Pflichteilerrchnung

Moderator: FDR-Team

Tevi
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Pflichteilerrchnung

Beitrag von Tevi »

Erblasser verschenkte 3Jahre vor seinem Tod ein Haus , an seinen im Testament eingetragenen Alleinerben( Kind) ohne ein Gutachten vom Haus vornehmen zu lassen .
Nun fordern die anderen Kinder Ihr Pflichtteil .
Es wurde ein Gutachten vom Haus erstellt um den Wert festzulegen.
Wert zu jetzigen Zeitpunkt 250.000.
FRAGE : Wie verhält sich das mit den 10 % jährlichen Abzug bei Schenkungen
Haus wurde ja vor 3 Jahren verschenkt !!
Wie errechnet sich der Wert / der Betrag für die Auszahlung der Pflichtteile?

vG
hawethie
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Re: Pflichteilerrchnung

Beitrag von hawethie »

dann zieht man vom Wert 3x10%ab und hat den Wert, aus dem sich der Pflichtanteil errechnet.
Oder, wenn man der Alleinerbe ist, versucht man, den Wert zum Zeitpunkt der Schenkung gutachterlich feststellen zu lassen und rechnet mit dem Wert.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
broadway
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Re: Pflichteilerrchnung

Beitrag von broadway »

Hat sich der Schenker ein Wohnrecht an der verschenkten Immobilie im Grundbuch eintragen oder sichern lassen?
hambre
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Re: Pflichteilerrchnung

Beitrag von hambre »

Tevi hat geschrieben:FRAGE : Wie verhält sich das mit den 10 % jährlichen Abzug bei Schenkungen
Haus wurde ja vor 3 Jahren verschenkt !!
Wenn der Alleinerbe den Pflichtteil nicht auf Basis des vorliegenden Gutachtens auszahlen will, dann muss er noch ein neues Gutachten erstellen lassen, mit dem der Wert des Hauses vor 3 Jahren ermittelt wird. Das erste Gutachten ist dann das Privatvergnügen desjenigen, der es beauftragt hat.
Tevi hat geschrieben:Wie errechnet sich der Wert / der Betrag für die Auszahlung der Pflichtteile?
Wenn es kein Wohn- oder Nießbrauchrecht gab, dann wird der Wert zum Zeitpunkt der Schenkung noch um 30% gekürzt und daraus der Pflichtteil ermittelt.
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