Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
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Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Hallo
angenommen, Eltern haben ihrem minderjährigen Kind per Schenkung ein größeres Aktienpaket übertragen. Das Kind hat keine weiteren eigenen Einkünfte.
Aufgrund der guten Entwicklung des Aktienmarktes im vergangenen Jahr sind nun Gewinnausschüttungen entstanden in unerwarteter Höhe. Folge ist, dass das Kind nun steuerrelevante Einkünfte knapp über dem Steuergrundfreibetrag hat. Damit, so verstehe ich es, entfällt das Kindergeld, das Kind muss eine Steuererklärung abgeben, muss sich aber vor allem auch selbst krankenversichern! Alles unerwünschte Folgen.
Frage nun: angenommen, die Eltern erklären nun einen Widerruf der Schenkung. Ich nehme an, dass dies dann auch eine (Rück)forderung auf die zwischenzeitlich durch die Schenkung erzielten Einkünfte, also auf die Gewinnausschüttungen in der Zwischenzeit umfassen kann? Sehe ich es richtig, dass dann die angefallene Gewinnausschüttung von den Eltern zu versteuern ist, aber eben nicht mehr von dem Kind, wodurch das Kind dann keine steuerrelevanten Einkünfte mehr hätte und daher weder eine Steuererklärung abgeben muss noch sich krankenversichern müsste?
Sofern dieser Gedankengang richtig ist:
Wie müsste sowas praktisch erfolgen, (wie) muss dies der depotführenden Bank gegenüber oder dem Finanzamt gegenüber erklärt werden?
angenommen, Eltern haben ihrem minderjährigen Kind per Schenkung ein größeres Aktienpaket übertragen. Das Kind hat keine weiteren eigenen Einkünfte.
Aufgrund der guten Entwicklung des Aktienmarktes im vergangenen Jahr sind nun Gewinnausschüttungen entstanden in unerwarteter Höhe. Folge ist, dass das Kind nun steuerrelevante Einkünfte knapp über dem Steuergrundfreibetrag hat. Damit, so verstehe ich es, entfällt das Kindergeld, das Kind muss eine Steuererklärung abgeben, muss sich aber vor allem auch selbst krankenversichern! Alles unerwünschte Folgen.
Frage nun: angenommen, die Eltern erklären nun einen Widerruf der Schenkung. Ich nehme an, dass dies dann auch eine (Rück)forderung auf die zwischenzeitlich durch die Schenkung erzielten Einkünfte, also auf die Gewinnausschüttungen in der Zwischenzeit umfassen kann? Sehe ich es richtig, dass dann die angefallene Gewinnausschüttung von den Eltern zu versteuern ist, aber eben nicht mehr von dem Kind, wodurch das Kind dann keine steuerrelevanten Einkünfte mehr hätte und daher weder eine Steuererklärung abgeben muss noch sich krankenversichern müsste?
Sofern dieser Gedankengang richtig ist:
Wie müsste sowas praktisch erfolgen, (wie) muss dies der depotführenden Bank gegenüber oder dem Finanzamt gegenüber erklärt werden?
Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Das dürfte primär ein Fall für "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen" sein.
AFAIK kann eine Schenkung nur in sehr engen Grenzen zurückgefordert werden. Das Kind muss plötzlich Steuern zahlen, sich selbst krankenversichern und die Eltern bekommen kein Kindergeld mehr gehört da sicher nicht zu.
AFAIK kann eine Schenkung nur in sehr engen Grenzen zurückgefordert werden. Das Kind muss plötzlich Steuern zahlen, sich selbst krankenversichern und die Eltern bekommen kein Kindergeld mehr gehört da sicher nicht zu.
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
eine Rückgängigmachung gemäß ErbStG §29 1.1 läge hier sicher nicht vor, richtig. Es würde daher Schenkungssteuer bei einem Widerruf der Schenkung anfallen für die Rückübertragung von Kind zu Eltern. Aber unzulässig wäre auch ein willkürlicher Widerruf meiner Ansicht nach nicht?
Die Frage ist vielmehr, würden die zwischen Schenkung und Widerruf vom Beschenkten erzielten Gewinne (Ausschüttungen oder auch Veräusserungsgewinne) dann dem Schenker oder dem Beschenkten steuerlich zugerechnet? Bzw. wie könnte man erreichen, dass die Gewinne dem Schenker zugerechnet werden?
