richtig ?
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
Richtig.DonCorleone hat geschrieben: ↑23.10.21, 18:58 d.h. es betrifft nur die Vorsorgevollmacht die ich beim Notar machen sollte. Die Patientenverfügung kann ich selbst machen in Einbezug des Arztes ?
Eine General- oder Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht und eine Patientenverfügung ist eine Patientenverfügung. Was meinst Du mit "bestimmen"?Wenn ich das richtig verstehe, dann ist die Vorsorgevollmacht dies Ding, was alles weitere (Patientenverfügung etc.) bestimmt ? Richtig ?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
ich möchte, das wenn ich nicht heilbar am Schlauch im Krankanhaus hänge, meine Schwester die "Entscheidung" bekommt. Heißt, sie kann über mein gesundheitlichen Status etc. entscheiden. und auch über mein Vermögen, Bank, Eigentum etc. Ich bin heute angefangen und wollte eine Patientenverfügung fertig stellen. Dann habe ich gelesen, dem übergestellt steht eine Vorsorgevollmacht.
Also: ich gehe zum Notar, sage ich will eine Vorsorgevollmacht. Darin enthalten, soll dann auch sein, wie meine Schwester ,mit mir umgehen darf/soll auch gegenüber Ärzten, Ämtern etc. Akteneinsicht usw.
includet sollen die finanziellen Sachen enthalten sein. Eigentum verkaufen ja oder nein etc.
Ich möchte nur wissen. Ist diese Vorsorgevollmacht das non plus ultra um weiter darin enthaltenen Punkte weiter zu veranlassen wie z.B. Bankbürgschaft etzc. Sprich, wenn ich eine Patientenverfügung mache ist diese nach meinem heutigen laien Vertsändiniss ungültig ohne diese Vorsorgevollmacht vom Notar ?
Also: ich gehe zum Notar, sage ich will eine Vorsorgevollmacht. Darin enthalten, soll dann auch sein, wie meine Schwester ,mit mir umgehen darf/soll auch gegenüber Ärzten, Ämtern etc. Akteneinsicht usw.
includet sollen die finanziellen Sachen enthalten sein. Eigentum verkaufen ja oder nein etc.
Ich möchte nur wissen. Ist diese Vorsorgevollmacht das non plus ultra um weiter darin enthaltenen Punkte weiter zu veranlassen wie z.B. Bankbürgschaft etzc. Sprich, wenn ich eine Patientenverfügung mache ist diese nach meinem heutigen laien Vertsändiniss ungültig ohne diese Vorsorgevollmacht vom Notar ?
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
Das braucht man nicht extra sagen. Eine notarielle Generalvollmacht ist umfassend. Mit dieser kann man z.B. auch Immobilien verkaufen. Daher ist eine solche Vollmacht immer eine große Vertrauenssache.DonCorleone hat geschrieben: ↑23.10.21, 19:19 ich gehe zum Notar, sage ich will eine Vorsorgevollmacht. Darin enthalten, soll dann auch sein, wie meine Schwester ,mit mir umgehen darf/soll auch gegenüber Ärzten, Ämtern etc. Akteneinsicht usw.
Nein, eine Patientenverfügung ist auch ohne Generalvollmacht wirksam.Sprich, wenn ich eine Patientenverfügung mache ist diese nach meinem heutigen laien Vertsändiniss ungültig ohne diese Vorsorgevollmacht vom Notar ?
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
ok, dann ab zum Notar und Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht machern. Mal schauen was das wieder kostet. Danke aber für deine/ihre Beratung !!
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 649
- Registriert: 18.07.06, 19:38
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
so, Kontakt zum Notar hergestellt bzgl. Vorsorgevollmacht und Patientenverügung. Nun schreibt mir die Vorzimmer Dame (vor dem Termin), ich möchte doch spätestens zum Termin den "Wert des derzeitigen Aktivvermögen" aufgeben. Ich denke es geht hier um die Gebühr für den Notar ?
Wenn ich eine Eigentumswohung habe, die 2004 gekauft wurde für 105k und der aktuelle Wert bei ca. 240k liegt. Finanziert aber noch über die Bank. Was muss ich da angeben ? Wenn ich sage rund 78k sind noch in Finanzierung etc. blabla. Geht das hier wirklich nur um die Gebühr für den Notar oder hat das auch andere Hintergründe ?
Besten Dank
DC
Wenn ich eine Eigentumswohung habe, die 2004 gekauft wurde für 105k und der aktuelle Wert bei ca. 240k liegt. Finanziert aber noch über die Bank. Was muss ich da angeben ? Wenn ich sage rund 78k sind noch in Finanzierung etc. blabla. Geht das hier wirklich nur um die Gebühr für den Notar oder hat das auch andere Hintergründe ?
Besten Dank
DC
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Fragen zur Vorsogevollmacht
Richtig.DonCorleone hat geschrieben:Ich denke es geht hier um die Gebühr für den Notar ?
Den aktuellen Wert.DonCorleone hat geschrieben:Was muss ich da angeben ?
Dann ist das nicht relevant (§ 38 GNotKG)DonCorleone hat geschrieben:Wenn ich sage rund 78k sind noch in Finanzierung etc. blabla.
Es geht nur um die Gebühren für den Notar. Die Gebühren richten sich nach § 98 GNotKG.DonCorleone hat geschrieben:Geht das hier wirklich nur um die Gebühr für den Notar oder hat das auch andere Hintergründe ?
Richtig, daher kann eine Klausel sinnvoll sein, nach der die Vollmacht erst dann in Kraft tritt, wenn man selbst andernfalls einen Betreuer benötigen würde.CrunCC hat geschrieben:Daher ist eine solche Vollmacht immer eine große Vertrauenssache.
-
- Letzte Themen