veraltetes Berliner Testament

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kühler
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veraltetes Berliner Testament

Beitrag von kühler »

Ehemann A hat zusammen mit Ehefrau B ein Berliner Testament im Jahr 2013 gemacht. Die Eheleute A und B beerben sich gegenseitig. Kinder erben erst mit Ableben der/des Witwers. Für die Kinder wurden Grundstück und Inventar zum Fuhrpark gesondert im Berliner Testament verfügt.
Da sich inzwischen am Gründstück und dem Inventar vieles geändert hat und einiges nicht mehr vorhanden ist, wollten die Eheleute A und B das Testament neu aufsetzen lassen. Durch einen Todesfall des einen ist dies nicht mehr zustande gekommen. Demnach gibt es nur dieses eine Testament. Da der überlebende Ehegatte kein neues Testament anfertigen kann, stellt sich die Frage, was möglich ist, um letztlich den Willen des Verstorbenen umzusetzen.

Für Antworten bin ich dankbar.
Freundliche Grüße Kühler
ktown
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von ktown »

Wie soll es möglich sein den letzten Willen eines bereits Verstorbenen nachträglich in ein Testament aufzunehmen? Meines Erachtens ist dies nicht möglich. Der noch lebende Ehepartner kann nur im Sinne des Verstorbenen handeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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kühler
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von kühler »

Hallo ktown,
ja genau darum geht es, dass der Überlebende es so richtet, wie es neu gewünscht wurde.
Da der Überlebende nach Eröffnung des Testamentes erst eimal Alleinerbe ist, könnte er quasi einen Sohn mit ins Grundbuch vom Haus eintragen lassen und dem anderen die Besitztümer des Fuhrparks überschreiben? Müssen das noch gesonderte Vereinbarungen oder Verträge geschlossen werden und wie verhält es sich, wenn die 10 Jahresfrist bspw. bei Schenkungen nicht mehr eingehalten werden können?
Es gibt mit Sicherheit andere Dinge die man im Kopf haben sollte, aber gerade in solch einer Situation ist es erheblich belastend für den Überlebenden mit der Regelung des letzten Wunsches befasst zu sein.

VG
ktown
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von ktown »

kühler hat geschrieben: 25.01.22, 13:22aber gerade in solch einer Situation ist es erheblich belastend für den Überlebenden mit der Regelung des letzten Wunsches befasst zu sein
Damit sollte man sich nicht belasten. Rückwirkend geht nix und wenn es für die Zukunft nicht mehr klappt, dann ist es so.

Alles weitere sollte man mit einem Notar besprechen.
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hambre
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von hambre »

kühler hat geschrieben:Für die Kinder wurden Grundstück und Inventar zum Fuhrpark gesondert im Berliner Testament verfügt.
kühler hat geschrieben:könnte er quasi einen Sohn mit ins Grundbuch vom Haus eintragen lassen und dem anderen die Besitztümer des Fuhrparks überschreiben?
Und was ist jetzt das Problem?

Worin unterscheidet sich der letzte Wunsch des Verstorbenen denn vom Testament?
matthias.
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von matthias. »

kühler hat geschrieben: 25.01.22, 13:22 und wie verhält es sich, wenn die 10 Jahresfrist bspw. bei Schenkungen nicht mehr eingehalten werden können?
Welche Frist meinst du? Die bzgl. Steuerfreibetrag?
Die hat doch mit der Frage wer was bekommt gar nichts zu tun?

Ansonsten muss man doch erstmal vorne anfangen. Ich gehe davon die beiden Kinder sollen gleich behandelt werden?

Das Problem ist jetzt z.b. das Grundstück ist evtl. eine Summe X wert und der Rest ist vielleicht 1/3 X wert.
Also für den der den Rest, laut Testament bekommt, wäre es unfair, das soll beglichen werden.

Im Hinterkopf sollte man im übrigen noch behalten, wenn der eine Sohn das Grundstück/Haus geschenkt bekommt, das Elternteil darin aber weiter wohnt oder weiter die Miete bekommt, ist die Schenkung nicht endgültig vollzogen.

Wenn das 2. Kind aber z.b. 5 Autos bekommt, die Briefe bekommt und die Autos in der eigenen Garage lagert oder verkauft, wäre die Schenkung endgültig vollzogen.

Das hat Auswirkungen auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch (und auch auf Steuern).

Je nachdem was überhaupt die Fragestellung ist, sollte man einen Notar, Anwalt oder Steuerberater aufsuchen und sich gescheit beraten lassen.
ExDevil67
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von ExDevil67 »

matthias. hat geschrieben: 26.01.22, 10:52 Je nachdem was überhaupt die Fragestellung ist, sollte man einen Notar, Anwalt oder Steuerberater aufsuchen und sich gescheit beraten lassen.
Das sollte man so oder so machen. Notar allein deswegen um zu klären ob und in welchem Umfang da überhaupt noch Änderungen an den ursprünglichen Festlegungen aus dem gemeinsamen Testament möglich sind.
kühler
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von kühler »

Inzwischen habe ich mich umfänglich belesen und es wird definitiv ein Notar hinzugezogen. Mit der 10-jährigen Frist hatte ich tatsächlich die steuerliche Seite im Hinterkopf. Wie ich es interpretiere, wird bei eingetragenem Nießbrauch auch nach 10 Jahren die Immobilie der Erbmasse zugerechnet.
Quasi spielt der Zeitraum keine Rolle.
Die Brüder sollen gleich berechtigt werden, da auch andere Grundstücke vorhanden sind und diese an den zweiten Sohn gehen.
Wir schauen was der Notar vorschlägt.
Vielen Dank für die vielen Antworten. So haben wir erst einmal einen Fahrplan.
matthias.
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Re: veraltetes Berliner Testament

Beitrag von matthias. »

kühler hat geschrieben: 26.01.22, 11:30
Die Brüder sollen gleich berechtigt werden, da auch andere Grundstücke vorhanden sind und diese an den zweiten Sohn gehen.
Wenn das überlebende Elternteit mit seinem Erbe machen kann was es will (was laut Testamen allerdings beschränkt sein kann), kann es natürlich jetzt alles (bzw. vieles) verschenken und damit einen fairen Ausgleich schaffen, das ist kein Problem.

Ein ganz klein wenig im Hinterkopf sollte man aber auch behalten, verschenkt es jetzt alles (das meiste) und würde dann pflegebedürftig und müsste ins Heim, dann wird das nicht das Sozialamt zahlen, sondern das Sozialamt würde evtl. die Rückgabe der Schenkungen verlangen. Also es sollte so viel über bleiben, dass man einen Heimaufenthalt noch finanzieren kann, bzw. die Kinder können sich ja auch verpflichten evtl. Heimkosten anteilig zu zahlen.Bzw. sich moralisch verpflichtet fühlen das zu zahlen :wink:
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