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Gar nicht, denn auch ertragssteuerlich gibt es keinerlei Grund, warum die Rückschenkung eine steuerliche Rückwirkung entfalten sollte!lerchenzunge hat geschrieben: ↑25.01.22, 06:32 Bzw. wie könnte man erreichen, dass die Gewinne dem Schenker zugerechnet werden?
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Da das Zurück-Schenken seinerseits eine Schenkung wäre, können die Eltern das ohnehin nicht machen: https://dejure.org/gesetze/BGB/1641.html
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Danke für die Antwort!bavarian tax collector hat geschrieben: ↑25.01.22, 08:09Gar nicht, denn auch ertragssteuerlich gibt es keinerlei Grund, warum die Rückschenkung eine steuerliche Rückwirkung entfalten sollte!lerchenzunge hat geschrieben: ↑25.01.22, 06:32 Bzw. wie könnte man erreichen, dass die Gewinne dem Schenker zugerechnet werden?
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Der Grund, warum ich auf diesen Gedanken kam war, dass in einem allerdings anders gelagerten Fall das Finanzamt selbst den Veräußerungsgewinn nicht bei dem Beschenkten, sondern beim Schenker anrechnen wollte:
https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/pr ... issbrauch/#
Aber das kann man wohl nicht vergleichen?
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
eine alternative Idee noch: kann eine Schenkung von Aktien nachträglich zu einer Übertragung an Dritte umdeklariert werden? Sodass der Abgebende nun die Steuern auf den Gewinnzuwachs bis zum Zeitpunkt der Übertragung und der Empfangende nur die Steuern auf den Gewinn ab Zeitpunkt der Übertragung tragen muss?
Oder ist das unzulässige Mauschelei?
Oder ist das unzulässige Mauschelei?
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Das Urteil bestärkt eher, dass die Einkünfte dem Kind zuzurechnen sind!
Es ist eigentlich ziemlich egal, denn auch das würde zu keiner steuerlichen Rückwirkung führen! Steuerrecht ist kein Wunschkonzert in der Art, dass sich Regelungen rückwirkend ändern lassen, nur weil man bestimmte Auswirkungen nicht gesehen hat bzw. sich erst später ergeben haben.lerchenzunge hat geschrieben: ↑25.01.22, 09:04 kann eine Schenkung von Aktien nachträglich zu einer Übertragung an Dritte umdeklariert werden?
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
Würde man mit dem Trick denn überhaupt Steuern sparen oder wäre die Belastung nicht sogar höher, weil kein Grundfreibetrag und niedriger Eingangssteuersatz des Kindes sich auswirkt?
Kindergeld ist doch seit gut 10 Jahren nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig.
Bleibt die Krankenversicherung, da reicht aber schon ein Einkommen von mehr als 470 Euro im Monat (also 5.640 Euro im Jahr) für den Wegfall der Familienversicherung.
Kindergeld ist doch seit gut 10 Jahren nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig.
Bleibt die Krankenversicherung, da reicht aber schon ein Einkommen von mehr als 470 Euro im Monat (also 5.640 Euro im Jahr) für den Wegfall der Familienversicherung.
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Re: Schenkung rückgängig machen / Einkünfte aus Schenkung / Einkommenssteuer auf Gewinne aus Schenkung
1) ja, es würden mehr Steuern anfallen, eben weil kein Grundfreibetrag und höherer Steuersatz der erwerbstätigen Eltern anfieleFM hat geschrieben: ↑25.01.22, 10:04 Würde man mit dem Trick denn überhaupt Steuern sparen oder wäre die Belastung nicht sogar höher, weil kein Grundfreibetrag und niedriger Eingangssteuersatz des Kindes sich auswirkt?
Kindergeld ist doch seit gut 10 Jahren nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig.
Bleibt die Krankenversicherung, da reicht aber schon ein Einkommen von mehr als 470 Euro im Monat (also 5.640 Euro im Jahr) für den Wegfall der Familienversicherung.
2) das ist mir neu? Gibt es Kindergeld ist auch bei Kapitaleinkünften des Kindes über Grundfreibetrag?
3) im wesentlichen geht es in der Tat um die Krankenversicherung. Da die Kapitaleinkünfte nur sehr knapp über der Grenze liegen, aber die KV dann den Grundbetrag für freiwillig Versicherte von ~162 EUR/Monat will, wäre das ein relevantes Verlustgeschäft und würde meiner Rechnung nach die gesparten Steuern aus 1) übersteigen
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